Das erscheint mir ein anderer Fall zu sein.
So verstehe ich es immer noch nicht.
Ich wollte nicht andeuten, daß es hier um Rechtsberatung ging, sondern darum, daß es inzwischen regelrechte Abmahnvereine gibt, die jedem, den sie bei einem Gesetzesverstoß erwischen, ein lustiges Brieflein schicken, in dem sie androhen, denjenigen zu verklagen, wenn er nicht eine entsprechende Unterlassungserklärung unterschreibt. Und in dieser räumt man gleich ein, daß man freiwillig eine „Strafe“ an den Verein zahlen wird, wenn man der Erklärung zuwiderhandelt.
Im übrigen ist werweisswas ein Projekt der ID-Media AG und als Unternehmen sollte man es doch tunlichst unterlassen, auf seinen Servern illegales Material zu verbreiten. Siehe z.B. der Steffi Graf-Fall von letzter Woche. Was AOL in diesem Zusammenhang treibt, ist da letztlich für www irrelevant.
Im übrigen habe ich mir den Punkt 2 der AGB von www auch nicht ausgedacht, der da lautet (Auszug): . Es ist auch nicht gestattet, über wer-weiss-was urheberrechtlich geschützte Werke (darstellende Kunst, Musik, Literatur, Software etc.) zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst zu nutzen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Soll heißen: Kannst ja mal versuchen, vom Team eine tiefschürfende Auskunft zu bekommen, wenn Dir das bisher gesagte nicht ausreicht. Ich bin ja nicht die Rechtsabteilung. 