Ich habe ein Haus gebaut und dieses im Febr. dieses Jahr bezogen. Der Steuerberater mit dem ich buisher gearbeitet habe sagte mir ich könne 5% der Kosten steuerlich absetzen. Aus diversen Gründe musste ich den Steuerberater wechseln (jetzt Lohnsteuerhilfeverein). Dort sagte man mir jetzt ich könnte nur einen Teil des Arbeitslohnes aus den Rechnungen der Frmen geltend machen. Recherchen im Netz haben aber ergeben, dass dies nicht für Neubauten gilt. Eine Anfrage beim Finanzamt ( man sagte eigentlich nichts, aber etwas umständlich) haben für mich den Eindruck erweckt, dass ich eigentlich gar nichts absetzen kann.
Hat jemand vielleicht aus eigener Erfahrung eine richtige und gültige Info für mich?- Dafür wäre ich sehr dankbar, besonders wenn es m öglichst rasch wäre, da ich mit Abgabe der Steuer in Druck bin, aber natürlich auch kein Geld verschenken will.
Hallo Waltraud,
ich fürchte, die Netzrecherche und die Aussage vom FA sind richtig. Nicht begünstigt sind nämlich handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen. Begünstigt sind insoweit nur solche Aufwendungen, die bei funktionserhaltenden - nicht aber bei funktionsändernden - Baumaßnahmen entstehen.
Eine 5% AfA bei selbstgenutzten Objekten ist mir derzeitig nicht bekannt.
Die steurlichen Förderungen (§10e, Eigenheimzulage) sind bereits seit Jahren ausgelaufen.
Ich hoffe, das hilft etwas weiter, schönen Sonntag noch,
Gruß
hjs
Hallo, guten Tag,
vielen Dank für die rasche Antwort. Habe fast bvefürchtet, dass es keine Abschreibemöglöichkeit mehr gibt.
Gruss Waltraud
Hallo Waltraud,
leider hat dieses Mal das Finanzamt recht: Die Eigenheimzulage wurde bereits vor Jahren ersatzlos gestrichen. In der ANLAGE FW (Förderung des Wohneigentums) sind zwar unverändert Zeilen für den Abzugsbetrag nach §§ 10e und 10h EStG zu finden. In der Praxis dürften diese Abzüge keine Rolle mehr spielen. Das Einzige, was für alle hinzugekommen ist, ist die Absetzbarkeit von Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, d.h. 20% des angesetzten Arbeitslohns auf der Rechnung können abgesetzt werden - aber nicht die Kosten für Material. Derartige Rechnungen fallen i.R. aber erst an, nachdem das Haus bezogen ist. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
Viele Grüße
Heidi
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Mittlerweile habe iche rfahren, dass das Finanzamt leider recht hat. Schade, aber gut zu wissen, dass man versucht hat dem Finanzamt kein Geld zu schenken.
Danke nochmals, schönen Tag nocvh.
Gruss Waltraud