ich habe hier schon häufiger mitgelesen und bin dabei immer wieder darauf gestoßen, dass es empfohlen wird, wenn möglich, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, einen doch auf 401€-Basis einzustellen?
Nur: Was ist daran denn so toll für den AN?
Da greift doch die Steuer- und SV-Pflicht und man . Oder gilt die nur für den einen Euro, den man drüber liegt?
Und wie schaut es aus bei einem monatlichen Gehalt von 400,50€ brutto (und das dann auch noch ohne eingereichte Lstk)? Mit welchen Abzügen müsste man da rechnen? Schließlich ist das doch weder geringfügig (weil >400€) und auch nicht in der Gleitzone (
ich habe hier schon häufiger mitgelesen und bin dabei immer
wieder darauf gestoßen, dass es empfohlen wird, wenn möglich,
den Arbeitgeber davon zu überzeugen, einen doch auf 401€-Basis
einzustellen?
Nur: Was ist daran denn so toll für den AN?
Der AN ist sozialversichert; d.h auch krankenversichert. Daher ist meine Frau 401-Jobberin, da sie sonst die Krankenkasse selber zahlen dürfte.
Netto bleibt bei 400€ mehr über als bei 401€, in sofern ist Deine Frage berechtigt.
Und wie schaut es aus bei einem monatlichen Gehalt von 400,50€
brutto […]
Der Midi-Job beginnt > 400€, d.h auch 400,01€ reichen. Es spricht oder schreibt sich nur nicht so toll.
Der AN ist sozialversichert; d.h auch krankenversichert. Daher
ist meine Frau 401-Jobberin, da sie sonst die Krankenkasse
selber zahlen dürfte.
Genau das mache ich zurzeit auch (bzw. meine Mutsch *danke*, ich bin Studentin, aber nicht stud.KV-berechtigt). Das heißt also, meine Beiträge werden mir erstattet?
Nun ja, ich werde noch einmal nach „Midi-Job“ googeln. Dann bekomme ich bestimmt auch mehr in Sachen Steuern und Abgaben raus …