Hallo!
Folgender Fall: Ein Student bekommt einen zweiten Nebenjob über 6 Monate angeboten (also Steuerklasse 6), womit er in dieser Zeit monatlich auf ein Gehalt von insgesamt 403 Euro netto kommt. Wie schaut es mit den Abgaben aus und was ist nun richtig:
- Er kann - ohne Steuern + zusätzliche Versicherung zu zahlen - beliebig viel mit beliebiger Bezahlung nebenbei arbeiten, hauptsache er überschreitet nicht eine Arbeitszeit von 12 Stunden die Woche.
oder
- Solange er den monatlichen Betrag von 410 Euro (oder waren es doch 400 Euro?) nicht überschreitet ist er von Steuern + zusätzlicher Versicherung befreit.
Ist es also empfehlenswert, diesen Job anzunehmen?
Vielen Dank schonmal!
Gruß Lauri
Wenn beide Nebenjobs zusammen unter 400 Euro brutto (nicht netto) bleiben, sind beide für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. D.h. nur der Arbeitgeber, nicht aber der Arbeitnehmer zahlt dann Sozialversicherungsbeiträge. Wenn nun die Grenze von 400 Euro brutto überschritten wird, werden beide Jobs sozialversicherungspflichtig, d.h. der Arbeitnehmer müsste dann auch Sozialbeiträge zahlen, der Arbeitgeber entsprechend weniger.
Steuern sind erst ab knapp 900 Euro/Monat zu zahlen, d.h. das Thema Einkommensteuer wird einen Studenten mit zwei kleinen Nebenjobs in der Regel nicht betreffen, außer dass bei LSt-Klasse VI Lohnsteuer einbehalten wird, die man dann nach Ablauf des Jahres auf Antrag zurückerhält.
Wenn beide Nebenjobs zusammen unter 400 Euro brutto (nicht
netto) bleiben, sind beide für den Arbeitnehmer
sozialversicherungsfrei. D.h. nur der Arbeitgeber, nicht aber
der Arbeitnehmer zahlt dann Sozialversicherungsbeiträge. Wenn
nun die Grenze von 400 Euro brutto überschritten wird, werden
beide Jobs sozialversicherungspflichtig, d.h. der Arbeitnehmer
müsste dann auch Sozialbeiträge zahlen, der Arbeitgeber
entsprechend weniger.
Recht unwahrscheinlich, dass es hier um Minijobs geht, wahrscheinlicher ist die Anstellung als Student, also RV-Pflicht.