5 Fragen zu einer Erbschaft

Hi zusammen,

Ich hoffe, Ihr könnt mir mit dieser Erbrechtsfrage helfen. Folgendes ist der Fall:

Die (Gross-) mutter ist verstorben und hinterlässt Geldvermögen aus einem Hausverkauf, das bei einer Bank festliegt. Sie hatte 10 Kinder, von denen 1 bereits verstorben ist, aber selbst 4 Kinder hinterlassen hat.

1. Frage: das Zehntel des Erbes, das dem Sohn zusteht, wird doch auf die Kinder zu je einem Viertel aufgeteilt, oder?

Die restlichen 9 Kinder haben sich bereits zusammengesetzt, aber die 4 Enkel anscheinend „vergessen“. Auf dem Erbschein, der ausgestellt wird, wird das Amt aber auch die 4 Enkel vermerken.

2. Frage: Stimmt das so?

3. Frage: Die Erben können doch nur gemeinsam mit dem Erbschein über das Erbe verfügen, oder alle Erben erteilen eine Vollmacht an einen Dritten. Richtig?

4. Frage: Wie läuft sowas in der Praxis ab, man kann doch nicht die Unterschriften aller Erben überprüfen, oder muss sich jeder Erbe bei der Bank legitimieren?

Wenn der bereits verstorbene Sohn sich vor Jahren ein Teil des Erbes hat auszahlen lassen hat, wird das natürlich auf das verbliebene Erbe angerechnet. Es existiert aber nichts schriftliches hierüber.

5. Frage: Die anderen Erben können doch ohne schriftliche Unterlagen die 4 Enkel jetzt nicht einfach vom Erbe ausschließen, mit der Begründung „Der hat ja damals schon was bekommen!“, oder? Müsste der damalige Anteil nicht mit dem heutigen Anspruch verrechnet werden?

Uff, das waren ganz schön viele Fragen. Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt!!

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten.

Schöne Grüße,

Tonyfost

Hi du,

Ich hoffe, Ihr könnt mir mit dieser Erbrechtsfrage helfen.
Folgendes ist der Fall:

Die (Gross-) mutter ist verstorben und hinterlässt
Geldvermögen aus einem Hausverkauf, das bei einer Bank
festliegt. Sie hatte 10 Kinder, von denen 1 bereits verstorben
ist, aber selbst 4 Kinder hinterlassen hat.

1. Frage: das Zehntel des Erbes, das dem Sohn zusteht,
wird doch auf die Kinder zu je einem Viertel aufgeteilt, oder?

Wenn keine Verbindlichkeiten mehr zu begleichen sind. Hast du einen Überblick über sämtliche noch laufenden Verträge und Zahlungsverpflichtungen? Die gelten sonst weiterhin. Schlimmstenfalls übernimmst du sonst mit dem Erbe ihre Schulden. Auch die Beerdigung muss bezahlt werden. Und zwar nicht von dem, der sie ausgerichtet hat.

Gruß.

Hi,

ein paar Grundsätze:

  • erben kann nur, wer lebt;
  • vererben kann nur, wer stirbt;
  • vererbt wird zunächst in gerader, direkter Linie nach unten;
  • wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind, geht’s in gerader Linie nach oben, wenn da wieder keiner ist, in die Seitenzweige.

Damit ist schon mal klar, dass die 4 Enkel nichts bekommen. Sie haben ihren Vater beerbt, das war’s dann. Dass sich ihr Vater bereits zu Lebzeiten hat auszahlen lassen, war zu ihrem Vorteil, ist für den jetzigen Erbfall aber unerheblich.

Zum Erbschein weiß ich leider nichts.

Gruß Ralf

Hallo Biggi,

soweit ich weiss (war nicht meine Oma) gibt es nur das Vermögen aus dem Hausverkauf. Die alte Dame stand in Ihren letzten Jahren auch unter Vormundschaft 2er Töchter. Die Vermutung der restlichen Verwandtschaft ist leider auch, dass die sich noch zu Lebzeiten das Vermögen aufgeteilt haben. Verbindlichkeiten dürfte es keine mehr geben.

Aber stimmt das, was Ralf schreibt? Das würde ja heissen, wenn z. B. mein Vater Einzelkind wäre und vor meinem Opa stirbt, dann bekomm ich von meinem Opa nix mehr. Aber dann hätten sich auch meine anderen Fragen erledigt.

