Hallo,
im § 41 der Straßenverkehrsordnung (StVo) ist unter anderem folgende Regelung enthalten:
„Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.“
Was bedeutet: „zusammen mit einem Gefahrzeichen“?
Heißt es, dass das Gefahrzeichen unterhalb des Streckenverbotszeichens angebracht sein muss (an demselben Pfosten) oder kann das Gefahrzeichen in kurzer Entfernung (z. B. 10 Meter vorher oder 10 Meter weiter) von dem Streckenverbotszeichen stehen?
Für Eure Hinweise vielen Dank.
Hallo,
Was bedeutet: „zusammen mit einem Gefahrzeichen“?
Heißt es, dass das Gefahrzeichen unterhalb des
Streckenverbotszeichens angebracht sein muss (an demselben
Pfosten)
genau, es sei denn, der Zusammenhang ist eindeutig erkennbar, z.B. 100 mit Baustellenschild, 10 Meter danach 80 auf provisorischem Pfosten.
Quelle: Keine Ahnung, mal gelesen.
Gruß,
Christian
Hallo Arnold,
„Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn
das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen
angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei
ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.“
Was bedeutet: „zusammen mit einem Gefahrzeichen“?
Ganz einfach: Zusammen an einem Pfosten mit Zeichen 101-115 (evtl. mit Zusatzschild, welches die Gefahr näher bezeichnet).
Heißt es, dass das Gefahrzeichen unterhalb des
Streckenverbotszeichens angebracht sein muss (an demselben
Pfosten) oder kann das Gefahrzeichen in kurzer Entfernung (z.
B. 10 Meter vorher oder 10 Meter weiter) von dem
Streckenverbotszeichen stehen?
Das Wort „Zusammen“ ist in diesem Sinne als „an einem Pfosten“ zu interpretieren.
Gruss Sebastian