5 Min. zuspät bei Termin (Obergerichtsvollzieher)

Hallo,

ich brauche echt Rat. Ich bin gestern aus dem Urlaub zurück und hatte eine Ladung vom OGV zur Vermögensauskunft. Um 13 Uhr heute. Da ich heute arbeiten musste und erst noch mit meinem Chef sprechen musste, was schon unangenehm genug war. Konnte ich eine Stunde früher gehen. Und dann ging unsere Software heute nicht…also absolut nicht mein Tag…dann war der Verkehr voll…

Ich war 13.04 Uhr bei der Stelle und sie war zu. Habe Sturm geklingelt. Danach rief ich auf dem Festnetz an, belegt. Dann noch auf der mobilen Nr und man teilte mir mit dass die Kollegin bis 13.05 Uhr gewartet hätte und dann gegangen sei. Ich solle nun später nochmals anrufen!!! Ich lernte und auch laut Knigge das fünf Minuten immer noch pünktlich ist!

Natürlich ist das, wenn mans genau nimmt, Auslegungssache und dann kann man sagen 13.04 Uhr ist nicht pünkltich.

Nun meine Frage, was soll ich machen? Die Kosequenz ist ein Haftbefehl! Wenn sie auf meine Entschuldigung eingeht, dann wird sie mir bestimmt den besch. Termin geben den es gitb!!

Hatte jemand von euch schon derart gleiches Problem?? Ich bin einfach verzweifelt, weil ich eben im Geschäft grad Probleme habe und dann dies jetzt noch.
er

Hallo,

es ist anzunehmen, daß eine Verspätung von 5 Min. nicht zu rechtl. Konsequenzen führen können.
Da die Situation wohl schwierig und verfahren ist, auch vielleicht aufgrund vorheriger Probleme, hat man hier wohl ein Exempel setzen wollen.
Allerdings müsste man sich, wenn schon ein Haftbefehl droht, wirklich rechtzeitig auf die Socken machen und Prioritäten setzen.

Gruß Heinz

Wenn du einen Termin auf einem Amt wahrnimmst, ist es immer besser, eine halbe Stunde früher zu erscheinen. So hast du genug Spielraum für eventuelle Verkehrsprobleme usw.

So arbeiten alle Ämter. Da wird pünktlichst zugesperrt.

Ich würde dir empfehlen, morgen noch vor Amtsbeginn dort vorstellig zu werden, um die Sache aufzuklären. Erwarte weder Freundlichkeit noch Entgegenkommen und lass dir eine echt gute Ausrede einfallen, warum du nicht kommen konntest. Z.B. lass dir noch heute eine Bestätigung von deinem Arbeitgeber ausstellen, in der hervorgeht, dass du aufgrund eines Meetings oder Jour Fix nicht eher von der Arbeit weg konntest.

Um so etwas vielleicht noch abwenden zu können musst du echt in die Hände spucken.

Alles Gute!

Ich kann aus dem Ganzen nur schlussfolgern, dass Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit nicht gerade zu Deinen Stärken gehören und Du gerne die Verantwortung auf andere Personen und Gegebenheiten schiebst.

Kein Wunder, dass es da mit dem Bedienen von finanziellen Verbindlichkeiten hapert. Wahrscheinlich hattest Du auch nie Zeit die Mahnbescheide zu öffnen und konntest auch nie was dafür, dass die Rechnungen nicht bezahlt wurden.

Irgendwie gleichen sich die Geschichten doch immer…

Wer meint, dass Pünktlichkeit eine Auslegungssache sei, dem täte eine Verhaftung vielleicht mal ganz gut, damit er endlich in der Realität ankommt.

…und lass dir eine echt gute Ausrede einfallen, warum du nicht kommen konntest.

Ist

-ich kam gerade aus dem Urlaub
-ich musste an dem Tag arbeiten
-ich musste erst noch mit meinem Chef sprechen
-unsere Software ging heute nicht
-dann war der Verkehr voll
-es war absolut nicht mein Tag
-und eigentlich war ich (laut Knigge) doch pünktlich

nicht gut genug? Erinnert mich alles schon an die Ausreden von Jake Blues in „Blues Brothers“, warum er nicht zur Hochzeit erschienen ist:

Ich hatte kein Benzin mehr und 'n platten Reifen. Ich hatte nicht genug Geld für’n Taxi. Mein Smoking kam nicht aus der Reinigung. Ein alter Freund von auswärts kam zu Besuch. Jemand hat mein Auto geklaut. Da war ein Erdbeben. Eine schreckliche Flutwelle. Es war nicht meine Schuld, ich schwöre dir!!

http://www.youtube.com/watch?v=JFvujknrBuE

Ich bin mir sicher, dass Gerichtsvollzieher täglich nichts anderes hören. Insofern kann man sich das auch gleich sparen.

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Hallo!

