450 € Job erlaubte Trickserei?

Hallo zusammen,

angenommen jemand meldet einen Minijob an. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen einen Arbeitsvertrag über 450 € (für die Tätogkeit X erhält Frau Y jeden Monat 450 €).
Bei der Minijobzentrae werden aber nur 275 € angemeldet und entsprechende Abgaben bezahlt. Der Rest wird als Verpflegungskosten und Fahrkosten (zur Arbeit) ausgezahlt

Ist das rechtens?

Gruß
Bori

Moin auch,

irgendwie kommt mir da das Wort Sozialversicherungsbetrug in den Sinn.

Ralph

Hallo,

angenommen jemand meldet einen Minijob an. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen einen Arbeitsvertrag über 450 € (für die Tätogkeit X erhält Frau Y jeden Monat 450 €).
Bei der Minijobzentrae werden aber nur 275 € angemeldet und entsprechende Abgaben bezahlt. Der Rest wird als Verpflegungskosten und Fahrkosten (zur Arbeit) ausgezahlt
Ist das rechtens?

In der hier beschriebenen Form nicht. Wenn im Arbeitsvertrag 450€ Arbeitsentgelt vereinbart sind, dann gelten die auch. Und spätestens bei diesem Verhältnis von 275€ Lohn und 175€ für Verpflegung und Fahrkosten zur Arbeit würde wohl jeder Prüfer etwas hellhörig, erst Recht wenn das jeden Monat zufällig exakt die gleiche Höhe wäre ;o)
In welchem Zusammenhang werden denn Verpflegungskosten bezahlt? Auch die Geschichte mit den Fahrkosten klingt sehr komisch. Wie will man das bewerkstelligen, dass es steuer- und sv-frei würde?
Vielleicht sollte sich der Arbeitgeber professionellen Rates bedienen, wenn er einen Arbeitsvertrag so gestalten will. Ansonsten riecht das Ganze wirklich stark nach Hinterziehung von Steuern und SV-Beiträgen. Dem Arbeitnehmer könnte es irgendwann auch noch in den Sinn kommen auf seinem vereinbarten Arbeitsentgelt zu bestehen.

Grüße

Na wenigstens ist noch keiner auf die Idee gekommen SFN-Zuschläge ohne Grundlohn zu zahlen. Aber ich warte drauf.

LG
S_E

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Guten Tag,

In welchem Zusammenhang werden denn Verpflegungskosten
bezahlt? Auch die Geschichte mit den Fahrkosten klingt sehr
komisch. Wie will man das bewerkstelligen, dass es steuer- und
sv-frei würde?

Der Arbeitgeber hat diesen Minijob theoretisch erst 11 Monate nach Arbeitsaufnahme angemeldet. Mutmaßlich war ihm dann die Einmalzahlung der Abgaben für 11*400 € zu hoch und es wurde nur der erwähnte Teil angemeldet.

Vielleicht sollte sich der Arbeitgeber professionellen Rates
bedienen, wenn er einen Arbeitsvertrag so gestalten will.

Ansonsten riecht das Ganze wirklich stark nach Hinterziehung
von Steuern und SV-Beiträgen. Dem Arbeitnehmer könnte es
irgendwann auch noch in den Sinn kommen auf seinem
vereinbarten Arbeitsentgelt zu bestehen.

Arbeitgeber ist die Tochter des Arbeitnehmers.

Grüße

Bori

Rechtliche kann ich es nicht beurteilen.

Aber vom Grundsatz finde ich das Verhältnis nicht schlimm. Es kommt eben auf die Situation an.
Meistens sind solche Jobs für geringer qualifizierte und somit mit geringem Stundenlohn (ich kenne es vom Tierheim). Wenn ein Stundenlohn von 7€ und 3h täglich herrscht, und die Fahrten 2x 15km sind, ist schon ein hoher Anteil Fahrtkosten nachvollziehbar.

Bei nem AG wurden mir damals (2001) 30C/km für Fahrten mit Privatwagen gezahlt. (Und da schon damals damit nicht die Fahrtkosten zu decken waren habe ich lieber den Firmenwagen genommen).

Gesetzliche Spesen lagen früher bei 0,75€/h.