Hallo!
… was soll ich machen? Die Kosequenz ist ein
Haftbefehl! Wenn sie auf meine Entschuldigung eingeht…
Ach Quatsch! Natürlich tut man sich selbst und seinen Mitmenschen mit Pünktlichkeit einen Gefallen. Im vorliegenden Fall aber geht es nicht um Freundlichkeit irgendwelcher Leute, auch nicht um Entschuldigungen, sondern ganz emotionslos um Bestimmungen der ZPO. Auf eine per Zwangsvollstreckung uneinbringliche Forderung folgt die eidesstattliche Versicherung des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse. Wenn der sich aber weigert, die Erklärung abzugeben (oder sich als zu doof, zu verschlafen oder zu ignorant erweist, den Termin zur Abgabe der EV einzuhalten), kann auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl ergehen und der Schuldner in Haft genommen werden. Das ist aber kein strafrechtlicher Haftbefehl, sondern eine Maßnahme zur Erzwingung der Abgabe der EV. Nach Abgabe der EV ist der Haftbefehl erledigt und sollte bereits die Überstellung in eine JVA stattgefunden haben, ist der Schuldner unverzüglich aus der Haft zu entlassen.
All die Maßnahmen verursachen Kosten und wenn der Schuldner nichts hat, gehen die Kosten zu Lasten des Gläubigers. Von daher hat man beim Umgang mit vermögenslosen Menschen kein Interesse, die Kosten in die Höhe zu treiben.
Die Formulare der EV hast du? Auch schon ausgefüllt? Wenn nicht, lade das Zeug aus dem Internet herunter, fülle es aus und trage es alsbald während der Bürozeit des Gerichtsvollziehers hin. Während der Bürozeit heißt während der Bürozeit. Nicht auch nur einen Augenblick später und klugerweise auch nicht in der letzten Minute. Gewöhne dir Entschuldigungen und Ausreden ab. Tsunami, Kriegsausbruch, im Flugzeug über dem Atlantik abgestürzt und der eigene Tod gehen gerade noch durch, alles andere ist alberner Spielkram, den sich niemand anhören mag. Sei ganz einfach pünktlich, auch noch trotz Stau und roten Ampeln. Geht nicht? Doch, geht!
Die Bonität ist für die nächsten Jahre sowieso zum Teufel. Von daher ist das jetzt völlig harmloser Kram, der keinen weiteren Schaden anrichtet. Selbst wenn ein Gläubiger ungeachtet der Kosten ganz scharf auf einen Haftbefehl und seinen Vollzug ist, werden die EV-Zettel eben abgegeben und der Vollstreckungsmensch zieht samt Wisch wieder von dannen. Ist also alles kein Anlass für Sorgen. Wer das weiß, fürchtet auch die Ekelpakete unter den Gerichtsvollziehern nicht, die in der Früh um 6 mit Getöse an der Tür auftauchen und den Forschen raushängen lassen. Sind aber nur ganz normale Pauschalreisende. Ausgefüllte EV-Zettel rausreichen und Auf Wiedersehen.
So furchteinflößend, wie das Procedere manchmal gestaltet wird, so harmlos ist es letztlich, weil der Schaden längst eingetreten ist. Trotzdem gibt es ein dickes Ende mit Handlungsbedarf, denn durch Abgabe der EV sind die überfordernden Schulden ja nicht weg. Zunächst mache man sich Gedanken, wie es zur Überschuldung kommen konnte und stelle die Ursachen ab. Dabei ist ganz wichtig, die Ursachen nicht bei anderen Leuten oder unglücklichen Umständen zu suchen. Die Ursachen liegen regelmäßig beim Schuldner. Sodann müssen die Schulden aus der Welt. Am einfachsten, schnellsten und unkompliziertesten ist die Problemlösung durch Begleichung der Schulden. Ist das im Laufe überschaubarer Zeit nicht möglich und lassen sich Gläubiger auf keinen bezahlbaren Vergleich ein (das Ergebnis eines Vergleichs muss aber ohne Wenn und Aber zuverlässig eingehalten werden, sonst war alles für die Katz’), hilft nur noch die Insolvenz. Damit wird man unter bestimmten Voraussetzungen zwar die Schulden los, aber auch die Bonität für etwa ein Jahrzehnt.
Gruß
Wolfgang