§ 489 bgb

Hallo,

im § 489 BGB ist das Kündigungsrecht eines Darlehensnehmers geregelt. Dort steht, dass das Darlehen nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ganz oder teilweise gekündigt werden kann.

Hätte ein Kreditvermittler, der beahuptet, es sei gelebte Praxis, dass Darlehensverträge nur vollständig und nicht teilweise gekündigt werden, recht?
Hätte er auch recht, wenn er behauptet, dass es zu dieser Frage noch kein Urteil gibt und dass es ein Novum in Dutschland wäre, wenn ein Kreditvertrag tatsächlich teilweise gekündigt würde?

Obwohl ich ein Laie bin, finde ich eigentlich, dass es in diesem Paragraphen keinen Auslegungsspielraum gibt und eine teilweise Kündigung möglich seinm muss.

Gruß

Jooge

Hallo,
§ 489 BGB ist unmissverständlich,diese Kündigungsfristen betreffen jedoch nur:
1 wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist,
2 in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren

Voraussetzung ist, dass 1 oder 2 zutrifft, aber es geht hier m.E. nicht dadrum, dass nur ein Teil des Darlehens gekündigt werden kann; Natürlich kann ein Kreditgeber im Rahmen geltender Rechte auch vereinbaren, dass z.B. auch „Teilbeträge“ nur gekündigt werden könnten, wobei solche Vereinbarungen weniger bei den Banken sondern vielmehr unter Privatpersonen als Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbart werden.
Generell könnte davon ausgegangen werden, wenn im Darlehensvertrag nicht ausdrücklich auch die Kü von Teilbeträgen vereinbart ist, dass dann nur das „Gesamtdarlehen“ kündbar ist.
Man müsste da schon etwas „tiefer“ in den Vertrag sehen können.

lG

Hallo,

warum gehen Sie davon aus, dass es hier nicht dadrum geht, dass nur ein Teil des Darlehens gekündigt werden kann, wenn im Paragraph „ganz oder teilweise“ steht?

MfG

Jooge

Hallo,

warum gehen Sie davon aus, dass es hier nicht dadrum geht,
dass nur ein Teil des Darlehens gekündigt werden kann, wenn im
Paragraph „ganz oder teilweise“ steht?

weil einige meinen, hier ginge es um den Austausch von Meinungen und nicht um Fachwissen. Unser Vorredner gehört in die erste Kategorie. Der Kreditvermittler übrigens anscheinend auch. Oder redet absichtlich groben Unsinn, um den Kunden von der Kündigung abzuhalten, die ihn wahrscheinlich Erträge kosten wird.

Natürlich ist eine Teilkündigung möglich und da das explizit so im Gesetz steht, muß es dazu auch nicht notwendigerweise Urteile geben.

Gruß
C.

Hallo,

danke für die Antwort!
Nachdem ich weitere Artikel von unserem Vorredner gelesen hatte, sah ich die Antwort auf meine Frage dann auch in einem anderen Licht.

Jetzt ist alles klar und es ist so wie ich es vermutet habe.
Der Kreditvermittler ist raus - es gibt ja auch genug seriöse.

Viele Grüße

Jooge