5-Jahres-Frist Regelbesteuerung

Hallo,

gilt die 5-Jahres-Frist der Regelbesteuerung d.h. nach dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung auch nach Abmeldung eines Gewerbes und einer (zeitlich nicht sofort erfolgten) Neuanmeldung eines anderen Gewerbes?
Oder bezieht sich diese Frist immer nur auf ein zeitlich ununterbrochenes Gewerbe?
Vielen Dank für die Anworten.

MfG
Ferdinand

Das ist eine sehr sehr gute Frage, mit der ich in der Praxis schon einmal konfrontiert war.

Innerhalb des selben Jahres kann das eh nicht wechseln. Innerhalb des selben Kalenderjahres kannst du nur eines von beiden sein, Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer.

Nach meiner Auffassung (Kommentare gelesen usw.) muss ein KOMPLETTES KALENDERJAHR zwischen Ende und Neuaufnahme der Unternehmerschaft liegen, um die 5-Jahre-Bindung zu unterbrechen. Gibt aber auch Kommentare die das anders sehen.

Im Ernst: Ich würde dein Amt mal damit konfrontieren und nach deren Meinung fragen. Mit Glück machen die das auch kostenlos.

Warum man das so streng sieht ist aber auch logisch: Es besteht sonst eine Möglichkeit des Gestaltungsmisbrauchs. Andererseits habe ich auch von Entscheidungen gehört, die das nicht so streng sehen und sagen: Muss immer von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.

Danke.