401,- Euro Job und Hartz4 dazu?

Hallo,

eine Freundin von mir hat jetzt einen Arbeitsvertrag über 401,- Euro bekommen, also Sozialversicherungspflichtig.
Da sie kein Internet hat, frage ich nun für Sie mal rum.

Die Frage lautet nun:
Was kann Sie vom Amt noch dazu beantragen? Wohngeld? Hartz4?
Wenn ja was und wieviel würde Ihr zustehen.

Sie zieht demnächst auch um in eine kleinere Wohnung (55 m²) mit 300,- Euro Warmmiete.

Sie ist der festen Meinung, dass Sie noch Hartz4 dazu bekommen würde und die komplette Miete bezahlt würde.
So einfach seh ich das nicht, daher frag ich hier mal rum.

PS: Bundesland ist Sachsen, falls das eine Rolle spielt.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße
Renè

Hallo, lieber Rene,
erst einmal muß ich dir Recht geben. So einfach, wie sie sich das denkt, geht es nicht, und ist es auch nicht. Sie kann nur aufstockendes Harz 4 beantragen. Das heisst, sie muß trozdem alles angeben und bekommt nur den Rest ( zwischensumme) gezahlt.Das heisst Lohnzettel mit abgeben. Die 401,- € werden ihr als Einkommen angerechnet. Sie muß jetzt entscheiden. Beantrage ich Wohngeld ( lohnt sich das), oder aufstockendes Harz 4. Beides kann sie nicht beantragen. Entweder oder.
Viel Glück.
Lg. Manja

Hallo,
ich weiß ja nicht was sie vorher gemacht hat und wo sie vorher Geld bezogen hat.
Wenn sie arbeitssuchend war steht ihr Hartz 4 zu. Das muss sie aber auf dem Jobcenter beantragen. Da bekommt sie die Grundsicherung von jetzt 363,00 EU für Alleinstehende + Miete + Heizkostenzuschuss. Bei einem 400,00 EU-Job wird dieser auf die Grundsicherung angerechnet. In welcher Höhe kann ich nicht sagen, das wird vom Amt errechnet.
Hife kannst Du auch finden unter : Ein Frühstück für jeden Schüler e.V. im Internet. Ich bin da selbst Mitglied und kann den Verein wärmstens empfehlen. Er hilft in allen Fragen was Hartz 4 angeht.
Beste Grüße, Manfred

Danke Manja für die schnelle Antwort.
Kannst du mir evtl. noch sagen, was die höchstgrenze ist, was sie beziehen könnte vom Amt, oder ist das bei jedem unterschiedlich?

Lg, Renè

Fast so einfach gehts. Sie bekommt „Ergänzendes Arbeitslosengeld 2“. Aber ob Sie die volle Miete bezahlt bekommt bezweifle ich ebenfalls da einem ALG2 Empfänger, egal ob er Arbeitet oder nicht, nur 45qm zustehen und eine Warmmiete von 275€.

Aha ok, danke für euere Antworten.

PS: Sie hat vorher ALG1 bezogen und war Nebenbei arbeiten, also nur Stundenweiße.

Lg, Renè

Es ist bei jeden unterschiedlich. Es kommt darauf an, was hat sie Lohnmässig, nach allen Abzügen hat. Lebt sie allein u.s.w…
Freud mich, wenn ich ein wenig helfen konnte.
Lg. Manja

Ja sie lebt allein. Und von den 401 Euro bleiben mit abzügen ja etwa 315 Euro, war zumindest bei mir so, wo ich mal ein 401,- Euro Job hatte.

Gruß
Renè

Ach Sie ist noch gar nicht ALG2 Empfängerin?

Ach Sie ist noch gar nicht ALG2 Empfängerin?

Nein, sie wollte es dazu beantragen. Glaub sie hat bis Ende April Arbeistlosengeld. Und ab 01.Mai läuft der Mietvertag, wenn ich sie da richtig verstanden habe.

So lange Sie weiterhin ALG1 bezieht ist das dem Amt völlig wurscht. Nur die Leute beim ALG2/ Hartz 4 haben dann ein Blick auf die größe und auf den Mietpreis der Wohnung.

