5 Jahres Frist bei Guttenberg

Ich habe neulich gelesen, dass die Prüfungsordnung der Uni Bayreut schreibt, dass nach 5 Jahren der Dr Titel nicht mehr entzogen werden kann: Hätte also Herr Guttenberg seinen Titel behalten können, wenn das ganze erst später herausgekommen wäre? Verjährt denn so etwas irgendwann?

Hast Du den genauen Wortlaut der Prüfungsordnung parat?

Ich habe neulich gelesen, dass die Prüfungsordnung der Uni
Bayreut schreibt, dass nach 5 Jahren der Dr Titel nicht mehr
entzogen werden kann:

Promotionen werden in der Promotionsordnung geregelt. Die der Uni Bayreuth kennt keine Verjährung, der relevante Passus in § 16 (2) lautet: Wird die Täuschung erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann nachträglich die Doktorprüfung für nicht bestanden erklärt werden. Die Entscheidung trifft die Promotionskommission.

Gruß