ALg II kann man nur als ganzeBe darfsgeminschaft bezihen. nicht nur der eine. Wenn nur einer in der familie arbeitet und das zum Leben nicht reicht um den Mindesbedarf für die Familie zu verdienen bekommt die ganze Familie aufstockend ALG II. Nicht nur deine Mutter (oder leben deine eltern etwa getrennt !? )
Wenn du unter 25 Jhare alt bist und keine Ausbildung abgeschlossen hast gehörst du auch zur Familie.
Folglich ist Auch jedes Familienmitglied verantwortlich dafür das dass FAMILIENEINKOMMEN selbstständig Verdient wird. Heißt: ALLLE müssen arbeiten gehen.
Abgezogen wird schonmal gar nichts, denn es wird bestenfalls gegengerechnet! Sprich: wenn ihr in der Lage seid euch duch EIGENE Arbeit zu ernähren braucht ihr ja keine Staatlichen Almosen, die dann wegfallen dürfen und anderen bedürftigen zugute kommen können. ABZIEHEN kann man von einem Geschenk ja gar nichts!
Aei also froh dass du etwas verdienst!
So und nun zur Rechnung. Die Steuerzahler (die nämlich Euer ALG II erwirtschaften) honorieren die Eigenleistung mit 100 €+ 20% vonm Rest die vom Verdienst nicht (!) gegengerechnet werden.
Wenn du volle 450 im Monat bekommst sind das (100x 20%von 300=) 160 Euro Freibetrag die nicht gegengerechnet werden. Da du 450 Bekommst braucht das Jobcenter folglich 290 Euro weniger bezahlen und es bleiben in Eurer Familienkasse noch immer 160Euro mehr als ihr hattet wenn du nicht arbeitest!
In einigen Fällen lohnt es sich, sich aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern nehmen zu lassen, aber um dir da Genaues zu raten müsste man euren exakten Bewillgungsbescheid kennen. Du kannst Dich dazu in deinem zuständigen Jobcenter beraten lassen.
Gruß Gwen