42 Einbrüche in Vereinsheime: Memminger (43) bekommt zwei Jahre auf Bewährung
Hallo,
trotz „Geständnis und günstige Prognose“ halte ich so eine „Strafe“ für absurd.
Ein „dudu das darfst aber nicht mehr tun“ nach 42 Einbrüchen kann doch keinen abschrecken.
Es wird Zeit, dass die Mindest-Gefängnisstrafe kommt.
Gruß Michael
Es ist alles da. Selbst für einen einmaligen Hausfriedensbruch könnte er 1 Jahr hinter Gitter gehen. Warum dann nicht erst recht für einen 42-fachen? http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html
Wir brauchen keine Politiker die Gesetze „verschärfen“ wollen oder „härtere Gesetze“ forden. Wir brauchen Politiker die Richtern Rückendeckung geben wenn die bestehende Gesetze einfach mal bis zum Anschlag anwenden!
Außerdem kannst du davon ausgehen, dass die Bewä#hrung mit Auflagen verbunden - zum Beispiel einer hohen Geldzahlung an eine soziale Einrichtung. Das wird nur häufig nicht berichtet.
Der EIndruck, dass jemand, der Bewährung bekommt, „ungeschoren“ davonkommt, ist falsch. Das kann ich Dir als langjähriger Gerichtsreporter versichern.
Man muss nicht mit allen Urteilen einverstanden sein, aber deshalb den Richtern die Möglichkeit zu nehmen jeden Angeklagten als Einzelfall zu betrachten ist eine überzogene Reaktion darauf.
Nein. Der gesamte Fall ist ein Einzelfall. Bei dem ein guter Richter alles berücksichtigt, was mit dem einzelnen Fall zu tun hat. Postives wie Negatives.
Fragt sich, was eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bewirken soll. Wenn der Mann einsitzt, soziale Bindungen und Wohnung verliert, nach ein, zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommt, aus dem Gefängnis kommend am Arbeitsmarkt die denkbar schlechtesten Chancen hat, ob dann die Prognose wohl günstiger ausfällt?
Manche Menschen müssen zum Schutz der Allgemeinheit aus dem Verkehr gezogen werden, aber oftmals ist eine Freiheitsstrafe eine kontraproduktive, zerstörerische Maßnahme, Ausdruck von Hilflosigkeit. Mangels besserer Idee wird der mit dem größtmöglichen gesellschaftlichen Schaden verbundene Weg gewählt.
Mit dem Aussetzen auf Bewährung weiß der Betroffene, dass er solche Chance nicht noch einmal bekommen wird. Steckt man ihn aber ins Gefängnis, ist er hinterher tatsächlich chancenlos. Auf diese Weise würde letztlich zu Lasten des Gemeinwesens ein Lebensweg erschwert, wenn nicht sogar ruiniert. Das alles hätte sich der Straftäter gefälligst vorher überlegen sollen, wird gerne eingewandt. Ist ja richtig, sollte aber kein Grund sein, bereits eingetretenen gesellschaftlichen Schaden noch größer zu machen. Es sei denn, jemand hängt dem Glauben an, aus dem Gefängnis kommen die besseren Menschen.
Von all dem abgesehen, kommen solche Leute ohnehin nur schwer wieder auf einen grünen Zweig. Bei Dutzenden Einbrüchen wird trotz geringer Beute einiges an Sachschaden entstanden sein. An den auf ihn zukommenden zivilrechtlichen Ansprüchen wird er zukünftig seine helle Freude haben.
Danke für eure Antworten. Allerdings könnte ich eure Nachsicht für den Verbrecher und das Lob für den Richter bei EINEM Einbruch verstehen, nicht aber bei 42.
Gruß Michael
Das Problem ist doch, das solche Täter eine Bewährungsstrafe als Freispruch ansehen. Die Überlegung, dies als erneute (einmalige) Chance zu sehen, setzt ein gewisses Maß an geistiger Reife voraus. Dies ist aber leider in vielen Fällen nicht gegeben.
Ok, nach einer Haftstrafe wird der Neuanfang schwierig, aber was hilft es blauäugig zu glauben eine Bewährung würde alles ändern?
Nichts ändert sich, im Gegenteil. Ein Täter wird motiviert erneut straffällig zu werden, da ja nur der Finger erhoben wird.
Aha - und wer schützt die Bevölkerung vor diesem Schwerkriminellen?
Läuft das jetzt so wie bei Erdic S. Gewalttat- Bewährung, nächste Gewaltat - Bewährung, nächste Gewalttat - Bewährung,… und so ging es immer weiter. Selbst einen Familienvater ins Koma zu prügeln wurde mit Bewährung bestraft! Aber wehe ein bisschen Steuern werden nicht gezahlt,dann geht es in den Knast.