… nach geänderten Flächenwerten neu berechnen
Das Finanzamt möchte den restlichen Erhaltungsaufwand nach dem Wegfall einer Wohnung wegen Eigennutzung auf die verbliebene Fläche berechnen.Ist das rechtens? Wenn ja, geht es umgekehrt, das bei mehr vermietetem Wohnraum ein erhöhter Satz des Erhaltungsaufwandes ab dem Zeitpunkt angerechnet werden kann.Bei kplt. Wegfall der Vermietung kann der restliche Erhaltungsaufwand sofort verrechnet werden.Bedeutet das eine Ungleichbehandlung?
Wer kennt sich genauer aus?
mfg Bernd
Sorry, ich bin kein Steuerberater und kann dazu keine verbindliche Auskunft geben.
Hallo Fragesteller,
wenn bu eine sinnvolle Antwort haben willst, musst du den Sachverhalt so vollständig, umfassend und allgemeinverständlich erklären, dass man es durch das Lesen versteht, ohne die Details schon vorher zu kennen.