400€ und Lohnfortzahlung

Hallo zusammen,

kann ein Arbeitgeber per Vertrag mit einer 400€-Kraft die Lohnfortzahlung und den Urlaubsanspruch ausschliessen?
Oder greifen bei solchen Vertragsklauseln die gesetzlichen Bestimmungen ?

Gruss Oli.

Hallo, Oliver,

ganz viele Arbeitgeber versuchen, per Vertrag gesetzliche Mindeststandards auszuschließen. Dieser Ausschluss ist - da gegen ein Gesetz verstoßend - nichtig. Man kann also den Anspruch einklagen, bekommt das Geld (und ist den Job los…).

Ich empfehle das nur, wenn man ohnehin künsdigen will oder das Arbeitsverhältnis bereits angeknackst ist oder als Retourkutsche, wenn man gekündigt wurde.
Ingeborg

Hallo zusammen,

kann ein Arbeitgeber per Vertrag mit einer 400€-Kraft die
Lohnfortzahlung und den Urlaubsanspruch ausschliessen?
Oder greifen bei solchen Vertragsklauseln die gesetzlichen
Bestimmungen ?

Gruss Oli.