Darf Vermieter A Mieter B 5% oder weniger Mieterhöhung ohne 3-Monatsankündigung beaufschlagen, wenn im Rahmen einer Instandsetzung gleich „mitmodernisiert“ wird? Die 5% beziehen sich nur auf den Modernisierungsanteil, die Instandsetzung ist herausgerechnet?
Darf er, wenn die Erhöhung einvernehmlich ist.
Aber wenn es zu diesem Thema Streit gibt, darf er 11% (allerdings mit einiger Verzögerung) einfordern. Wenn man länger dort wohnen bleiben möchte, ist der kostengünstigste Weg leicht auszurechnen.
vnA
Vermieter A kündigt dies im Zuge der Sanierung mit an und verweist auf den KVA der lediglichen Instandsetzung und die Differenz zur Modernisierung sowie die Mieterhöhung von z.B. 4%.
Mieter B möchte dem nicht nachkommen, weil er meint, dies hätte 3 Monate vorher angekündigt werden müssen.
Hallo.
Der Vermieter verliert durch die verspätete Ankündigung nicht das Recht zur Mieterhöhung. Siehe z. B. BGH Urteil vom 19.09.2007, Az. VIII ZR 6/07