4Felgen inklusive Reifen versendet und nur 3 angekommen wer haftet?

Hallo, a hat vor einigen Wochen 4 teure Felgen inklusive Reifen von einem namenhaften  Versandunternehmen abholen lassen  es sind jedoch nur  3 Felgen inkl. Reifen bei b angekommen. Muss a nun für den Schaden haften? falls das Versandunternehmen nicht bzw in keinem vernünftigen Rahmen für die Erstattung aufkommt  oder muss b nun leider auf dem Schaden Sitzen bleiben bzw kann b nur schadensansprüche an das Versandunternehmen stellen?

hallo Fitness35Ich geh mal davon aus das du Privatverkäufer bist!?Hast du die Felgen über ebay oder so verkauft?Eigentlich solltest du dich (als Versender) mal mit dem Versandunternehmen kurzschließen undversuchen das Problem irgendwie zu klären.Wenn dein Paket(e) ausreichend versichert war, solltest du normalerweise den schaden ersetzt bekommen, wenn der verschwundene Artikel überhaupt nicht mehr auffindbar ist!Nach neuen EU Recht sollen aber auch Privatverkäufer für Schäden oder Gewährleistungeinstehen müssen, wenn bei dem Kauf dieses Recht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.Diese Fragen sollten dann noch geklärt werden.Gruß Sparfox24

Hat a diese 4 Felgen auf einer Palette als 1 Collo/Packstück verschickt, oder als 4 Einzelpakete?

Erstmal danke für die schnelle Rückmeldung:smile: ja, A ist Privatverkäufer und die Felgen wurden über Ebay Kleinanzeigen verkauft. Mit dem Versandunternehmen hat sich a schon in Verbindung gesetzt jedoch wird der fall noch ( schon seid über 2wochen) überprüft und b droht schon mit Anwalt usw… A befürchtet jetzt aber auch das durch das Versandunternehmen nur eine Felge erstattet wird diese jedoch sehr selten und einzelnt nicht mehr käuflich zu erwerben sind.

Die Felgen mit Reifen wurden jeweils zu zweit versendet indem jeweils 2 Felgen aneinander befestigt/gebunden wurden.

Dann wird das Versandunternehmen haften

a. für den Verlust, wenn eine Transportversicherung abgeschlossen wurde
b. aus Kulanz möglicherweise nach Sonderziehungsrechten, wenn nicht

Die Felgen mit Reifen wurden jeweils zu zweit versendet indem
jeweils 2 Felgen aneinander befestigt/gebunden wurden.

Dann wird das Versandunternehmen haften

ah so. das hängt also davon ab, wie viele pakete geschickt wurden? und davon, ob die teile mit einem strick verbunden waren?
interessant.

a. für den Verlust, wenn eine Transportversicherung
abgeschlossen wurde

wenn eine versicherung abgeschlossen wurde, zahlt die versicherung und gerade nicht das versandunternehmen.
wenn KEINE versicherung abgeschlossen wurde, haftet das versandunternehmen,

b. aus Kulanz möglicherweise nach Sonderziehungsrechten, wenn
nicht

quatsch.
was genau soll eine ‚haftung aus kulanz‘ sein und was haben irgendwelche sonderziehungsrechte damit zu tun?

wenn man keine ahnung hat…

hallo Fitness35Ich geh mal davon aus das du Privatverkäufer
bist!?Hast du die Felgen über ebay oder so verkauft?Eigentlich
solltest du dich (als Versender) mal mit dem
Versandunternehmen kurzschließen undversuchen das Problem
irgendwie zu klären.

Das ist der erste und wichtigste Schritt.

Wenn dein Paket(e) ausreichend versichert
war, solltest du normalerweise den schaden ersetzt bekommen,
wenn der verschwundene Artikel überhaupt nicht mehr auffindbar
ist!Nach neuen EU Recht sollen aber auch Privatverkäufer für
Schäden oder Gewährleistungeinstehen müssen, wenn bei dem Kauf
dieses Recht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

„Neues EU Recht“.
Welches? Nennst du mal das Gesetzt und den Paragrafen?
Und warum geht es plötzlich um Schäden/Gewährleistung?

Hier geht es um „Ware nicht angekommen“.
Und dafür benötigt man kein (übrigens nicht existierendes) „Neues EU-Recht“, sondern den guten, alten §269 und §447 des BGB

Der Schuldner hat, wenn nicht anders vereinbart, die Ware dem Frachtführer zu übergeben.
Damit hat er seine Pflicht erfüllt.

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Nach neuen EU Recht sollen aber auch Privatverkäufer für
Schäden oder Gewährleistungeinstehen müssen, wenn bei dem Kauf
dieses Recht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

das ist wieder mal kompletter unsinn. warum genau schreibst du hier, wenn du keinerlei ahnung hast?

muss b nun leider auf dem
Schaden Sitzen bleiben bzw kann b nur schadensansprüche an das
Versandunternehmen stellen?

Korrekt: Bei Versendungskauf wie vereinbart geht die Haftung für Untergang mit Aufgabe der Sendung auf dem Käufer B über, § 447 Abs. 1 BGB.

G imager761

muss b nun leider auf dem
Schaden Sitzen bleiben bzw kann b nur schadensansprüche an das
Versandunternehmen stellen?

Korrekt: Bei Versendungskauf wie vereinbart geht die Haftung
für Untergang mit Aufgabe der Sendung auf dem Käufer B über, §
447 Abs. 1 BGB.

anmerkung: da b keinen vertrag mit dem versandunternehmen hat, kann er auch keinerlei schadensersatz fordern. das miss a machen - oder die ansprüche an b abtreten. und eins von beiden sollte b der fairness halber deshalb auch tun.

du solltest…

wenn man keine ahnung hat…

… weniger über dich schreiben…

Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten:smile:

ich schreibe im internet so gut wie nie über mich. hier habe ich über dich geschrieben. und auch gesagt, warum. lesen und verstehen musst du schon selber. einsehen erst recht.

viel vergnügen.

Korrekt: Bei Versendungskauf wie vereinbart geht die Haftung
für Untergang mit Aufgabe der Sendung auf dem Käufer B über, §
447 Abs. 1 BGB.

Ungeachtet dessen muss A dem B natürlich nachweisen können, dass er die Ware überhaupt vollständig an den Frachtführer übergeben hat. Kann er diesen Nachweis erbringen, dürfte auch der Frachtführer in die Pflicht genommen werden können. Kann er das nicht, nützt ihm §447 herzlich wenig.

§447 regelt die Haftung ab Aufgabe der Sendung. Dass die Sendung überhaupt korrekt übergeben wurde, muss der Versender ungeachtet des §447 natürlich beweisen können.

Insofern zielt Deine Argumentation etwas ins Leere.

Die 4 Felgen wurden an einer Sammelstelle abgeholt. Der dort tätige Mitarbeiter kann die Annahme und Weiterleitung der 4 Felgen bestätigen.

Auch wenn leichte Unstimmigkeiten Herrchen… Trotz allem danke für die rege Beteiligung.