40std -> 20std

Hallo ihr Lieben,

in einer Fallstudie behandle ich grad einen recht kniffeligen Fall und bin mir nicht sicher, ob meine Gedanken richtig sind. Ich fass am besten mal die Ausganssituation zusammen und lasse unwichtiges aus.

Also Fall: (in Kurzform)

  • Firma F hat 13 AN mit 40std. Wochen in der Kantine
  • 1 Vollzeitstelle soll wegfallen, da es wirtschaftlich bergab geht
  • die AN sind als „Kantinenmitarbeiter“ eingestellt, jedoch haben die Abteilungen nicht so viel miteinander zu tun und die AN vertreten sich nie in den anderen Abteilungen
  • es gibt Kassierer, Köche und MA in der Essensausgabe

Die gefährdeten AN: (nur die wirklich gefährdeten)

Kasse:

  • JK : 24 Jahre, 1 Jahr Betriebszugehörigkeit, 1 Kind, verheiratet (fällt durch Krankheiten ihres Kindes oft aus)
  • Z: 25 Jahre, 1,5 Jahre BZ, ohne Kind, ledig

Essensausgabe:

  • E : 25 Jahre, länger als 10 Jahre dabei, Alleinverdiener und unterhaltspflichtig

  • und zuguterletzt der Frisch-ausgelernte 19 Jährige (der ja alles kann und den F unbedingt behalten will) ohne Kinder, ledig

Der Fall: (Zusammenfassung)

  • 1 Kassenkraft und eine aus der Essensausgabe sollen 20Std. (statt 40 arbeiten)

  • der AG entscheidet sich für JK + E

  • JK stimmt dem zu

  • E lehnt das ab und sagt, dass stattdessen Z 20std. arbeiten soll, E will dann an der Kasse arbeiten ODER der frischausgelernte soll die 20std. annehmen, was aber für die Firma nicht in Frage kommt.

Frage: K hat mit solch massivem Widerstand nicht gerechnet und ist froh, dass wenigstens JK der Arbeitszeitreduzierung sofort zustimmt. Allerdings nützt ihm die Zustimmung der JK nichts, wenn er nicht der E gegenüber die Änderung der Arbeitszeitdauer auch durchsetzen kann. Kann K das?

Meine Überlegungen bisher:

  • Es gibt dringende betriebliche Erfordernisse das die konkrete Kündigung begründet

  • Statt zu kündigen, bietet der AG die Änderungskündigung an und wendet somit das mildere Mittel an.

  • Bei der Ä-Kündigung muss die Sozialauswahl berücksichtigt werden und somit hat E Recht in ihrem Einwand. Denn der Sozialauswahl zufolge müsste der Frischausgelernte, Z oder JK vor E gekündigt werden.

  • Was mich ein wenig verunsichert ist die Tatsache, dass im Arbeitsvertrag alle als „Kantinenkraft“ angestellt sind, das im Praktischen aber strikt getrennt wird (Kasse, Ausgabe, Küche). Eigentlich hat E es dann ja eigentlich nicht „drauf“ an der Kasse zu arbeiten.

  • Zudem verstehe ich nicht, warum der Firma die Zustimmung von JK nichts nützt, wenn E nicht auch zustimmt.

Meine Lösung wäre:

  • E per Aufhebungsvertrag (inkl. Abfindung) kündigen, da sie den AG durch ihr ständiges Fehlen (Krankheit des Kindes… Der Mann kümmert sich nicht darum) „nervt“
  • neue 20Std. Kraft einstellen

Achja, was würde man in dem Falle machen, wenn E den Aufhebungsvertrag ablehnt? Dann müsste der AG ja den Forderungen von E nachkommen!?

So, ich weiß, das war jetzt ganz schön viel. Ich hoffe trotzdem, dass mir hier jemand mit Hinweisen und Tipps weiterhelfen kann. Die §§ dazu werde ich zum Schluss hinzufügen, darum braucht ihr euch als nicht zu kümmen :wink:

Ich danke im Voraus

Meine Lösung wäre:

  • E per Aufhebungsvertrag (inkl. Abfindung) kündigen, da sie
    den AG durch ihr ständiges Fehlen (Krankheit des Kindes… Der
    Mann kümmert sich nicht darum) „nervt“

Kann der AG die Forderungen von E akzeptieren, sodass sie ihre Vollzeitstelle behält aber nur unter der Bedingung , dass sich im Krankheitsfall ihres Kindes sich der Mann darum kümmert und zu Hause bleibt?

Hallo,

  • JK : 24 Jahre, 1 Jahr Betriebszugehörigkeit, 1 Kind,
    verheiratet (fällt durch Krankheiten ihres Kindes oft aus)

  • E : 25 Jahre, länger als 10 Jahre dabei, Alleinverdiener und
    unterhaltspflichtig

  • E per Aufhebungsvertrag (inkl. Abfindung) kündigen, da sie
    den AG durch ihr ständiges Fehlen (Krankheit des Kindes… Der
    Mann kümmert sich nicht darum) „nervt“

E „nervt“ durch ständiges Fehlen wg. Krankheit des Kindes?
Ist das nicht JK?
Und JK ist mit der Änderung doch einverstanden…

Rätselnde Grüße,
Tinchen

Sorry, hab vergessen zu schreiben, dass das bei beiden der Fall ist…

Aber darum geht es ja auch weniger. Meine Frage ist, was wir als AG machen können um die Änderungskündigung von E zu „erzwingen“ oder müssen wir ihr im Zweifel kündigen?
Letztendlich ist sie ja auch an der Essensausgabe tätig und kann nicht von heute auf morgen an der Kasse arbeiten (laut Fallstudie 3 Monate Einarbeitungszeit)

FAQ:1129

Aber darum geht es ja auch weniger. Meine Frage ist, was wir :als AG machen können um die Änderungskündigung von E zu
„erzwingen“ oder müssen wir ihr im Zweifel kündigen?

Die FAQ:1129 beachten, dann klappt’s vielleicht auch mit ner Antwort

Wir, als Firma…

Es handelt sich hierbei um eine Fallstudie, die wir in der Uni behandeln mussten und die Aufgabe aus Sicht des AG lösen sollten.

Sie wissen ja wie das mit dem Lesen und Vorteil war…

Selbsterkenntnis und so

Sie wissen ja wie das mit dem Lesen und Vorteil war…

Du meinst, dass Du den Teil der Vorschalttextes ignorierst?

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form…

Oh man