450€-Zweitjob vs. Gehaltserhöhung 450€

Hallo!

bekanntlich darf man ja neben seiner Hauptbeschäftigung einen Nebenjob ausüben, der bis zu 450€ sozialversicherungs- und steuerfrei bleibt, soweit es vertraglich nicht verboten ist.

Ist das nicht ungerecht?Denn wenn man nun rein theoretisch ne Gehaltserhöhung von 450€ bekäme, ist doch jeder Euro den man mehr bekommt voll Sozialabgaben- und steuerpflichtig. …oder lieg ich da falsch?

Nicht ungerecht, nur anders.

Im Minijob zahlt der AG eine Pauschale für alles. Und man erwirbt weniger bis keine Ansprüche an die Sozialversicherungen.

Damit das nicht überhand nimmt, ist ja die Zahl der Minijobs begrenzt auf 1.

Viel glück

barmer

Hallo,

bekanntlich darf man ja neben seiner Hauptbeschäftigung einen Nebenjob ausüben, der bis zu 450€ sozialversicherungs- und steuerfrei bleibt, soweit es vertraglich nicht verboten ist.

Ist das nicht ungerecht? Denn wenn man nun rein theoretisch ne Gehaltserhöhung von 450€ bekäme, ist doch jeder Euro den man mehr bekommt voll Sozialabgaben- und steuerpflichtig. …oder lieg ich da falsch?

Jein. Wenn man dadurch über die Beitragsbemessungsgrenzen kommt oder schon drüber ist, dann ist das teilweise/komplett SV-frei. Da kann man mal drüber nachdenken, ob das gerecht ist.
Dann wurde ja schon angeführt, dass man beim 450€-Job beispielsweise keine eigenständige KV erwirbt, obwohl Beiträge abgeführt werden. Ist das gerecht? Der Nichtbeitragszahlung in der AV steht auch ein nichtvorhandener ALG-I_Anspruch gegenüber. Da also ganz gerecht. Pflegeversicherung das Gleiche. Bei der Rentenversicherung bekommt man für weniger Beitrag auch weniger Rente. Passt also auch irgenwie.
Bleibt die Steuer. Da bezahlt der AG auch pauschal 2% oder der Minijobber versteuert es selbst. Ist natürlich je nach Standpunkt ungerecht, aber wo geht es bei der Steuer schon gerecht zu.
Steuerhinterziehung durch Schwarzarbeit gehört ja auch dazu. Und möglicherweise finden mehr solcher kleinen Jobs im legalen Bereich statt als wenn sie voll besteuert und versozialabgabt werden müssten.
Ursprünglich war diese Gestaltung wohl für Leute gedacht, die ohnehin nicht auf der Sonnenseite des Erwerbslebens stehen und so eine etwas bessere Chance haben. Das setzt sich ja mit der Gleitzone fort.

Grüße