Hallo
nehmen wir an dass eine neu-EU-Buergerin nach 6 Jahren Aufentahlt in D Anspruch auf Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Daueraufenthaltsrecht(FreizügG/EU) hat.
Was waere wenn sie verheiretet sei, ihr Ehemann auch neu-EU-Buerger ist, und sich laenger als 5 Janre in D aufgehalten hat, danach sei er 8 Monaten nicht in D, unter diesen Umstaenden ist fraglich ob er selber Anspruch nach § 4a Daueraufenthaltsrecht(FreizügG/EU) haben kann.
Kaeme dann Daueraufenthaltsrecht gem. § 9a AufenthG in Frage fuer den Ehegatte?
DANKE