§5 des MTV

Hallo alle zusammen.

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Und zwar geht es um folgendes.
Ich hab vor kurzem eine zusage zu einem Aushilfs-Job bekommen und lese mir gerade den Arbeitsvertrag durch. In dem steht unter Absatz 7:

„Der Arbeitnehmer erhält entsprechend des §5 des MTV bezahlten Erholungsurlaub.“

Kann mir einer sagen wieviel Urlaub ich da nun nehmen kann und darf? Im Internet finde ich nichts was mir weiter helfen könnte.

Das kann niemand

„Der Arbeitnehmer erhält entsprechend des §5 des MTV bezahlten
Erholungsurlaub.“

MTV = Manteltarifvertrag

Aber in WELCHER BRANCHE?

  • Karnickelzüchter, intensiv
  • Froschbräter, Teilzeit

Gruß

Stefan

Als Inventurhelferin.
Teilzeit, da es nur immer für ein paar Stunden ist.

1 Like

BZA
http://www.bza.de/406.html

Gruß

Stefan

Wieso?
Hi!

Erkläre mich für blind, aber woraus leitest Du den BZA ab?

Gruß
Guido

war das einzige Suchtergebnis zum Beruf
owT

OK, danke! Ich zweifelte schon an meinen Augen :smile:
owT