Schöne Grüße,

Tonyfost

Wenn keine Verbindlichkeiten mehr zu begleichen sind. Hast du
einen Überblick über sämtliche noch laufenden Verträge und
Zahlungsverpflichtungen? Die gelten sonst weiterhin.
Schlimmstenfalls übernimmst du sonst mit dem Erbe ihre
Schulden. Auch die Beerdigung muss bezahlt werden. Und zwar
nicht von dem, der sie ausgerichtet hat.

Antwort zur Erbfolge
Hi,

Aber stimmt das, was Ralf schreibt? Das würde ja heissen, wenn
z. B. mein Vater Einzelkind wäre und vor meinem Opa stirbt,
dann bekomm ich von meinem Opa nix mehr.

das stimmt dann, wenn beim Eintritt des Erbfalls noch Kinder des Opas leben. Erst wenn die alle tot sind, kommst Du dran - und mit Dir die weiteren Enkel.

Nebenbei gesagt: Wenn Dir meine Antwort unklar ist, frag mich ruhig nochmal.

Gruß Ralf

Damit ist schon mal klar, dass die 4 Enkel nichts bekommen.
Sie haben ihren Vater beerbt, das war’s dann.

Hallo Ralf,

bist Du Dir da sicher?
In vereinfachter Form würde das bedeuten, wenn:

A (ohne Ehefrau)= Vater von B + C
D = Kind von C
A stirbt nach C
B erbt alles?

Ich dachte bisher B und D erben gleichberechtigt da der Erbanspruch an die Nachkommen weitergegeben wird

Gruß Sera

Hallo,

Verteilung ist so, dass die 4 Enkel die Position ihres vorverstorbenen Elternteils übernehmen, jeder also 1/40 erbt.

Die Erben sollten sich daher mit den Enkeln zusammensetzen, wie weiter verfahren werden soll. Einer sollte bestimmt werden alles abzuwickeln (kann bei Mißtrauen untereinander auch ein Dritter, z.B. Anwalt sein). Nachdem der Hausstand aufgelöst und die Beerdigung abgewickelt ist, saldiert man die Kosten und das Vermögen und verteilt den Rest auf 9 * 1/10 und 4 * 1/40. Bei der Bank sollte hierfü eine von allen unterschriebene Erklärung zu den entsprechenden Anteilen und Kontoverbindungen nebst Erbschein reichen (hat so bei mir jedenfalls bislang immer ausgereicht).

Gruß vom Wiz

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Hi Sera,

jede Ordnung schließt entferntere Ordnungen aus (§ 1930 BGB). Die Ordnungen, bezogen auf den Erblasser:

  • Abkömmlinge
  • Eltern und deren Abkömmlinge
  • Großeltern und deren Abkömmlinge

Gruß Ralf

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Hi Ralf,

ich habe gerade noch einmal „gegoogelt“.
http://www.dr-meilinger.de/html/erbfolge.htm
(siehe 1.2)

Also entweder habe ich da jetzt einen Denkfehler oder wie oder was?!

Gruß Sera

Hallo Wiz,

danke für die Antwort. So ähnlich hatte ich mir das auch gedacht.

Genau hier hakt’s ja. Die Enkel haben die Befürchtung, dass das ganze an Ihnen vorbei geht und das Erbe einfach so aufgeteilt wird. Eigentlich kann die Bank ohne deren Unterschrift dann nicht auszahlen, nur Unterschriften kann man auch fälschen.

Ich hatte denen auch empfohlen, einen Anwalt einzuschalten, aber der kostest ja auch wieder Geld.

Ich persönlich find das ja schon schlimm genug, dass an sowas Familien kaputt gehen müssen.

Aber zumindest haben wir über den Anspruch jetzt erstmal Klarheit!!

Schöne Grüße und ein schönes Wochenende,

Tonyfost

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Hallo Ralf,

Danke für Deine Hilfe und die Klarstellung!! Mit dem Beispiel von Dr. Meilinger hab ich’s dann aber doch begriffen - Juristendeutsch ist halt manchmal missverständlich! :wink:

Ein schönes Wochenende und viele Grüße,

Tonyfost

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