Ich habe eine Frage, auf die ich bisher keine konkrete Antwort gefunden habe:
Ich werde in nächster Zeit das Haus meines Vaters übernehmen (vorzeitiges Erbe), entweder incl. Kreditübernahme oder mit Nutzniessungsvertrag.
Die aktuellen Mieter wohnen seit Mitte 2009 in dem Haus und haben Mitte 2010 einen 5 Jahres Mietvertrag unterschrieben.
Ist es nun meinerseits (als neuer Eigentümer) möglich diesen 5 Jahres Vertrag vorzeitig zu kündigen, da ich dort selber einziehen möchte?
Gibt es dazu vielleicht rechtliche Passagen die man in die Kündigung mit einfließen lassen kann?
Triftige Gründe liegen vor, da die aktuelle Wohnung zu klein ist, da ich mit meinem Partner zusammenziehen möchte.
Ich bedanke mich schon jetzt für eventuelle Antworten!
Hallo,
dies ist eine heikle Angelegenheit, die nur von einem Anwalt geklärt werden kann.
Gruß
Udo
Tut mir Leid, aber hier kann ich leider nicht viel dazu sagen. Ich denke, Vertrag ist Vertrag. Da wird es wohl schwierig werden, vorzeitig zu kündigen, auch nicht bei Eigenbedarf. Eigenbedarf ist anzuwenden, wenn ein normaler Mietvertag vorliegt, der mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden kann.
Herta Bassauer