Hi zusammen,
Ich hoffe, Ihr könnt mir mit dieser Erbrechtsfrage helfen. Folgendes ist der Fall:
Die (Gross-) mutter ist verstorben und hinterlässt Geldvermögen aus einem Hausverkauf, das bei einer Bank festliegt. Sie hatte 10 Kinder, von denen 1 bereits verstorben ist, aber selbst 4 Kinder hinterlassen hat.
1. Frage: das Zehntel des Erbes, das dem Sohn zusteht, wird doch auf die Kinder zu je einem Viertel aufgeteilt, oder?
Die restlichen 9 Kinder haben sich bereits zusammengesetzt, aber die 4 Enkel anscheinend „vergessen“. Auf dem Erbschein, der ausgestellt wird, wird das Amt aber auch die 4 Enkel vermerken.
2. Frage: Stimmt das so?
3. Frage: Die Erben können doch nur gemeinsam mit dem Erbschein über das Erbe verfügen, oder alle Erben erteilen eine Vollmacht an einen Dritten. Richtig?
4. Frage: Wie läuft sowas in der Praxis ab, man kann doch nicht die Unterschriften aller Erben überprüfen, oder muss sich jeder Erbe bei der Bank legitimieren?
Wenn der bereits verstorbene Sohn sich vor Jahren ein Teil des Erbes hat auszahlen lassen hat, wird das natürlich auf das verbliebene Erbe angerechnet. Es existiert aber nichts schriftliches hierüber.
5. Frage: Die anderen Erben können doch ohne schriftliche Unterlagen die 4 Enkel jetzt nicht einfach vom Erbe ausschließen, mit der Begründung „Der hat ja damals schon was bekommen!“, oder? Müsste der damalige Anteil nicht mit dem heutigen Anspruch verrechnet werden?
Uff, das waren ganz schön viele Fragen. Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt!!
Schonmal vielen Dank für Eure Antworten.
Schöne Grüße,
Tonyfost
