einer Dachdeckerrechnung (Reparatur) liege die Kopie eines
Schreiben des Finanzamtes bei, wonach der Empfänger der
Bauleistung von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48b Abs.1
EStG freigestellt ist.
Wer erklärt einem wenig steuerkundigen Hausbesitzer
(vermietetes Objekt) die Sinnhaftigkeit dieses „Zirkus“ ?
Die Sache ist eigentlich ganz einfach. Als die Steuer nach §§ 48 ff. EStG, besser bekannt unter der Bezeichnung Bauabzugsteuer , eingeführt wurde, da geschah das vor allem deswegen, weil der Gesetzgeber sich sagte: Bauunternehmern kann man nicht trauen. Man befürchtete Steuerausfälle im Einkommensteuerbereich.
Deswegen dachte man sich die Bauabzugsteuer aus, und die funktioniert so, dass derjenige, der eine Bauleistung empfängt und bezahlt und gleichzeitig selbst Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist (§ 48 Abs. 1 EStG), dem Bauunternehmer, der für ihn gearbeitet hat, dessen Rechnung nicht voll bezahlt, sondern nur zu 85 % des Rechnungsbetrages. Die übrigen 15 % führt er direkt an das Finanzamt als Bauabzugsteuer ab. Und dort wird dieser Betrag sozusagen bereits als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Bauunternehmers behandelt (§ 48c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), der auf diese Weise überhaupt keine Gelegenheit zur Hinterziehung hat.
Nun ist das natürlich für alle Beteiligten recht unkomfortabel und aufwändig. Deswegen hat man wiederum die Möglichkeit erfunden, auf diesen Abzug der Bauabzugsteuer zu verzichten. Einzige Bedingung: der Bauunternehmer muss sich vom Finanzamt eine entsprechende Bescheinigung (§ 48b Abs. 1 EStG) besorgen - das ist jenes Schreiben, das der Rechnung beiliegt. Und wenn er dieses seinem Auftraggeber präsentiert, überweist der ihm den vollen Rechnungsbetrag und muss keine Bauabzugsteuer einbehalten, die an das Finanzamt abzuführen wäre.
Diese sogenannte Freistellungsbescheinigung wird übrigens in der Mehrzahl der Fälle recht unkompliziert erteilt - schon aus diesem Grunde ist die Bauabzugsteuer eigentlich ein zahnloser Tiger. Lediglich die ganz krummen Hunde kriegen diesen Wisch nicht.