450-Euro-Job - Anspruch auf Beschäftigung?

Hallo zusammen,

mal angenommen, jemand ist auf 450-Euro-Basis bei einem Taxiunternehmen beschäftigt. Er hat einen schriftl. Arbeitsvertrag, darin steht, dass er mit 30% am Umsatz beteiligt ist. Eingesetzt war er auf Abruf.

Seit einigen Monaten ist dieser Arbeitnehmer nicht mehr zum Einsatz gekommen, weil alle anderen Fahrer wegen seinem unkollegialen Verhalten nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten möchten. Der Taxiunternehmer hat zwischenzeitlich auch ein paar andere Fahrer gefunden, die Zusammenarbeit klappt super.

Mit dem unkollegialen Fahrer ist er so verblieben, dass er sich meldet, wenn er ihn brauchen sollte. Das war im Januar…

Nun hat der Fahrer sich beim Chef per sms gemeldet, Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr…, ich fordere Sie auf, mir bis zum 31.05.2014 meine Dienste für Juni mitzuteilen. Sollte ich bis dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten, werde ich den Rechtsweg beschreiten.“

Sollte dieser Fahrer wieder eingesetzt werden, werden sich die anderen Fahrer weigern, mit ihm zu arbeiten.

Hat dieser Arbeitnehmer denn überhaupt einen Anspruch auf Dienste?

Im Arbeitsvertrag stehen ja keine Stundenumfänge oder fixe Arbeitszeiten. Dort steht nur, dass der Fahrer 30% seines Umsatzes bekommt. Da niemand weiß, wie der monatliche Umsatz aussieht, kann man auch nicht festlegen, wieviele Stunden der Fahrer arbeiten müsste.

Danke für Eure Antworten!

Viele Grüße

Micha

Hallo zusammen,

mal angenommen, jemand ist auf 450-Euro-Basis bei einem Taxiunternehmen beschäftigt. Er hat einen schriftl. Arbeitsvertrag, darin steht, dass er mit 30% am Umsatz beteiligt ist. Eingesetzt war er auf Abruf.

Also es ist im Arbeitsvertrag keine Stundenzahl vereinbart?

Seit einigen Monaten ist dieser Arbeitnehmer nicht mehr zum Einsatz gekommen, weil alle anderen Fahrer wegen seinem unkollegialen Verhalten nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten möchten. Der Taxiunternehmer hat zwischenzeitlich auch ein paar andere Fahrer gefunden, die Zusammenarbeit klappt super.
Mit dem unkollegialen Fahrer ist er so verblieben, dass er sich meldet, wenn er ihn brauchen sollte. Das war im Januar…

Nun hat der Fahrer sich beim Chef per sms gemeldet, Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr…, ich fordere Sie auf, mir bis zum 31.05.2014 meine Dienste für Juni mitzuteilen. Sollte ich bis dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten, werde ich den Rechtsweg beschreiten.“

Sollte dieser Fahrer wieder eingesetzt werden, werden sich die anderen Fahrer weigern, mit ihm zu arbeiten.

Tut zwar nichts zur Sache, aber die taxifahrer sind doch alle alleine mit einem Taxi unterwegs? Wie genau äußert sich das unkollegiale Verhalten da?

Hat dieser Arbeitnehmer denn überhaupt einen Anspruch auf Dienste?

Hat er einen Arbeitsvertrag?

Im Arbeitsvertrag stehen ja keine Stundenumfänge oder fixe Arbeitszeiten. Dort steht nur, dass der Fahrer 30% seines Umsatzes bekommt. Da niemand weiß, wie der monatliche Umsatz aussieht, kann man auch nicht festlegen, wieviele Stunden der Fahrer arbeiten müsste.

Das könnte das Problem des AG sein, wenn er solche Verträge macht. Dann wird eben im Zweifel das Arbeitsgericht diesen Vertrag in diesem Punkt auslegen. Vielleicht nimmt man da einfach an, dass ein 450€-Job 450€ im Monat bedeutet. Dann nimmt man einfach den durchschnittlichen Umsatz aller Faher und deren Stunden und hat eine Stundenzahl. Das dürfte aber dann noch das geringere Problem sein. Der Arbeitnehmer hat natürlich jeden Monat Anspruch auf sein Gehalt, also seit Januar.
Dem AG wäre wohl dringend ein Gang zum Anwalt zu empfehlen, um den Schaden noch zu begrenzen. Und natürlich kann er auch mal drüber nachdenken, diesen Angestellten zu kündigen.

Grüße

Hallo ElBuffo,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Das unkollegiale Verhalten des AN begründet sich wie folgt:

Das Unternehmen verfügt über vier PKW (sehr ländliche Gegend). Einer der Fahrer hat im Nachtdienst die Zentrale aufs Handy geschaltet und teilt die anderen Fahrzeuge (unterschiedliche Anzahl, je nach Veranstaltungen) ein. Dieser Fahrer, von wem wir reden, hat anderen Fahrern keine Fahrten abgegeben, wenn er die Zentrale hatte. Wenn er sie nicht hatte, hat er sich grundsätzlich früh abgeseilt, wenn wenig zu tun war. Schlussdienst (bis ca. 05.00 oder 06.00 Uhr) durften dann andere Fahrer machen. Noch ein Beispiel: Dieser Fahrer, von dem die Rede war, hatte den PKW vor seinem Haus stehen und Abrufbereitschaft. Der Fahrer mit der Zentrale sollte den Abruffahrer also bei Bedarf anfordern. Dumm nur, wenn der sein Telefon lautlos stellt und schlafen geht. Der Fahrer mit der Zentrale stand also allein da und konnte den Abruffahrer nicht einsetzen. Lapidare Entschuldigung: „Oh, hab ich wohl verpennt.“

Ich würde den Arbeitsvertrag so auslegen, dass der Fahrer nur dann Geld verdient, wenn er Umsatz bringt. Den bringt er, wenn er eingeteilt bzw. benötigt wird. Da er nicht eingeteilt war und nicht benötigt wurde, hat er auch nichts verdient.

