Hallo zusammen.
Mal angenommen ein nicht organisierter Angestellter in der Metallindustrie hat mit seinem Arbeitgeber einen 40h Vertrag(bei vollem Lohn bzw.Gehaltsausgleich) abgeschlossen.Nun will der Arbeitgeber diesen mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist beenden und diesen Angestellten wieder auf 35h Basis arbeiten lassen.Natürlich dann auch wieder mit seinem alten Gehalt,also wesentlich weniger.Ist solch ein Vertrag tatsächlich einfach so zu Kündigen(einseitig)?Kann mir bitte jemand diese Frage beantworten.Gerne hätte ich auch gewusst,was der Tarifvertrag dazu aussagt da oben beschriebenes Beispiel auch einen organisierten Angestellten treffen könnte.
Danke
Gruß
Martin
Hi!
Wie lange besteht denn der Vertrag schon? Wenn man sich überlegt, dass ein Kündigungsschutz nach KSchG erst nach 6 Monaten besteht, sollte man vermutlich besser den 35Std.-Vertrag annehmen (Stichwort: Änderungskündigung), statt auf den alten zu pochen!
LG
Guido
Hallo Martin,
was steht in Deinem Arbeitsvertrag?
Bei mir steht nämlich ausdrücklich, dass jeder der beiden Vertragspartner mit 3 monatiger Frist zur tariflichen Arbeitszeit zurückkehren kann. Und dann hast Du natürlich (ob organisiert oder nicht) gelitten…
Grüße
Jürgen
Danke.Hilft mir leider nicht wirklich weiter.
Angenommen,daß in dem alten Arbeitsvertrag-abgeschlossen vor 2 Jahren-nichts von einer 3 monatigen Kündigungsfrist steht und der Angestellte dieses Jahr noch eine 42.5h Woche unterschreiben soll(2,5h die Woche ohne Ausgleich)als Änderungsvertrag zum vorhandenen Vertrag in dem zusätzlich der Passus steht:smiley:ie 42,5h Woche kann mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist vom Arbeitgeber gekündigt werden.
Jetzt brauche ich die Rechtslage.Muss der Angestellte das unterschreiben oder nicht.Wie sieht der Tarifvertrag dazu aus?
Danke
Gruß
Martin
Hallo
Angenommen,daß in dem alten Arbeitsvertrag-abgeschlossen vor 2
Jahren-nichts von einer 3 monatigen Kündigungsfrist steht und
der Angestellte dieses Jahr noch eine 42.5h Woche
unterschreiben soll(2,5h die Woche ohne Ausgleich)als
Änderungsvertrag zum vorhandenen Vertrag in dem zusätzlich der
Passus steht:smiley:ie 42,5h Woche kann mit einer 3 monatigen
Kündigungsfrist vom Arbeitgeber gekündigt werden.
Jetzt brauche ich die Rechtslage.Muss der Angestellte das
unterschreiben oder nicht.
Nein, der AN **muß einer Vertragsveränderung nie zustimmen.
Wie sieht der Tarifvertrag dazu aus?
Wieso schaust Du da nicht rein? Da steht nämlich die Antwort. Und da wir den TV nicht kennen, können wir dazu auch nicht mehr sagen.
Gruß,
LeoLo**