Ich habe heute morgen ein Anruf bekommen wo mir eine Reise versprochen wurde und dass ich unter den letzten 10 Kandidaten ausgelost wurde. Der 1.platz wäre ein Geländewagen etc. Ich habe meine Daten angegeben ( auch meine Kontonummer). Die wollten ein Jahresabonnement mit der mir ausgewählten Zeitschrift (Hören und sehen) abschließen (Beitrag halbjährlich 55€). Nun habe ich die Nummer gegoogelt und lese nur negatives. Habe nun bei der tv Hören und sehen widerrufen (aboalarm). Aber ich weiß nicht ob das reicht. Und ich weiß auch nicht ob ich bei Hören und sehen widerrufen muss oder halt bei diesem Drittanbieter. Hab leider nur die Nummer von der „Firma“ und weiß nicht wer dahinter steckt. Kann mir da jmd helfen und hat einen Rat?
Hallo,
an Deiner Stelle würde ich mich flugs an die Verbraucherzentrale wenden und dort um Rat bitten.
Viele Grüße,
Jule
Empfehlung für die Zukunft:
Offerierte Gewinn- oder Verdienst-Chancen per Telefon, E-Mail oder Internet aber auch in Printmedien sind von Betrügern ausgelegte Spinnennetze, die Dir das Geld aus der Tasche ziehen sollen - oder Schlimmeres (z. B. Deine Identität und Kontodaten).
Du liegst auf der sicheren Seite, wenn Du alle, die Dir irgendwo Gewinne, Geld, Kredite oder Sachen andrehen wollen, als Verbrecher / Bandenkriminelle einstufst, ihnen großräumig aus dem Weg gehst und keinerlei Daten herausgibst - nicht mal ein „Piep“.
Niemand will Dir (und uns allen) Gutes tun - immer nur sich selbst. Wenn Du das Gefühl brauchst, irgendetwas Unerwartetes gewinnen zu können, kannst Du ja Lotto spielen. Da weißt Du
- dass es ein Glücksspiel ist, auf das Du Dich bewusst einlässt,
- dass die Wahrscheinlichkeit, Dein Geld zu verlieren, unendlich höher ist, als einen satten Gewinn zu machen - aber immer noch deutlich besser, als alles, was sich „Gewinnspiel“ nennt.
Aber ein Gutes hat das ganze Dilemma: Du kannst es als Lehrgeld betrachten, das Dich in der Zukunft vor sehr viel schlimmeren Betrügereien bewahrt.
Hättest du mal auf „Kay-Uwe Meyer“ gehört der schon 2012 vor solchen Anrufen warnte (Youtube Video):
Hallo Blabla09,
bei einem Fernabsatzgeschäft hat der Handelspartner viele Pflichten. Insbesondere beginnt die Widerrufsfrist erst mit Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform
Wenn ein Unternehmer zum Geschäftsabschluss Fernkommunikationsmittel einsetzte, war er gemäß § 2
FernAbsG verpflichtet, dem Verbraucher bestimmte Informationen zur
Verfügung zu stellen. So musste er dem Verbraucher u. a. seine Identität
und seine Anschrift nennen und ihn über die wesentlichen Merkmale der
Ware oder Dienstleistung informieren. Insbesondere musste der
Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht
belehren.
Wer der Handelspartner ist, sollte sich aus der Beitragsrechung entnehmen lassen.
Hast Du auch eine Email Adresse angegeben, an die eine Widerrufsbelehrung ging, dann kannst Du auch darauf Dein Widerrufsrecht ausüben.
Sollten Dir ausser einem Lastschrifteinzug und der Zeitung keine Informationen zur Verfügung gestellt werden, dann google den der den Beitrag einzieht und Widerrufe, für die Rückgabe der Lastschrift hast Du 8 Wochen Zeit, daher empfehle ich im Vorfeld mich in Textform an den Handelspartner zu wenden.
Du musst auch eineInformation über das Lastschriftmandat erhalten, Referenz usw.
Viele Grüße
PS
Lehrgeld musst Du nicht monetär zahlen, nur halt etwas Aufwand betreiben was aber auch eine Lehre ist
Also ein kurzes Update:
Ich habe heute tatsächlich Post von der Firma bekommen. Da war dann auch eine Widerrufsbelehrung. Schicke nun ein Widerruf an die Firma MVR Medienvertrieb GmbH. Hoffe dass in Zukunft ein paar Menschen damit geholfen ist.
Dann ist ja Gott sei Dank nochmal alles gut gegangen.
LG
Ja ![]()
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