5 Euro Ordnungswidrigkeit -
zahlen und gut is -
Widerspruch einlegen: Verfahren wird eingestellt oder Bußgeldbescheid -
Was ist passiert?
zu fraglichem Zeitpunkt war Frau Mustermann - die einzige Fahrerin des Autos - nachweislich nicht an diesem Ort - es ist eine ganz andere Stadt - und Frau Mustermann kann lückenlos aufklären, wo sie an diesem Tag war und wo das Auto war unter Angabe mehrerer Zeugen.
Problem:
Verfahren wird eingestellt - 18,50 Euro Verwaltungskosten und evtl Fahrtenbuch
Verfahren wird nicht eingestellt - Bußgeldbescheid 23,50 Euro
5 Euro zahlen und Schuld anerkennen die Frau Mustermann nicht begangen habe, nur um Hick-Hack aus dem Weg zu gehen, Zeit und Nerven sparen
was soll Frau Mustermann tun
lg
5 Euro - ist ja billiger als so manche Parkgebühr!
Hallo,
nicht 5 Euro, sondern 5 Euro und 2 Cent überweisen. Kommentarlos.
Oder zwei Wochen später die „versehentlich“ zuviel überwiesenen 2 Cent zurückfordern.
Oder erklären, die 2 Cent seien für den (bitte jetzt empfängerseits einzurichtenden) „Hlfsfonds aufstrebender Gemeindevollzugsbeamter“ - und um Ausstellung einer Spendenbescheinigung bitten.
Oder die 2 Cent zu einer Vorauszahlung auf den nächsten Strafzettel erklären und sich die spätere Verrechnung vorbehalten.
Ich finde, das sind Rachemöglichkeiten genug. Natürlich ebenso fiktiv zu sehen wie Dein ganzer Fall.
Gruß
smalbop
kann lückenlos
aufklären, wo sie an diesem Tag war und wo das Auto war unter
Angabe mehrerer Zeugen.
Hi,
ist doch schön
Problem:
Verfahren wird eingestellt - 18,50 Euro Verwaltungskosten und
evtl Fahrtenbuch
Aus welchem Grund, wenn das Fahrzeug nachweislich nicht dort war?
Und wegen einer 5€ Verwarnung gibt es kein Fahrtenbuch. Da müssten schon Punkte auf dem Spiel stehen.
Verfahren wird nicht eingestellt - Bußgeldbescheid 23,50 Euro
Gegen den dann Einspruch eingelegt werden kann.
5 Euro zahlen und Schuld anerkennen die Frau Mustermann nicht
begangen habe, nur um Hick-Hack aus dem Weg zu gehen, Zeit und
Nerven sparen
Nö, aus Prinzip nicht
was soll Frau Mustermann tun
Wie wäre es mit auf dem Bogen mitteilen dass das Fahrzeug nicht dort gestanden ist und es sich um einen Irrtum handeln muss.
Q-Gruß
nicht 5 Euro, sondern 5 Euro und 2 Cent überweisen.
Kommentarlos.
Hi,
dann werden 2Cent automatisch umgebucht, dank EDV kein Problem. Sowas soll öfters vorkommen.
Oder zwei Wochen später die „versehentlich“ zuviel
überwiesenen 2 Cent zurückfordern.
Lockt nicht mal ein müdes lächeln beim Sachbearbeiter ins Gesicht.
Oder erklären, die 2 Cent seien für den (bitte jetzt
empfängerseits einzurichtenden) „Hlfsfonds aufstrebender
Gemeindevollzugsbeamter“ - und um Ausstellung einer
Spendenbescheinigung bitten.
Für Spendenbescheinigung gibt es meines Wissens eine Untergrenze, also mit der Spende nicht knausern.
Oder die 2 Cent zu einer Vorauszahlung auf den nächsten
Strafzettel erklären und sich die spätere Verrechnung
vorbehalten.
Ist schon unter sonstige Einnahmen verbucht. Kannst ja die Stadt verklagen.
Ich finde, das sind Rachemöglichkeiten genug. Natürlich ebenso
fiktiv zu sehen wie Dein ganzer Fall.
Die kennen andere Formen von Rache als etwas lästigen Papierkram.
Ob die jetzt das oder was anderes bearbeiten, solange der Steuerzahler das Gehalt bezahlt, was solls.
Q-Gruß
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Hi,
so einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal. Habe auf dem Anhörungsbogen den tatsächlichen Sachverhalt geschildert und dann war das Thema erledigt.
Gruß S
Es geht ja nicht um Rache, sondern um einen Irrtum!
Hi,
wenn Du nachweisen kannst, das Du dort nicht geparkt hast, schreibe doch einfach die Behörde an und teile ihr das mit.
Ist das für die Behörde plausibel, dann wird das Verfahren eingestellt, das kostet dann auch nichts.
Ich habe das kürzlich auch gemacht, konnte das auch nachweisen, da ich zum angegebenen Zeitpunkt einen Arzttermin in einer anderer Stadt hatte.
Die Behörde hat ihren Strafzettel zurückgezogen und gut wars.
Gruß
Tina
Hi,
wenn Du nachweisen kannst, das Du dort nicht geparkt hast,
schreibe doch einfach die Behörde an und teile ihr das mit.
Ist das für die Behörde plausibel, dann wird das Verfahren
eingestellt, das kostet dann auch nichts.
So Miniparkvergehen habe ich öfters , da parkt jemand die Einfahrt vor unserem Geschäft zu , gehe in den Laden , mache den Halter ausfindig und bevor ich mich versah , hatte ich ein Knöllchen wegen parken ohne Parkscheibe .
Ich wollte ja gar nicht parken , wollte in die Hofeinfahrt die zugestellt war.
So auf den Anhörungsbogen und nie wieder etwas von gehört .
selbiges als mein Firmenwagen in der Werkstatt war , 2 Tage mit dem Privatwagen zur Baustelle gefahren , Knöllchen an der Baustelle , reserviert nur für Handwerker .
Werkstattrechnung kopiert , Bescheinigung des Arbeitgebers das ich dort Bauleiter bin , das den Ordnungsbehörden geschickt , nie wieder etwas davon gehört .
da gibt es so weitere 7 - 9 Fälle , wo ich den Anhörungsbogen zurück gesendet habe , weil es begründet falsch war , da war auch mal selbiger Fall dabei , in einem Ort an dem ich nie war , oder es rechtens war , das ich dort stand
Höflich sachlich Begründung anbei zurückgeschrieben , das wird eingestellt
gruss
Toni