Hallo Raph,
Sie verdienen „wenig mehr als 400 EUR“, üben also keinen Minijob aus. Weil Sie auch kein Student mehr sind, gelten für Sie auch nicht Regelungen der studentischen Krankenversicherung.
Der Arbeitgeber hat nicht ganz ohne Grund eine Bezahlung knapp über 400 EUR gewählt, denn bei einem Minijob unter 400 EUR trägt er allein die pauschalisierten Sozialversicherungsbeträge. Bei einem so genannten Midi-Job zwischen 400 EUR und 800 EUR müssen auch Sie anteilige Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Da Sie also Sozialversicherungsabgaben haben, werden Sie netto wahrscheinlich weniger als 400 EUR rausbekommen (das hängt davon ab, wieviel „über 400 EUR“ er Ihnen zahlt). Wie hoch der Sozialversicherungsbeitrag ist, muss individuell berechnet werden, es gibt dort eine so genannte Gleitzonenregel, die für Laien nicht leicht zu durchschauen ist.
Scheinbar wäre ein (für Sie) sozialversicherungsfreier Job bis 400 EUR (Minijob) günstiger, denn da ist brutto = netto, aber das ist bei Ihnen wahrscheinlich nicht so. Weil Sie bisher privat krankenversichert waren bzw. bisher auch noch sind, müssten Sie bei einem Minijob bis 400 EUR weiterhin die Beiträge zur privaten Krankenversicherung entrichten. Es kann natürlich sein, dass Ihre Eltern das bisher übernommen haben, so oder so musste es bezahlt werden.
Durch Ihren Midi-Job werden Sie jetzt verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, an die Ihr Arbeitgeber dann die Krankenversicherungsbeiträge abführt (er kümmert sich um die Überweisung des Beitrags und zieht Ihren Anteil vom Gehalt ab). Der Anteil, den Sie (über Ihren Arbeitgeber) an die Krankenkasse zahlen, ist aber vermutlich geringer als das, was Sie bisher an die private Krankenversicherung entrichten (und weiterhin entrichten würden, wenn Sie einen Minijob bis 400 EUR hätten). Am Ende bleibt also vermutlich mit dem Midijob mehr Geld bei Ihnen als bei einem Minijob
Gehen Sie einfach mal zu einer Krankenkasse und lassen Sie sich das durchrechnen, Sie müssen sich ja sowieso eine aussuchen (der Arbeitgeber wird Sie danach fragen).
Ihre privaten Krankenversicherung können Sie mit Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse kündigen (bzw. Ihre Eltern können das, wenn Sie dort bisher noch mitversichert sind, Sie müssen aber auf der Kündigung mitunterschreiben). Wenn Sie sich bald wieder privat versichern wollen (und können!), wäre statt der Kündigung auch eine so genannte Anwartschaft denkbar, damit erhalten Sie sich Rechte aus Ihrer bisherigen Versicherungszeit, aber das sollten Sie sich mal von dem Versicherungsberater ausrechnen lassen. Eine solche Anwartschaft kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Job nur einige Monate ausüben und danach nicht gleich in die nächste berufliche Tätigkeit wechseln. Aber das ist ein anderes Thema, dazu müssten Sie mehr über Ihre weiteren Pläne schreiben.
Ihr Personalchef hat also recht: Sie sind (u.a.) voll krankenversichert, aber eben nicht ganz ohne eigenen Beitrag.
Viel Erfolg im neuen Midijob
T.