Und als Tipp, wenn Sie Ergänzendes ALG2 beantragt sollte Sie auf dem Konto nicht im Geld schwimmen sonst ist es mit dem AGL2 aus bevor es angefangen hat.

Hallo,
dann gbt es noch die Freibeträge…wie hoch die sind, das kann ich aber leider nicht sagen…sie hat ihren regelsatz…davon werden abgezogen ( einkommenberechnung)…was davon dann noch übrigbleibt, das bekommt sie noch gezahlt…aber den vollen satz bekommt sie nicht mehr…wie gesgt, nur die zwischensumme…
Lg. Manja

Ihr Anspruch für ALG1 endet ja im April so weit ich weiß, daher muss sie ja ALG2 dazubeantragen.

Sie dachte es eben so:
401,- Euro + Miete vom Amt + Hartz4 vom Amt

und denkt das sie um die 800,- Euro bekommt, wo ich eben vorsichtig wäre mit der Rechnerei, bevor überhaupt noch gar nix abgeben und beantragt ist.

Hallo Idmrene
also die 55 m² sind zu viel! Es werden 45 bezahlt. Heißt, man rechnet aus, was das Amtzahlen müsste und den Restbetrag und auch anteilig Heizung und Wasser muss sie selber tragen. Da ist es dem Amt schnuppe, wenn die Wohnung billig ist - es stehen halt nur eine bestimmte Menge von Quadrtmetern zu.
Dann soll sie Wohngeld beantragen. Der Satz Hartz4 liegt unter ihrem Einkommen. Deswegen auch kein Hart4, sondern Wohngeld. Alles Gute

Die volle Miete gibt es so oder so nicht das kann ich sofort gleich mit guten Gewissens sagen. Zu groß und zu teuer. Was Sie aber nun auf den Euro genau bekommt kann ich nicht sagen. Das ist von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt echt verschieden.

Nur die maximale Größe von 45qm und maximal 275€ warm ist überall gleich. Und das übersteigt bei ihr ja das Limit.

Und je nach dem wie dick ihr Konto/ Sparbuch und oder Geldbeutel gefüllt ist gibt es noch weniger.

Geld hat sie nicht wirklich, sonst müsste sie ja nix dazu beantragen.

Ich danke euch für euere Antworten. Nun wissen wir mehr und Sie soll erstmal den Antrag stellen und dann sehen wir was bei raus kommt.

Liebe Grüße
Renè

Hallo,

Regelsatz für einzelne Person + Kaltiete + Nebenkosten ergeben den Bedarf dieser Person. Die zustehende Miete und Wohnungsgröße ist bei der Arge zu erfragen. Zuerst wird geprüft ob der komplette Anspruch durch Einkommen und Wohngeld gedeckt ist. Trifft dies nicht zu zahlt die Arge den Differenzbetrag. Hierzu ist noch zu sagen dass dann das Einkommen von 401,-€ Br. in der Höhe von 301,-€ anrechnungsfähig ist. D.h. 20% der über 100,-€ Freibetrag liegenden Summe sind dem Freibetrtag hinzuzufügen. Der Rest wird angerechnet.

Beispiel für Nettoberechnung:
401,-€ Job - 100,-€ Freibetrag = 301,- Einkommen
301 * 20% = 60,20€
anrechenbarer Betrag= 301,-€ - 60,20€= 240,80€

  • Wohngeld

Sie wird aber bei dem Einkommen auch noch Abgaben haben.
Es wird wahrscheinlich ein Anspruch bestehen. Zur Arge gehen und berechnen lassen.

Hallo, Deine Freundin ist nun auf dem ersten Arbeitsmarkt und kann nur noch beim Sozialamt eine Aufstockung beantragen.
Das ist der gemeine „Trick“ bei 401 Euro.
Tschüß

Sie bekommt anteidig Hartz4 ,das Geld was sie verdient wird bei Hartz4 angerechnet.Wenn ihr zum Leben 364,00€uro zustehen wird das gegengerechnet und sie bekommt denn ihre Wohnung fast bezahlt.