Arbeitslos, Arbeitslosengeld 1, wird bald in Hartz 4 kommen.
Dies wird jedoch nicht so einfach sein, da zunächst noch gewisse Geldreserven aufgebraucht werden müßten.
Stattdessen möchte der Arbeitslose einen 400 EUR Job annehmen, kpl. auf Hartz4 verzichten und zusätzlich nebenher, offiziell! WellnessMassagen anbieten. Der AL ist ausgebildet als Wellnessmassagenpraktiker und darf klassische -, Rücken-, Blutrückhol-, etc. Massagen durchführen.
Zu Beginn dürfte der Kundenstamm noch relativ klein sein und der „Nebenverdienst“ eben entsprechend gering.
Fragen
Was müßte denn nun getan werden um die Massagen offiziell betreiben zu können? Gewerbeschein oder so was ???
Ist derjenige über seinen 400 EUR Job Sozialversichert, oder muß er da von seinen Massagen auch etwas abführen, oder zahlt das Arbeitsamt weiter ?
Macht das Arbeitsamt Probleme ?
Muß von den Massagen irgendeine Steuer abgeführt werden oder wie geht das?
Vielleicht kann mir jemand die eine oder andere Antwort geben.
bin kein Experte
Spiele mal mit dem Gedanken einer ICH AG also einer Rückerstattungsfreien Hilfe vom Arbeitsamt.
Bei nem 400€ Job haste keine Sozialabgaben, also werden auch keine gezahlt. Selbst die ca. 120€ für die Krankenkasse musst du bezahlen. es werden lediglich glaube ich jedenfalls Renteneinzahlungen vorgenommen WENN es der Arbeitnehmer will.
Ich würde versuchen die Ich AG durch zu bekommen damit du 6 Monate Luft hast, also die AA alle Abgaben zahlt.
was hälst du davon dich vom amt bei einem seminar für existenzgründung anmelden zu lassen, da werden alle rechtlichen inhalte geklärt!
übrigens: bei uns gibt es schon seit monaten keine ICH-AG mehr! erkundige dich, ob es die bei dir überhaupt noch gibt - andere bundesländer - andere sitten…
Irgendwie ist das alles nicht so einfach zu recherchieren. Unternehmergründungsseminar ist schon mal ein Anfang aber nicht so schnell zu bekommen. Gibt es keine Personen die das beruflich machen und mir quasi viele Fragen in einem Gespräch beantworten können?
Ich stelle mir halt ein ein oder zwei Stündiges Beratungsgespräch vor, wo ich meine Fragen beantwortet bekomme und dadurch meinen Weg entwickeln kann. Ich habe halt Fragen über Sozialversicherung, Krankenversicherung Steuerabgaben und und und. Nur welche Berufsgruppe ist dafür zuständig und was mag das Kosten? Unternehmensberater ? Steuerberater? Jemand Anders? Wo wäre ich da wohl richtig?
Es gibt seit Juli 2006 keine Ich-AG mehr!
Hallo Daniel,
nur mal so zur Info… der Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III die sogenannte „Ich-AG“ ist zum 30.06.2006 ausgelaufen, d.h. er ist nicht mehr beantragbar.
Selbst wenn es ihn noch gäbe, dann wäre er von dem Fragesteller nicht beantragbar, weil er in Hartz IV fällt, d.h. ALG-II bezieht und der o.g. Zuschuss nur für ALG-I-Bezieher beantragbar war.
Ich dachte der
AG müßte bei 400€ Jobs pauschale Sozialabgaben abführen???
das ist völlig richtig. Wer glaubt, die 400 € seien für den Arbeitgeber auch 400 €, lügt sich in die Tasche. Es geht um 30% des Lohnes, die durch den Arbeitgeber abgeführt werden.
Der Arbeitnehmer erwirbt aber keine eigenen Ansprüche aus diesen Abgaben. Er kann freiwillig den Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung leisten, aus dem er dann entsprechende Ansprüche erwirbt. Wenn er aber in die Krankenversicherungspflicht will, muss er mehr als 400 € verdienen: Der 405-Euro-Job ist die billigste Art, krankenversichert zu sein.