§490 BGB bei Schenkung/ Verkauf an Ehegatten

Ich möchte das Darlehen an die Bank zurückführen, um die Immobilie als Sicherheit für die Zwischenfinanzierung des Erwerbs eines neuen Objekts verwenden zu können. Die Finanzierung erfolgt durch ein anderes Kreditinstitut. Das bestehende Objekt soll verkauft werden. Wenn es soweit ist, greift §490 BGB. Bis dahin lehnt die aktuelle Bank jedoch die Rückzahlung ab. Frage ist, ob ich aus dem Vertrag auf einem anderen Wege - z.B. durch den Verkauf oder die Schenkung der Immobilie an meinen Ehemann rauskommen kann. Der aktuelle Kredit läuft auf meinen Namen und ich bin auch als einzige im Grundbuch eingetragen. Allerdings besteht die Zugewinngemeinschaft. Daher wohl zwei Fragestellungen: 1. Möglichkeit des Verkaufs/der Schenkung an Ehepartner im Rahmen der Zugewinngemeinschaft 2. Anwendbarkeit des §490 BGB, falls die erste Frage mit „ja“ beantwortet ist.

Vielen Dank

Hallo,

ich kann dies nicht ganz nachvollziehen und weiss nicht ob ich das richtig verstanden habe.
Sie wollen ein Darlehen aufnehmen um das alte Darlehen abzulösen?

Dann möchten Sie diese Immobilie (nennen wir sie mal I1)nehmen (als Sicherheit) um eine neue Immobilie (nennen wir sie mal I2)zu kaufen?
Dann möchten Sie I2 verkaufen??? *verwirrtguck*

Um hier eine ausreichende Antwort geben zu können müsste man die Darlehensverträge kennen.
Verkauf der Immobilie müsste allerdings möglich sein.