Hay!
Ich möchte mal eine neue Frage zu vorigem Thread stellen.
Weiss jemand wie das als Unternehmer mit den 410€-Jobs funktioniert, bzw. wo es Infos dazu gibt?
Ich möchte wissen wie ich das handhabe, wenn ich Leute bis zu den 410€ beschäftige. Wo und wie ich die anmelden muss, was ich wo angeben muss, was ich wo an Steuern zahlen muss usw…
Hay!
Thanx für die Info. Naja, das Geld für den Steuerberater wollte ich mir verkneifen.
Ich habe die Seite der Bundesknappschaft gefunden. Das sind diejenigen, an die man die Gelder abführen muss. Dort gibt es ein Servicetelefon, und da rufe ich morgen mal an.
Für alle dir es auch interessiert hier mal die web-addi: http://www.minijob-zentrale.de/
Mal gucken, ob ich die Infos bekomme.
ich denke das Du 400,00 Euro Jobs meinst, denn ab 400,01 € mußst
Du Deine Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig bei der
zuständigen ( die des Mitarbeiters ) anmelden!
Bei 400,–€ auch Minijob genannt mußt Du sie bei der
Bundesknappschaft anmelden.
Geh mal auf deren Homepage, da wird Dir alles erklärt.
Hallo Manfred!
Ja genau, 400 Euro-Job. Wusste jetzt den Betrag nicht genau. Das mit der Bundesknappschaft habe ich gefunden und auch vorhin schon hier ergänzt. Danke dir aber für die Info. Ich rufe da morgen mal am Servicetelefon an.
greets… Bastian
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