44 EUR Immissionsmessung bei 1 Monat Miete ok?

Hallo allerseits,
wohne seit 12/09 in einer neuen Wohnung, mein jetziger Vermieter hat mir in der NK-Abrechnung 2009 44 EUR Immissionsmessung für die Gastherme berechnet. Nehme mal an er hat dem Vormieter ebenfalls 44 EUR in Rechnung gestellt, finde es allerdings ein Unding das hier keine Nutzungszeit anhängige Verrechnung 11:1 statt gefunden hat. Ist sowas normal?
Danke für Eure Antworten!

Hallo,

ich würde mir die Rechnung dafür vorlegen lassen. Nur dann kann man nachvollziehen, wie bzw. welcher Schlüssel angewandt wurde.

Viele Grüße

Hallo,
lasse dir die Rechnung zeigen.
Gruß

  • Volker Wolter

Hallo,
ich weiß, dass diese E-Messungen sehr teuer sind. Und da sie notwendig sind und unumgänglich, können diese Kosten den Mietern auch angelastet werden.
Aber wie der Schlüssel dafür ist, das weiß ich nicht

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.Tut mir leid

Hallo Heizmeister,

nach meiner Auffassung ist von Bedeutung, wann die Messung stattgefunden hat. War das vor Ihrer Zeit, dann kann die Verteilung der Kosten nicht wie beschrieben erfolgen, sondern muß 11/12 zu 1/12 erfolgen.
Keinesfalls darf er die Kosten bei beiden Mietern voll ansetzen.
Erfolgte die Messung während Ihrer Mietzeit, dann sollten Sie bedenken, daß der Nutzen der Messung Ihnen zu Gute kommt und die Kosten akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Schütt

Hallo,
hört sich an, als wäre das nicht richtig abgerechnet worden. Weißt Du sicher, dass der Vormieter auch 44 EUR bezahlen mußte?
Die Kosten für die Immissionsmessung hängen ein bißchen von der Größe der Anlage ab.

Auf jeden Fall gehört es zu den Betriebskosten der Heizanlage und muß m.E. nach den üblichen Schlüsseln wie die restlichen Kosten für die Heizanlage auch, abgerechnet werden.

Hallo allerseits,
wohne seit 12/09 in einer neuen Wohnung, mein jetziger
Vermieter hat mir in der NK-Abrechnung 2009 44 EUR
Immissionsmessung für die Gastherme berechnet. Nehme

mal an er

hat dem Vormieter ebenfalls 44 EUR in Rechnung

gestellt, finde

es allerdings ein Unding das hier keine Nutzungszeit

anhängige

Verrechnung 11:1 statt gefunden hat. Ist sowas normal?
Danke für Eure Antworten!

  • Entschuldige, aber damit kenne ich mich nicht
    aus,sorry.

Nein, dagegen kannst du angehen.
Entweder spreche nochmal mit ihm darüber oder du gehts zu einem Rechtsanwalt.