servus gemeinde,
folgender, natürlich rein hypotethischer fall, bereitet mir mal wieder kopfzerbrechen:
mieterin A, seit kurzem witwe, bewohnte mit ihrem ehemann eine städtische wohnung in einem zweifamilienhaus, dies bereits seit den 1950er jahren. die wohnung behielt sie nach dem tod des gatten.
vor zwei jahren nun wurde die einstmals städtische wohnung an einen privaten eigentümer B verkauft, der den alten abrechnungsschlüssel für die betriebskosten der einfachheit halber beibehielt…alles wird im quadratmeterschlüssel verteilt. diese praxis war über die jahrzehnte gut und unstrittig, weil beide wohnungen gleich groß sind und immer mit ein-zwei personen bewohnt wurden. seit mitte 2014 aber bewohnt eine vielköpfige familie C die zweite wohnung des hauses (eingezogen mit 5, inzwischen sind es sechs personen) !
die nun der mieterin A ende 2015 überreichte nebenkostenabrechnung für 2014 weist demzufolge ein erhebliches missverhältnis bzw eine enorme steigerung (400%) der wasserkosten aus, an denen sie hälftig beteiligt wird, denn der verteilerschlüssel ist nach wie vor ausschliesslich die quadratmeterzahl der wohnungen. es handelt sich also unterm strich um eine steigerung der kosten um das drei-vierfache, was der alten dame die tränen in die augen treibt. für die abrechnung 2015 wird eine noch größere schieflage erwartet.
was würde die dame A, wäre sie reell existent, in einem solchen fall tun können?
- könnte sie den eigentümer B auf einbau einer wasseruhr drängen?
- wäre gar der klageweg sinnvoll, um den verteilerschlüssel nach bekanntwerden dieser erheblichen schieflage auf ein gerechtes maß zu ändern?
- gibt es hierzu ein urteil, auf das man sich berufen könnte?
sachdienliche hinweise werden gerne entgegengenommen.
danke schon jetzt