400 € Nebenjobmeldung an Arbeitgeber

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo kurze Frage zum 400 € Nebenjob.
Hauptberuflich bin ich als Arzthelderin 40 Std./Wo tätig und würde gerne noch einen Nebenjob annehmen.

Bei der letzten Frage an meinen Arbeitgeber vor 1 Monat, (da wollte ich bei toy´s r us an der Kasse anfangen für die Weihnachtszeit), da sagte mein Hauptatbeitgeber das wäre nich so toll und das ich mich ddoch lieber ausruhen soll, da er angst hat das ich dann infektanfälliger wäre. und dann hat er mir extra für 1 monat selbst 350€ mehr gezahlt („Überstundenabrechnung“), aber leider keine andauernde lohnerhöhung gegeben. Da habe ich den job abgesagt.

Nun habe ich eine zusage in einem Callcenter für 10 - 15 std./Woche. und da es ja nicht öffentlich zugänglich ist würde mich mein chef dort ja nie sehen.

Wenn ich denn job jetzt annehme, könnte das mein chef irgendwie rausbekommen?? Z. B weil mein AG vom Nebenjob die Pauschalsteuer- und Krankenversicherungsbeiträge zahlt?

Wäre nett wenn ihr mir antwortet, da ich gern am freitag meinen vertrag vom nebenjob unterschreiben würde.

LG Sandra und Danke im voraus!!!

Hallo,

legal können sie keinen 400 € - Job antreten, da sie bereits vollerwerbstätig sind; d. h. es gibt keine pauschalisierung der sozialabgaben. Wenn sie keinem ag etwas über den anderen job mitteilen, ist dies betrug und somit eine straftat, für die sie voll in haftung kommen. Heraus kommt dies durch einen (möglichen) abgleich ihrer persönlichen daten beim jeweiligen ag - ein routineakt der sozialverwaltung. Dann zahlen sie und ihre beiden ag alle abgaben bzw. zusätzlich lohnsteuer plus zinsen nach und gegen sie ermittelt die staatsanwaltschaft. Neben einem saftigen bußgeld bzw. sogar verurteilung riskieren sie die entlassung aus beiden arbeitsverhältnissen, da beide ag alles andere als positiv auf ihre hintergehung reagieren werden.
Ich rate ihnen also d r i n g e n s t davon ab!!!

mfg ignaz

Hallo,

tja, ein Problem, zunächst wird Ihr Arbeitgeber das über das Meldewesen nicht in Erfahrung bringen, von dieser Seite droht dann zunächst keine Gefahr.
Gleichzeitig hat der Arbeitgeber in den meisten Fällen einen Anspruch darauf, dass Sie jede Nebentätigkeit bei ihm anmelden, bzw. sogar genehmigen lassen müssen, er kann also durchaus nein sagen, in der Annahme, dass Sie, wie oben selbst beschrieben, nicht Ihre ganze Arbeitskraft für ihn zur Verfügung stellen, Bspl. mehr Stress, Zeitdruck, keine Möglichkeit mehr Überstunden zu machen etc, alles Einschränkungen.
Dazu müssen Sie aber Ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, hier muss der Arbeitgeber mit Ihnen vereinbart haben, dass Sie jede Nebentätigkeit bei ihm anmelden bzw. genehmigen lassen müssen.
Wenn nur die Anmeldung vereinbart ist, müssen Sie ihm das nur sagen und brauchen nicht seine Zustimmung.
Ist die Genehmigung vereinbart, müssen Sie seine Zustimmung haben, an sonsten gehen Sie einen Vertragsbruch ein, mit allen Folgen einer außerordentlichen Kündigung etc.

Nach Prüfung des Vertrages erst entscheiden!

Grüße

Al

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo kurze Frage zum 400 € Nebenjob.
Hauptberuflich bin ich als Arzthelderin 40 Std./Wo tätig und
würde gerne noch einen Nebenjob annehmen.

Wäre nett wenn ihr mir antwortet, da ich gern am freitag
meinen vertrag vom nebenjob unterschreiben würde.

LG Sandra und Danke im voraus!!!

Hallo Sandra, die Frage ist meiner Ansicht nach nicht, ob der Chef es rausbekommen kann (das kommt immer „irgendwie“ raus), die Frage ist: ein heimlicher 400 €-Job ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, die wiederum eine sofortige Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich zieht, weil die Kündigung selbst verschuldet wurde. Dazu sage ich ganz klar und eindeutig: das ist nicht bloß risikoreich, sondern auch fahrlässig - ich empfehle Ihnen, das sofort zu lassen bzw. sich ein Einverständnis zu holen.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe meinem Arbeitgeber jetzt mitgeteilt das ich einen Nebenjob mach und das der bei versicherung etc angemeldet wird, da die arbeitgeber das bei der steuererklärung als ausgabe angeben möchten. dazu hat er sein ok gegeben.

ich habe ihm allerdings nicht gesagt das ich im callcenter anfang. Das muss er doch nicht genau wissen, oder? oder wird das von dem nebenjobarbeitgeber oder vom finanzamt an den hauptarbeitgeber gemeldet wo man genau arbeitet ?