… was soll ich machen? Die Kosequenz ist ein
Haftbefehl! Wenn sie auf meine Entschuldigung eingeht…

Ach Quatsch! Natürlich tut man sich selbst und seinen Mitmenschen mit Pünktlichkeit einen Gefallen. Im vorliegenden Fall aber geht es nicht um Freundlichkeit irgendwelcher Leute, auch nicht um Entschuldigungen, sondern ganz emotionslos um Bestimmungen der ZPO. Auf eine per Zwangsvollstreckung uneinbringliche Forderung folgt die eidesstattliche Versicherung des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse. Wenn der sich aber weigert, die Erklärung abzugeben (oder sich als zu doof, zu verschlafen oder zu ignorant erweist, den Termin zur Abgabe der EV einzuhalten), kann auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl ergehen und der Schuldner in Haft genommen werden. Das ist aber kein strafrechtlicher Haftbefehl, sondern eine Maßnahme zur Erzwingung der Abgabe der EV. Nach Abgabe der EV ist der Haftbefehl erledigt und sollte bereits die Überstellung in eine JVA stattgefunden haben, ist der Schuldner unverzüglich aus der Haft zu entlassen.

All die Maßnahmen verursachen Kosten und wenn der Schuldner nichts hat, gehen die Kosten zu Lasten des Gläubigers. Von daher hat man beim Umgang mit vermögenslosen Menschen kein Interesse, die Kosten in die Höhe zu treiben.

Die Formulare der EV hast du? Auch schon ausgefüllt? Wenn nicht, lade das Zeug aus dem Internet herunter, fülle es aus und trage es alsbald während der Bürozeit des Gerichtsvollziehers hin. Während der Bürozeit heißt während der Bürozeit. Nicht auch nur einen Augenblick später und klugerweise auch nicht in der letzten Minute. Gewöhne dir Entschuldigungen und Ausreden ab. Tsunami, Kriegsausbruch, im Flugzeug über dem Atlantik abgestürzt und der eigene Tod gehen gerade noch durch, alles andere ist alberner Spielkram, den sich niemand anhören mag. Sei ganz einfach pünktlich, auch noch trotz Stau und roten Ampeln. Geht nicht? Doch, geht!

Die Bonität ist für die nächsten Jahre sowieso zum Teufel. Von daher ist das jetzt völlig harmloser Kram, der keinen weiteren Schaden anrichtet. Selbst wenn ein Gläubiger ungeachtet der Kosten ganz scharf auf einen Haftbefehl und seinen Vollzug ist, werden die EV-Zettel eben abgegeben und der Vollstreckungsmensch zieht samt Wisch wieder von dannen. Ist also alles kein Anlass für Sorgen. Wer das weiß, fürchtet auch die Ekelpakete unter den Gerichtsvollziehern nicht, die in der Früh um 6 mit Getöse an der Tür auftauchen und den Forschen raushängen lassen. Sind aber nur ganz normale Pauschalreisende. Ausgefüllte EV-Zettel rausreichen und Auf Wiedersehen.

So furchteinflößend, wie das Procedere manchmal gestaltet wird, so harmlos ist es letztlich, weil der Schaden längst eingetreten ist. Trotzdem gibt es ein dickes Ende mit Handlungsbedarf, denn durch Abgabe der EV sind die überfordernden Schulden ja nicht weg. Zunächst mache man sich Gedanken, wie es zur Überschuldung kommen konnte und stelle die Ursachen ab. Dabei ist ganz wichtig, die Ursachen nicht bei anderen Leuten oder unglücklichen Umständen zu suchen. Die Ursachen liegen regelmäßig beim Schuldner. Sodann müssen die Schulden aus der Welt. Am einfachsten, schnellsten und unkompliziertesten ist die Problemlösung durch Begleichung der Schulden. Ist das im Laufe überschaubarer Zeit nicht möglich und lassen sich Gläubiger auf keinen bezahlbaren Vergleich ein (das Ergebnis eines Vergleichs muss aber ohne Wenn und Aber zuverlässig eingehalten werden, sonst war alles für die Katz’), hilft nur noch die Insolvenz. Damit wird man unter bestimmten Voraussetzungen zwar die Schulden los, aber auch die Bonität für etwa ein Jahrzehnt.

Gruß
Wolfgang

Ich würde dir empfehlen, morgen noch vor Amtsbeginn dort
vorstellig zu werden, um die Sache aufzuklären.

Das wird wohl kaum möglich sein, denn Gerichtsvollzieher haben recht knapp bemessene Bürozeiten (meist nur an zwei Tagen pro Woche, jeweils eine Stunde morgens und nachmittags) und sind sonst im Außeneinsatz.

Gruß
EP

Hallo,

was ich nicht verstehe: Warum hast du nicht gleich morgens angerufen, erklärt dass du den Schrieb erst abends zuvor gelesen hast wegen Abwesenheit. Dann hättest du um einen neuen Termin zur Vorsprache bitten können, da du so kurzfristig nicht am ersten Tag nach dem Urlaub vom Arbeitsplatz weg kannst.

Immerhin hättest du so Engagement gezeigt, was man dir nicht so negativ auslegt wie den nun verpassten Termin.

Barbara

Gerade bei derart wichtigen Terminen mit erwartbar nachteiligen Konsequenzen hat man es eben so einzurichten, dass man fünf Minuten früher ankommt.

Und ruft an, wenn man befürchtet, dass es knapp werden könnte - so viel Anstand, gar Resepkt seinem Gegenüber gebietet einfach der gesunde Menschenverstand.