48 Wohnungseigentümer und keine Hausordnung?

Eine Wohnanlage mit 2 mal 24 Eigenstum Wohnungen
keine Hausordnung??
Habe vor 3 Jahre mein Haus aus Altersgründen Verkauft .Wir haben uns eine Eigenstums -Wohnung gekauft.
Die Eigentümer Versammlung hat beschlossen es wird eine Hausordnung erstellt.
Der Verwaltungsrat hat eine erstellt.
leider wurde die Hausordnung bei der nächsten Eigentümer-Versammlung nicht mit Mehrheit zugestimmt.
Es wird geparkt auf Flächen die nicht dafür vorgesehen sind .
Es wird mit Holzkohle gegrillt und die Nachbar müssen die Fenster schliessen.
Die Mülltonnen laufen über weil ganze Pappkartons reingeworfen werden usw.

sehr geehrter Herr Wilfried,

da der Erlass einer Hausordnung zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Eigentumsanlage gehört, kann jeder Wohnungseigentümer eine Hausverordnung verlangen. Gibt es in einer Wohnanlage keine Hausordnung, und
kommt in der Eigentümerversammlung der notwendige Mehrheitsbeschluss nicht zustande, dann kann jeder Wohnungseigentümer bei Gericht den Erlass einer Hausordnung durch den Richter erzwingen. Das zuständige Amtsgericht erlässt dann eine Hausordnung. Bei der Einreichung des Antrags auf Erlass einer Hausordnung bei Gericht, kann der Antragsteller einen Musterentwurf vorlegen. Notwendig ist dies jedoch nicht.
Wurde eine Hausordnung, wie in Ihrem Fall, vom Verwaltungsbeirat erarbeitet, so könnte auf der nächsten Eigentümerversammlung über die einzelnen Punkte der Hausordnung abgestimmt werden. Die Punkte, die kritisch sind, müssen diskutiert und nachbearbeitet werden. So sollte es eigentlich möglich sein, eine durch die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit geschlossene Hausordnung zu erhalten. Für die Einhaltung/Durchsetzung der Hausordnung ist die Hausverwaltung zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Koltes

Hallo gerhardwilfried,

das ist klar. Wenn dei Versammlung nicht beschliesst dann gibt es eben keine Hausordnung. Da muss man Lobbyarbeiten leisten. Klären warum warum Eigentümer gegen die Hausordnung. Vopr der Versammlung vielleicht Entwürfe per Mail abstimmen, damit man zur Versammlung eine Mehrheit bekommt.

Gruß Klaus Peter

Hallo, da kenne ich mich leider nicht aus.
MfG M.T.

Hallo gerhardwilfried,
mit einer Eigentümer „Gemeinschaft“ ist es immer so eine Sache. Für jede Änderung, Anschaffung und Vereinbarung braucht es den Mehrheitsentscheid.
Dieses ist auch im BGB so verankert. Leider gibt es
keine Alternative zu diesem Weg. Empfeheln möchte ich dennoch einen Blick in das BGB zu werfen, und evtl. mit anderen Fürsprechern der Hausordnung gemeinsam auf
„Stimmenfang“ zu gehen. Leider kann ich keine weiteren Empfehlungen geben.

hallösche gerhard. ( nehme an, der name ist so richtig) 1.) das hört sich an wie im kindergarten.
2.) eine hausordnung muss einfach sein.
zu 1.) es gibt einen verwaltungsrat. gut. eine hausordnung wurde erstellt. auch gut. wieso wird die als solche nicht angenommen??? ich kann mir nicht vorstellen, dass da unmögliche sachen erörtert sind, die nicht durchgesetzt werden können. vorausgesetzt man will das auch. ist echt schade, wenn sich erwachsene menschen nicht an einige grundregeln halten können/ wollen.
zu 2.) hausordnung ist einfach wichtig. wenn dort bei ihnen kreuz und quer geparkt wird: abschlepper holen. oder polizei. grillen: ganz einfach. auch polizei. was pappkartons/ papiertonne angeht gehört es einfach zum simplen menschenverstand, dass man in eine 1000 l tonne keinen 1000 l karton werfen kann. die leute essen ja auch keine ganzen kühe sondern drücken das zeugst steakweise rein. wir arbeiten als hausmeister zu zweit in einer mittelgroßen wohnanlage mit ca. 90 wohneinheiten. gemischt: mieter und eigentümer. eine hausordnung und an die hat sich jeder zu halten. ebenso mit den parkplätzen. ich habe das ordnungsamt und den abschlepper jetzt jeweils 2 x da gehabt und nun seit etwa nem 3/4 jahr ruhe. es ging dabei auch um den winterdienst sowie rettungsdienstzufahrten. es hat jeder einen parkplatz bei uns mit nummer. da gibt es kein langes geziecke. grillen: mein vorschlag wäre ein zentraler grillplatz, weit weg wegen der geruchsbelästigung aber nicht zu weit weg zum hinlaufen. eventuell beschildert. von - bis. das ordnungsamt kümmert sich auch gerne um solche angelegenheiten, zumal es dann ins geld geht. wenn man beim grillen 2 x bezahlen muss, 1x fürs essen und 1 x fürs grill ausmachen. aber am allergünstigten für alle wäre es, wenn sich alle einig sind und sich vertragen. ansonsten gibt es streit, mord und totschlag. dann würde ich sagen, hätten sie mal lieber ihr haus behalten.