MfG Sandra

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo kurze Frage zum 400 € Nebenjob.
Hauptberuflich bin ich als Arzthelderin 40 Std./Wo tätig und
würde gerne noch einen Nebenjob annehmen.

Wäre nett wenn ihr mir antwortet, da ich gern am freitag
meinen vertrag vom nebenjob unterschreiben würde.

LG Sandra und Danke im voraus!!!

Hallo Sandra, die Frage ist meiner Ansicht nach nicht, ob der
Chef es rausbekommen kann (das kommt immer „irgendwie“ raus),
die Frage ist: ein heimlicher 400 €-Job ist ein Grund für eine
fristlose Kündigung, die wiederum eine sofortige Sperre des
Arbeitslosengeldes nach sich zieht, weil die Kündigung selbst
verschuldet wurde. Dazu sage ich ganz klar und eindeutig: das
ist nicht bloß risikoreich, sondern auch fahrlässig - ich
empfehle Ihnen, das sofort zu lassen bzw. sich ein
Einverständnis zu holen.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe meinem Arbeitgeber jetzt mitgeteilt das ich einen Nebenjob mach und das der bei versicherung etc angemeldet wird, da die arbeitgeber das bei der steuererklärung als ausgabe angeben möchten. dazu hat er sein ok gegeben.

ich habe ihm allerdings nicht gesagt das ich im callcenter anfang. Das muss er doch nicht genau wissen, oder? oder wird das von dem nebenjobarbeitgeber oder vom finanzamt an den hauptarbeitgeber gemeldet wo man genau arbeitet ?

MfG Sandra

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo kurze Frage zum 400 € Nebenjob.
Hauptberuflich bin ich als Arzthelderin 40 Std./Wo tätig und
würde gerne noch einen Nebenjob annehmen.

Wäre nett wenn ihr mir antwortet, da ich gern am freitag
meinen vertrag vom nebenjob unterschreiben würde.

LG Sandra und Danke im voraus!!!

Hallo Sandra, die Frage ist meiner Ansicht nach nicht, ob der
Chef es rausbekommen kann (das kommt immer „irgendwie“ raus),
die Frage ist: ein heimlicher 400 €-Job ist ein Grund für eine
fristlose Kündigung, die wiederum eine sofortige Sperre des
Arbeitslosengeldes nach sich zieht, weil die Kündigung selbst
verschuldet wurde. Dazu sage ich ganz klar und eindeutig: das
ist nicht bloß risikoreich, sondern auch fahrlässig - ich
empfehle Ihnen, das sofort zu lassen bzw. sich ein
Einverständnis zu holen.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe meinem Arbeitgeber jetzt mitgeteilt das ich einen Nebenjob mach und das der bei versicherung etc angemeldet wird, da die arbeitgeber das bei der steuererklärung als ausgabe angeben möchten. dazu hat er sein ok gegeben.

ich habe ihm allerdings nicht gesagt das ich im callcenter anfang. Das muss er doch nicht genau wissen, oder? oder wird das von dem nebenjobarbeitgeber oder vom finanzamt an den hauptarbeitgeber gemeldet wo man genau arbeitet ?

MfG Sandra

Hallo,

tja, ein Problem, zunächst wird Ihr Arbeitgeber das über das
Meldewesen nicht in Erfahrung bringen, von dieser Seite droht
dann zunächst keine Gefahr.
Gleichzeitig hat der Arbeitgeber in den meisten Fällen einen
Anspruch darauf, dass Sie jede Nebentätigkeit bei ihm
anmelden, bzw. sogar genehmigen lassen müssen, er kann also
durchaus nein sagen, in der Annahme, dass Sie, wie oben selbst
beschrieben, nicht Ihre ganze Arbeitskraft für ihn zur
Verfügung stellen, Bspl. mehr Stress, Zeitdruck, keine
Möglichkeit mehr Überstunden zu machen etc, alles
Einschränkungen.
Dazu müssen Sie aber Ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, hier
muss der Arbeitgeber mit Ihnen vereinbart haben, dass Sie jede
Nebentätigkeit bei ihm anmelden bzw. genehmigen lassen müssen.
Wenn nur die Anmeldung vereinbart ist, müssen Sie ihm das nur
sagen und brauchen nicht seine Zustimmung.
Ist die Genehmigung vereinbart, müssen Sie seine Zustimmung
haben, an sonsten gehen Sie einen Vertragsbruch ein, mit allen
Folgen einer außerordentlichen Kündigung etc.

Nach Prüfung des Vertrages erst entscheiden!

Grüße

Al

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe meinem Arbeitgeber jetzt mitgeteilt das ich einen Nebenjob mach und das der bei versicherung etc angemeldet wird, da die arbeitgeber das bei der steuererklärung als ausgabe angeben möchten. dazu hat er sein ok gegeben.

ich habe ihm allerdings nicht gesagt das ich im callcenter anfang. Das muss er doch nicht genau wissen, oder? oder wird das von dem nebenjobarbeitgeber oder vom finanzamt an den hauptarbeitgeber gemeldet wo man genau arbeitet ?

