450€ schüler 16 mutter bezieht ALG II und vater arbeitet wie viel wird abgezogen vom Jobcenter?

Ich habe einen €450 job gefunden und fange in 2 wochen an.
Mir wurde gesagt, dass das Jobcenter mir dann was davon weg nimmt??
und meine Mutter bezieht ALG II und mein Vater arbeitet.
Wie viel wird mir genau abgezogen? und wie viel bleibt mir noch???

danke und lg

ich denke, dass kann Dir nur das Job-center ausrechnen. Hängt davon ab, wieviel Unterstützung Deine Mutter für wen von euch bekommt.

ALg II kann man nur als ganzeBe darfsgeminschaft bezihen. nicht nur der eine. Wenn nur einer in der familie arbeitet und das zum Leben nicht reicht um den Mindesbedarf für die Familie zu verdienen bekommt die ganze Familie aufstockend ALG II. Nicht nur deine Mutter (oder leben deine eltern etwa getrennt !? )
Wenn du unter 25 Jhare alt bist und keine Ausbildung abgeschlossen hast gehörst du auch zur Familie.
Folglich ist Auch jedes Familienmitglied verantwortlich dafür das dass FAMILIENEINKOMMEN selbstständig Verdient wird. Heißt: ALLLE müssen arbeiten gehen.
Abgezogen wird schonmal gar nichts, denn es wird bestenfalls gegengerechnet! Sprich: wenn ihr in der Lage seid euch duch EIGENE Arbeit zu ernähren braucht ihr ja keine Staatlichen Almosen, die dann wegfallen dürfen und anderen bedürftigen zugute kommen können. ABZIEHEN kann man von einem Geschenk ja gar nichts!
Aei also froh dass du etwas verdienst!

So und nun zur Rechnung. Die Steuerzahler (die nämlich Euer ALG II erwirtschaften) honorieren die Eigenleistung mit 100 €+ 20% vonm Rest die vom Verdienst nicht (!) gegengerechnet werden.
Wenn du volle 450 im Monat bekommst sind das (100x 20%von 300=) 160 Euro Freibetrag die nicht gegengerechnet werden. Da du 450 Bekommst braucht das Jobcenter folglich 290 Euro weniger bezahlen und es bleiben in Eurer Familienkasse noch immer 160Euro mehr als ihr hattet wenn du nicht arbeitest!

In einigen Fällen lohnt es sich, sich aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern nehmen zu lassen, aber um dir da Genaues zu raten müsste man euren exakten Bewillgungsbescheid kennen. Du kannst Dich dazu in deinem zuständigen Jobcenter beraten lassen.

Gruß Gwen

Hallo, die Formulierung „Das Jobcenter nimmt mir was weg“ ist rechtlich so nicht richtig. ALG II erhält man nur, wenn man bedürftig ist, d.h. seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, Wenn du mit deiner Mutter und deinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft lebst müssen rechtlich alle zum Unterhalt der Familie beitragen, die dazu in der Lage sind. Oder leben deine Eltern getrennt? Mir ist eure Situation nicht klar geworden. Du kannst ja offenbar erwerbstätig sein und dein Vater auch. Also mindert das euren Anspruch. ALG II gibt es nicht „zusätzlich“ sondern nur in einer Notlage. Wende dich an den zuständigen Leistungssachbearbeiter im Jobcenter. Dieser MUSS sowieso informiert werden, sonst liegt schnell ein Betrugsversuch vor und es kann Ärger geben. Er gibt dir alle erforderlichen Auskünfte und macht eine neue Berechnung. Viele Grüße Ev

Liebe/-r Experte/-in,

kann leider nicht helfen

gruss