Hallo, ich finde bei dem Text die konkrete „Fragestellung“ nicht. Ob eine WEG zwingend eine Hausordnung haben muss, weiß ich nicht. Oft ist bei der Teilungserklärung sowieso schon eine mit dabei. Aus Ihrem Text geht hervor, dass der Wunsch bestand, eine Hausordnung zu entwerfen, dass ihr aber nicht zugestimmt wurde. Ich vermute dann, dass die Hausordnung nicht konsensfähig war, weil manche Eigentümer manchen Punkten nicht zustimmen wollten. Die Konsequenz daraus wäre, dass man sie wieder so überarbeiten müsste, dass sie konsensfähig ist und alle oder wenigstens die meisten zustimmen können,

Was das Grillen mit Holzkohle angeht, habe ich folgenden Link gefunden: http://www.welt.de/finanzen/article1958382/Nachbarn-… - daraus geht hervor, dass beim Grillen auf dem Balkon schon die Beschwerde eines Einzelnen ausreicht, um es zu verbieten, sofern es dadurch eine Qualmentwicklung gibt und dass dazu keine Mehrheitsentscheidung nötig ist. Es steht in dem Artikel aber nicht, auf welche Weise man es verbieten kann - Polizei? (nachdem man den Verursacher gütlich angesprochen hat)?
Ganze Pappkartons in Mülleimer zu werfen ist schlicht Dummheit, weil dann die Müllgebühren für alle steigen, zumal sie - klein gemacht - als Altpapier entsorgt werden können. Hier sollte jeder Vermieter seine Mieter aufmerksam machen, dass dies zu vermeiden ist, um die Nebenkosten für alle kleiner zu halten. Hier könnte die Hausverwaltung ein Musterschreiben entwickeln, das die einzelnen Eigentümer ihren Mietern schicken können.
Die Fenster allerdings muss man zum Lüften ab und zu offen haben, sonst gibt es Schimmel. Schimmel gibt es allerdings auch, wenn man Fenster im Winter dauerhauft auf Kipp lässt statt kurz Stoßlüften, weil dann der Fenstersturz auskühlt und durch Kondenswasser feucht wird. Eigentlich sollte hier jeder Vermieter - unabhängig von einer Hausordnung - ein eigenes Interesse haben, seine Mieter zu informieren und aufzuklären, denn viele wissen das einfach nicht und wenn der Schimmel da ist, ist der Ärger groß - und den Schaden hat der Vermieter selbst (oder der Mieter), nicht die Hausgemeinschaft. Bei Haus und Grund gibt es Merkblätter, die man seinen Mietern übergeben kann. Im Prinzip betrifft dieses Problem aber mehr die einzelnen Eigentümer und ihre Mieter, nicht so sehr die Gemeinschaft - deshalb muss man es wahrscheinlich nicht in eine Hausordnung aufnehmen.

Hallo gerhardwilfried,

wenn die Mehrheit keine Hausordnung beschließt gelten die gesetzlichen Vorschriften!

1.) Gegen Grillen mit und ohne Holzkohle bestehen gesetzliche Regelungen.

2.) Gegen das Parken und volle Papierkontainer kann vermutlich nichts unternommen werden.
Sollte jedoch Öl oder Benzin in die Erde gelangen können besteht handlungsbedarf von der Umweltbehörde.
Beweise sichern; Fotos, Erde im Glas sammeln und beschriften usw.

Viel Glück,
Ecky1

Wenn es keine einfache Mehrheit für eine Hausordnung gibt, dann sollte über den Beirat an die Hausverwaltung herangetreten werden. Gewisse ,Unannehmlichkeiten , zu bestimmten Jahreszeiten wie grillen etc. sollte zeitweise und in bestimmten Abständen geduldet werden.Müllprobleme gehen überhaupt nicht und auch die übrigen beschriebenen Probleme sind für eine Eigentümergemeinschaft ungewöhnlich. Vermutlich handelt es sich hierbei auch um vermietete Eigentumswohnungen mit uneinsichtigen Mietern.Hier muss die Hausverwaltung tätig werden (die im übrigen ja auch dafür gut bezahlt wird)und eine Lösung dafür finden.

Die Eigentümer-Versammlung hat beschlossen es wird keine Hausordnung erstellt. Somit kann ihr Wunsch nicht erfüllt werden.
Parkflächen, die Eigentümern gehören (Sondernutzungsrecht) sind nur vom jeweiligen Eigentümer nutzberechtigt. Ansonsten Anzeige erstatten.
Es wird mit Holzkohle gegrillt und die Nachbarn müssen die Fenster schliessen. Hier bleibt nach Androhung einer Klage nur der Klageweg gegen den störenden Eigentümer.
Mülltonnen können durch Einzäunung abgeschlossen werden, Hausmeister kann die Befüllung überwachen, bedarf aber eines Eigentümerbeschlusses.

Da kann ich dir nur empfehlen verkaufe die Wohnung solange das noch geht,denn das wird mit der Eigentumsanlage nie was. Wenn es jetzt schon so zugeht würde nur ein Rundschlag helfen und das würde ich mir nicht antun.Du findest sicher was besseres.Einer alleine kann da auch nichts ausrichten.

Hallo,

da ich ein bißchen spät mit meiner Antwort bin, habe erst mal Deine bisherigen Antworten gelesen. Eigentlich steht da bereits alles drin an Möglichkeiten für Dich. Einen gesetzlichen Zwang für eine HAusordnung gibt es meines Wissens nach nicht: also alles mehr oder weniger „good will“.

Viel Erfolg für weitere Veränderungen
Claudia