4er WG Probleme mit dem Mitbewohner

hallo leute,

habe das internet durchsucht nach einem ähnlichen fall, bin aber leider nicht fündig geworden. zu den fakten:

ich wohne in einer 4er wg. personen ABCD waren alle hauptmieter. personen C und D sind bereits ausgezogen. um die lücke zu füllen, wurden zwei personen E und F über ein wg-portal gefunden und sind bereits eingezogen. mit dem vermieter war dies so abgesprochen. nun wohnen also in der wohnung personen ABEF, von denen A und B hauptmieter sind. personen E un F haben die erforderlichen unterlagen an den vermieter geschickt, und die nachtragsvereinbarung liegt vor in der festgelegt ist, dass personen C und D aus dem mietvertrag ausscheiden und an ihrer stelle personen E und F eintreten. nun stellt sich jedoch heraus, dass mitbewohner F eine wahre plage ist. mitbewohner A weigert sich aus diesem grund, die nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen. person B ist neutral, person C ebenfalls. meine frage nun, gibt es einen weg, wie person A person F auf rechtlich ordentlichem weg „aus der wohnung entfernen kann“. und noch eine weitere frage: wie muss der vermieter reagieren, wenn er die nachtragsvereinbarung nicht unterschrieben bekommt?

danke im voraus

Hallo,

das ist zuerst einmal ein Zwischenmenschliches Problem.
Dazu kann ich leider keine Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo.

zunächst ist festzuhalten, dass E und F bereits eingezogen sind, de facto also Mieter sind. Es stellt sich nun die Frage, ob sie bereits Mietvertragspartei (Hauptmieter) geworden sind oder ob noch ein Untermietverhältnis mit A und B besteht. Das wäre durch Auslegung zu klären. Es spricht einiges dafür, dass E und F bereits Hauptmieter sind, weil der Vermieter sein Einverständnis erklärt hat mit dem Weggang von C und D und dem Nachtrag zu dem ursprünglichen Mietvertrag.

Im Ergebnis könnte der Vermieter auf die Einhaltung der ursprünglichen Vereinbarung bestehen.

A könnte seinerseits kündigen und hoffen, dass ihn der Vermieter aus dem Vertragsverhältnis entlässt.

Meines Erachtens hat A keine Möglichkeit, den Nachtrag zu blockieren, weil der Nachtrag faktisch bereits zustande gekommen ist (E und F leben bereits in der Wohnung mit Einverständnis des Vermieters).

Lieber Ratsuchender,
bei WG-Fragen kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Glück!

Hallo,
wir kennen uns leider mit speziellen bei Wohngemeinschaften nicht aus. Letztlich ist aber die Mietvereinbarung Gegenstand zwischen Vermieter und Mieter, so dass sich vermutlich die Mieter hier untereinander einigen müssen. Wir sind aber nicht auf dem Gebiet der Wohngemeinschaften unterwegs, so dass wir leider keine sichere Hilfe bieten können.

Viele Grüße
JB

Hallo und guten Morgen,

das alles ist rein VERMIETER-Angelegeheit.
Sie, als schon „stets“ in der WG-wohnenden Mieter müssen dem Vermieter mit genauen Details (Uhrzeit/Dateum etc. der Störungen) informieren, was an den neuen Parteien unmöglich/störend ist. Auch was die Unterschriften betrifft, kann NUR der Vermieter etwas dagegen oder dafür tun.
Sie sind Mieter und haben „leider“ nur das Recht Miete zu zahlen und sämtliche unangenehmen Dinge dem Vermieter zu melden.
Reagiert dieser in absehbarer Zeit nicht, können Sie Mietminderung ankündigen. Begründung: unzumutbare Wohnverhältnisse durch Mitmieter. Damit ist Ihre Wohnqualität eingeschränkt…
MfG Waldi 64

Tut mir leid, diese Frage kann ich echt nicht beantworten.

Hallo,

sofern die Nachtragsvereinbarung noch nicht von allen unterzeichnet wurde, dürfte F noch nicht Mieter sein. Er kann daher aufgefordert werden, die Wohnung wieder zu räumen.
Es bleiben dann A und B Hauptmieter und wohl auch C und D, da diese nicht förmlich entlassen wurden.

Für den Vermieter dürfte es egal sein, da er nach wie vor 4 Hauptmieter hat.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

da kann ich leider auch nicht weiterhelfen.

wird schwierig. Notfalls muss ein neuer Mietvertrag gamacht werden, wenn der Vermieter akzeptiert, dass nur 3 Personen drin wohnen. Ansonsten müsst ihr euch wohl einigen, sonst kann der Vermieter den gesamten Mietvertrag künden, weil die ursprünglichen Gegebenheiten nicht mehr zutreffen und allenfalls der Mietzins nicht mehr sicher gewährleistet ist. Oder er kann eine Sicherheit von 3 Monatsmieten verlangen.

Gruss
Susanne

Hallo,

hm… nicht ganz einfach. Letzten Endes habt Ihr drei älteren Mieter ja zunächst zugestimmt, dass F einzieht. Daraufhin hat auch der Vermieter sein ok signalisiert, F ist eingezogen - jetzt stellt er sich als Plage heraus. Wenn B und C neutral sind, F weiter dort wohnen bleiben möchte und nicht glaubhaft durch A deutlich gemacht werden kann, dass F den Hausfrieden gefährdet, dann dürfte es schwer werden, F rauszukriegen.

Gruß

Micha