hallo zusammen, ich war leider seit dem 01.06 krankgeschrieben arbeite nun seit dem 17.06 wieder. allein diese woche waren es 30 std. nächste woche wird es wohl nicht anders sein. wie verhält sich das mit überstunden? angenommen ich arbeite diesen monat insgesamt 60 std. habe ich dann „nur“ 7 überstunden oder fallen auch noch std für die krankschreibung an? ich danke euch schon mal für eure antworten und eure unterstützung!
lg
Hallo,
das kommt auf die Vertragsgestaltung an.
Steht dort beispielsweise: „Arbeitszeit 2h am Tag“, dann sind an dem Krankschreiobungstag 2h Lohnfortzahlung zu leisten.
Steht dort „20h/Woche“ und man ist die halbe Woche krank, sind 10h Lohnfortzahlung zu leisten.
MfG Frank
hallo,
Auch Minijobber haben wie reguläre Beschäftigte Anspruch auf:
Entgeltfortzahlung bei Krankheit, an Feiertagen sowie im Urlaub nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Schau hier nach:
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html
Gruß
Ricko
Ja, und was ist mit der Frage von goose78? Gibt es dazu auch was?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
bei 30 Stunden wird es wahrscheinlich keinen Überstundenzuschlag geben. Um genaueres zu sagen müsste man den Arbeitsvertrag sehen oder wissen welcher Tarifvertrag gilt.
Ist im Arbeitsvertrag kein Überstundenzuschlag vereinbart, dann steht dem AN ein Überstundenzuschlag nur
dann zu, wenn für ihn ein Tarifvertrag gilt und dort etwas Entsprechendes vereinbart ist.
Wird im Tarifvertrag zwischen Teilzeit- und Vollzeit-beschäftigten nicht unterschieden, dann bekommt der
Teilzeitbeschäftigte einen Überstunden-Zuschlag nur dann, wenn er seine Arbeitszeit so weit überzieht, dass sogar die Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten überschritten wird.
Beispiel: Arbeitet der Volltags-Beschäftigte im Betrieb 8 Stunden und der Teilzeit-Beschäftigte 4 Stunden und macht der
Teilzeitbeschäftigte Überstunden, dann er bekommt er für die 5. bis 8. Überstunde keinen Überstunden-Zuschlag, sondern erst für die 9. Stunde. Das kann auch entsprechend auf die Wochenarbeitszeit angewendet werden.
mfg
Ricko