MfG Sandra

Hallo,
grundsätzlich hätte der Arbeitgeber schon den Anspruch zu wissen, was Sie tun, wenn er das nicht nachgefragt hat und sein o.k. gegeben hat dürfte das in Ordnung sein, evtl. sollten Sie das schriftlich oder unter Zeugen machen, falls das in Zukunft mal ein Problem gibt.

Der Arbeitgeber erfährt weder von der zuständigen Minijobzentrale, noch vom Finanzamt, was Sie tun oder wo Sie das tun, da mit den Abgaben alle Anscpüche der Versicherungsträger pasuschal abgegolten werden. Von Interesse wäre das nur noch, wenn Sie dazu noch einen weiteren Minijob annehmen, da diese zusammen gerechnet werden.

Grüße

Al

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe meinem Arbeitgeber jetzt mitgeteilt das ich einen
Nebenjob … dazu hat er sein ok gegeben.

ich habe ihm allerdings nicht gesagt das ich im callcenter
anfang. Das muss er doch nicht genau wissen, oder? oder wird
das von dem nebenjobarbeitgeber oder vom finanzamt an den
hauptarbeitgeber gemeldet wo man genau arbeitet ?

MfG Sandra

Hallo Sandra, nein, das wird nicht gemeldet. Das ist auch nicht das wirkliche Problem bei Arbeitsplatz-Auseinandersetzungen: der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass seine Angestellte die hauptsächliche Arbeit nicht mit der Art eines anderen Jobs torpediert. D.h., der/die Betreffende darf nicht verschweigen, dass er/sie z.B. eine gefährliche bzw. einen den Hauptjob gefährdende andere Arbeit macht. Das müssen Sie dann entscheiden, ob das so ist.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo kurze Frage zum 400 € Nebenjob.
Hauptberuflich bin ich als Arzthelderin 40 Std./Wo tätig und
würde gerne noch einen Nebenjob annehmen.

Wäre nett wenn ihr mir antwortet, da ich gern am freitag
meinen vertrag vom nebenjob unterschreiben würde.

LG Sandra und Danke im voraus!!!

Hallo Sandra, die Frage ist meiner Ansicht nach nicht, ob der
Chef es rausbekommen kann (das kommt immer „irgendwie“ raus),
die Frage ist: ein heimlicher 400 €-Job ist ein Grund für eine
fristlose Kündigung, die wiederum eine sofortige Sperre des
Arbeitslosengeldes nach sich zieht, weil die Kündigung selbst
verschuldet wurde. Dazu sage ich ganz klar und eindeutig: das
ist nicht bloß risikoreich, sondern auch fahrlässig - ich
empfehle Ihnen, das sofort zu lassen bzw. sich ein
Einverständnis zu holen.
Herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Hallo Sandra,

diese Beiträge werden abgeführt, ohne dass dein bisheriger Arbeitgeber davon erfahren kann.

Gruß
Ralf

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo kurze Frage zum 400 € Nebenjob.
Hauptberuflich bin ich als Arzthelderin 40 Std./Wo tätig und
würde gerne noch einen Nebenjob annehmen.

Bei der letzten Frage an meinen Arbeitgeber vor 1 Monat, (da
wollte ich bei toy´s r us an der Kasse anfangen für die
Weihnachtszeit), da sagte mein Hauptatbeitgeber das wäre nich
so toll und das ich mich ddoch lieber ausruhen soll, da er
angst hat das ich dann infektanfälliger wäre. und dann hat er
mir extra für 1 monat selbst 350€ mehr gezahlt
(„Überstundenabrechnung“), aber leider keine andauernde
lohnerhöhung gegeben. Da habe ich den job abgesagt.

Nun habe ich eine zusage in einem Callcenter für 10 - 15
std./Woche. und da es ja nicht öffentlich zugänglich ist würde
mich mein chef dort ja nie sehen.

Wenn ich denn job jetzt annehme, könnte das mein chef
irgendwie rausbekommen?? Z. B weil mein AG vom Nebenjob die
Pauschalsteuer- und Krankenversicherungsbeiträge zahlt?

Wäre nett wenn ihr mir antwortet, da ich gern am freitag
meinen vertrag vom nebenjob unterschreiben würde.

LG Sandra und Danke im voraus!!!

Ab 2011 gibt es ein neues Verfahren. Das heißt Elsterlohn. Darüber kann dein Arbeitgeber deine Lohnsteuerdaten übertragen und allgemeine Angaben abfragen, soviel ich weiß, also Wohnsitzanmeldung, Kirchenzugehörigkeit, Alter, etc. Was dort letztendlich alles ersichtlich ist, weiß ich nicht genau, weil das Verfahren noch nicht eingeführt ist. Wäre schlecht, wenn er dort sieht, dass du noch wo anders arbeitest. wo genau, wird er bestimmt nicht sehen, aber dass du grundsätzlich noch wo anders arbeitest (wegen des Steuereinbehaltes, Lohnsteuerklasse) könnte dann vllt möglich sein.