Hallo folgende Frage an die Experten:
sind die sogenannten 400Euro Jobs steuerpflichtig und müssen somit auf der Lohnsteuerjahresabrechnung oder mittels zweiter Lohnsteuerkarte angegeben werden?
Oder fährt man mit einem 400Euro Job nebenher besser als mit Überstunden und Abzug beim ersten Arbeitgeber?
über ausreichend Antwort würde ich mich freuen…
Josch