401-Job und Krankenversicherung

Hallo,

hab mein Studium abgeschlossen und überbrücke die Zeit bis zum Ref. mit einem Job, bei dem ich ein wenig mehr als 400 Euro verdiene.

Der zuständige Personalchef hatte mir gesagt, dass ich damit voll krankenversichert bin (also nicht nur Arbeitsunfall, sondern kompletto rundum). Kann das denn stimmen oder muss ich mich um eine eigene KV bemühen? (Besonders schwierig, da ich während meines Studiums privat mitversichert war).

Vielen Dank,

Raph.

Hallo,
das ist korrekt ! Wenn der Job über 400,- € bringt und du länger als 3 Monate arbeitest, wirst Du krankenversicherungspflichtig und demzufolge durch den AG bei der Krankenkasse angemeldet. Du kannst wählen, ob das die AOK ist oder ggfs. eine Ersatzkasse (BARMER, DAK,TK usw.) oder auch eine BKK.

Viele Grüße
Ayro

Hallo

eine Beschäftigung über 400 EUR ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Sie sind in vollem Umfang versichert. Steht auch auf der kommenden Lohnabrechnung :smile:

Viele Grüße

Hallo Raphael,

dein Arbeitgeber hat recht: Ab Beginn der Beschäftigung bist du versicherungspflichtig beschäftigt und musst dich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.

Auch wenn du vorher privat versichert gewesen bist: Die Beschäftigung bewirkt, dass du automatisch ein mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden musst. Schau dich in deiner Umgebung nach Kassen um, frag bekannte oder im Internet. :wink: Ich empfehle natürlich die IKK classic. Und das nicht nur, weil ich Angestellte dort bin. In Vergleichen hat die sehr viele Test gewonnen oder war weit oben im Ranking :smile: ikk-classic.de

Aber auch andere Kassen haben Vorteile. Fast alle Leistungen sind gesetzlich im Gesetz verankert; nur die Zusatzangebote sind eben unterschiedlich. Ein kleiner Tip: Frag nach, welche Kassen Zusatzbeiträge von ihren versicherten verlangen bzw. planen diesen zu verlangen: Nicht jede Kasse macht das, so spart man viel! :wink:

Und noch etwas: im Referendariat wird man auch Mitglied einer gesetzlichen Kasse. Und mit der Wahl bindet man sich mind. 18 Monate - also jetzt vorher schauen, damit du dich später nicht arg doll ärgerst. Allerdings. egal wo, da vieles gesetzlich geregelt ist, ist man mit keiner Kasse schlecht dran, weil vieles einfach gleich ist. :wink:

Hallo,

wenn du mehr als 400€ verdienst, bist du pflichtversichert und zwar nicht nur in der KV und PV, sondern auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wie du vorher versichert warst interessiert dann nicht mehr.

Wieviel Beiträge du und dein Arbeitgeber zahlen müsst, kannst du hier ausrechnen:

http://www.gleitzonenrechner.de/

MfG

Hallo Raph

Der zuständige Personalchef hatte mir gesagt, dass ich damit

voll krankenversichert bin (also nicht nur Arbeitsunfall,
sondern kompletto rundum). Kann das denn stimmen

§1 Personalchef hat recht (er ist für die Meldung zur Versicherung verantwortlich)
Gruß

Hallo Raph,

Sie verdienen „wenig mehr als 400 EUR“, üben also keinen Minijob aus. Weil Sie auch kein Student mehr sind, gelten für Sie auch nicht Regelungen der studentischen Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber hat nicht ganz ohne Grund eine Bezahlung knapp über 400 EUR gewählt, denn bei einem Minijob unter 400 EUR trägt er allein die pauschalisierten Sozialversicherungsbeträge. Bei einem so genannten Midi-Job zwischen 400 EUR und 800 EUR müssen auch Sie anteilige Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Da Sie also Sozialversicherungsabgaben haben, werden Sie netto wahrscheinlich weniger als 400 EUR rausbekommen (das hängt davon ab, wieviel „über 400 EUR“ er Ihnen zahlt). Wie hoch der Sozialversicherungsbeitrag ist, muss individuell berechnet werden, es gibt dort eine so genannte Gleitzonenregel, die für Laien nicht leicht zu durchschauen ist.

Scheinbar wäre ein (für Sie) sozialversicherungsfreier Job bis 400 EUR (Minijob) günstiger, denn da ist brutto = netto, aber das ist bei Ihnen wahrscheinlich nicht so. Weil Sie bisher privat krankenversichert waren bzw. bisher auch noch sind, müssten Sie bei einem Minijob bis 400 EUR weiterhin die Beiträge zur privaten Krankenversicherung entrichten. Es kann natürlich sein, dass Ihre Eltern das bisher übernommen haben, so oder so musste es bezahlt werden.