Grüße an Dich zurück

Micha

Hallo,

Das unkollegiale Verhalten des AN begründet sich wie folgt:

Das Unternehmen verfügt über vier PKW (sehr ländliche Gegend).
Einer der Fahrer hat im Nachtdienst die Zentrale aufs Handy
geschaltet und teilt die anderen Fahrzeuge (unterschiedliche
Anzahl, je nach Veranstaltungen) ein. Dieser Fahrer, von wem
wir reden, hat anderen Fahrern keine Fahrten abgegeben, wenn
er die Zentrale hatte. Wenn er sie nicht hatte, hat er sich
grundsätzlich früh abgeseilt, wenn wenig zu tun war.
Schlussdienst (bis ca. 05.00 oder 06.00 Uhr) durften dann
andere Fahrer machen. Noch ein Beispiel: Dieser Fahrer, von
dem die Rede war, hatte den PKW vor seinem Haus stehen und
Abrufbereitschaft. Der Fahrer mit der Zentrale sollte den
Abruffahrer also bei Bedarf anfordern. Dumm nur, wenn der sein
Telefon lautlos stellt und schlafen geht. Der Fahrer mit der
Zentrale stand also allein da und konnte den Abruffahrer nicht
einsetzen. Lapidare Entschuldigung: „Oh, hab ich wohl
verpennt.“

Dann wurde der sicher entsprechend abgemahnt und wäre wohl in jeder Firma bereits gekündigt.

Ich würde den Arbeitsvertrag so auslegen, dass der Fahrer nur dann Geld verdient, wenn er Umsatz bringt.

Das steht Dir frei. Dann bekommt der Arbeitnehmer auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen, im Urlaub?

Den bringt er, wenn er eingeteilt bzw. benötigt wird. Da er nicht eingeteilt war und nicht benötigt wurde, hat er auch nichts verdient.

So läuft das eben bei Angestellten in der Regel nicht. Wahrscheinlich wäre ein rein umsatzabhängiger Lohn schon ein Verstoß gegen das http://www.gesetze-im-internet.de/fahrpersstg/ wäre.
Müsste man eben nochmal den Arbeitsvertrag ansehen. Ich tendiere aber dazu, dass ein rein umsatzabhängiger Lohn nicht zulässig wäre, ganz abgesehen davon, dass keine Arbeitszeiten geregelt wurden.

Grüße

Hallo zusammen,

Hallo,

mal angenommen, jemand ist auf 450-Euro-Basis bei einem
Taxiunternehmen beschäftigt. Er hat einen schriftl.
Arbeitsvertrag, darin steht, dass er mit 30% am Umsatz
beteiligt ist. Eingesetzt war er auf Abruf.

Sofern keine Mindeststundenzahl vereinbart war, kommt hier höchstwahrscheinlich § 12 Abs. 1 TzBfG zur Geltung.

Seit einigen Monaten ist dieser Arbeitnehmer nicht mehr zum
Einsatz gekommen, weil alle anderen Fahrer wegen seinem
unkollegialen Verhalten nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten
möchten.

Hat der AG dieses „unkollegiale“ verhalten in irgendeiner Art arbeitsrechtlich sanktioniert ? Falls nein, hat der AG ein ernstes Problem.

Da ist ja einiges zusammengekommen an nicht abgerufenen Arbeitsstunden

Nun hat der Fahrer sich beim Chef per sms gemeldet, Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr…, ich fordere Sie auf, mir bis zum
31.05.2014 meine Dienste für Juni mitzuteilen. Sollte ich bis
dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten, werde ich den
Rechtsweg beschreiten.“

Der AG kann froh sein, daß der AN nur Dienste für die Zukunft verlangt.

Sollte dieser Fahrer wieder eingesetzt werden, werden sich die
anderen Fahrer weigern, mit ihm zu arbeiten.

Dieses Problem hat sich der AG durch seine arbeitsrechtliche Wurschtigkeit redlich verdient

Hat dieser Arbeitnehmer denn überhaupt einen Anspruch auf
Dienste?

Grundsätzlich Ja, im Umfang der o.a. Rechtsvorschrift.

Im Arbeitsvertrag stehen ja keine Stundenumfänge oder fixe
Arbeitszeiten.

Selber schuld, AG

Dort steht nur, dass der Fahrer 30% seines
Umsatzes bekommt.

Eine Vergütungsvereinbarung im Arbeitsverhältnis, die keinen zeitbezogenen Mindestlohn beinhaltet, dürfte höchstwahrscheinlich rechtswidrig sein. :smiley:a niemand weiß, wie der monatliche Umsatz

aussieht, kann man auch nicht festlegen, wieviele Stunden der
Fahrer arbeiten müsste.

Das ist ein Fehlschluß. Die Vergütung wird nach der Zahl der abzuleistenden Stunden berechnet und nicht umgekehrt.

Dieser AG braucht dringend arbeitsrechtlich kompetente Beratung, damit ihm seine Verträge nicht „um die Ohren“ fliegen. Entgegen anderslautenden Gerüchten ist auch das Taxigewerbe kein (arbeits-) rechtsfreier Raum.

Danke für Eure Antworten!

Bitte sehr

Viele Grüße

&Tschüß

Micha

Wolfgang