Durch Ihren Midi-Job werden Sie jetzt verpflichtet, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, an die Ihr Arbeitgeber dann die Krankenversicherungsbeiträge abführt (er kümmert sich um die Überweisung des Beitrags und zieht Ihren Anteil vom Gehalt ab). Der Anteil, den Sie (über Ihren Arbeitgeber) an die Krankenkasse zahlen, ist aber vermutlich geringer als das, was Sie bisher an die private Krankenversicherung entrichten (und weiterhin entrichten würden, wenn Sie einen Minijob bis 400 EUR hätten). Am Ende bleibt also vermutlich mit dem Midijob mehr Geld bei Ihnen als bei einem Minijob

Gehen Sie einfach mal zu einer Krankenkasse und lassen Sie sich das durchrechnen, Sie müssen sich ja sowieso eine aussuchen (der Arbeitgeber wird Sie danach fragen).

Ihre privaten Krankenversicherung können Sie mit Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse kündigen (bzw. Ihre Eltern können das, wenn Sie dort bisher noch mitversichert sind, Sie müssen aber auf der Kündigung mitunterschreiben). Wenn Sie sich bald wieder privat versichern wollen (und können!), wäre statt der Kündigung auch eine so genannte Anwartschaft denkbar, damit erhalten Sie sich Rechte aus Ihrer bisherigen Versicherungszeit, aber das sollten Sie sich mal von dem Versicherungsberater ausrechnen lassen. Eine solche Anwartschaft kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Job nur einige Monate ausüben und danach nicht gleich in die nächste berufliche Tätigkeit wechseln. Aber das ist ein anderes Thema, dazu müssten Sie mehr über Ihre weiteren Pläne schreiben.

Ihr Personalchef hat also recht: Sie sind (u.a.) voll krankenversichert, aber eben nicht ganz ohne eigenen Beitrag.

Viel Erfolg im neuen Midijob

T.

Hallo,
wie alt bist du denn?
Bis 25 kannst du in die familienversicherung deiner eltern wenn die gesetzlich versichert sind. ansonsten deckt ein Minijob keine Krankenversicherung ab!!!
Ganz wichtig dich selbst drum zu kümmern, wahrscheinlioch sogar weiter privat weil du ja keine sozialversicherungspflichtigen Tatbestand (pflicht in der gesetzlichen versicherung) begründest!!

Hallo lieber ralf,
soweit ich weiss muss dich dann dein chef mitversichern wenn du über 400 euro kommst,solltest du nur 400 euro verdienen musst du dich selbst versichern .Leider :frowning:
WENN DU ES GENAU WISSEN MÖCHTEST
ERKUNDIGE DICH BEI EINER KRANKENKASSE DEINER WAHL

LIEBEN GRUSS SUSANNE :smile:

Hallo,
Frag Deinen Chef doch mal bei welcher Versicherung er Dich gemeldet hat, die müssten ja auch Kontakt mit Dir aufgenommen haben, so als Begrüßung des neuen Mitglieds und mit dem Hinweis, dass sie einmal jährlich Deine Verdienstnachweise/Steuererklärung zur Beitragsberechnung sehen möchten, da Dein Chef ja auch nur einen Teil bezahlt und Du den Rest zahlen musst! Ich finde ja man sollte sich seine Versicherung selbst ausgesucht haben, weiß aber nicht, ob das nur daran liegt, dass Dein Job noch so „frisch“ ist, dass es noch alles vor dir liegt. Sollte dem so sein, dann suche Dir eine nette Versicherung mit gutem Leistungen, ruf da an und verkünde ihnen die frohe Botschaft, dass Du Dich gern bei ihnen Versichern lassen möchtest. Wenn Du nach dem Studium ein Angestelltenverhältnis ergatterst, dann kommst Du ganz unproblematisch in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherer reißen sich gerade zu um junge Akademiker mit gutem Verdienst (ca. 14,5% vom Einkommen gehen an die gesetzliche Krankenversicherung), also schwierig wird da in der Hinsicht gar nichts!

Viel Erfolgt und lieben Gruß

Vita

Hallo Ralph,

mit einem Einkommen von über 400,- wirst Du Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und brauchst eine eigene Krankenkasse.

Die Private Krankenversicherung muss Dich aus dem Vertrag lassen.

Gruß
Tom

Hallo Raph.,

entschuldige die späte Antwort. Leider bin ich hier überfragt, wie die gesetzlichen Regelungen in der Sozialversicherung dazu aussehen. Ich würde mich hierzu bei einer AOK informieren.

Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.

Gruß
Jeanny P.