Hallo, habe Anfang Februar einen Büroservice angemeldet. Habe einen Auftraggeber und in den letzten 5 Monaten auch keinen weiteren dazubekommen. Werde das Gewerbe jetzt abmelden. Bekomme ich jetzt im nachhinein noch Ärger, weil ich nur einen AG hatte, wegen der sog. Scheinselbstständigkeit? Hätte gerne noch 2 kleinere Aufträge angenommen, habe aber nichts gefunden. Bin jetzt schon verunsichert, und habe eben Bammel ob noch was nachkommt. Danke painter
Wo kein Kläger ist ist kein Richter. Und abmelden tust du eh. Meinst du die fragen dich beim abmelden ob du Scheinselbständig warst?!?
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Servus,
das Risiko liegt hier beim Auftrag-/Arbeitgeber. Der kriegt bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung unter Umständen eine dicke Rechnung präsentiert, die er aber nicht weiterreichen kann.
Schöne Grüße
MM
…befürchte eher etwas vom Finanzamt??? Die Steuern (ca. 30%) habe ich mir monatlich weggelegt. WEnn ich das Gewerbe abgemeldet habe, kann man dann eigentlich schon für 2006 beim FA abrechnen???
Vielen Dank, painter
…befürchte eher etwas vom Finanzamt???
korrekt, daher weht auch der Wind…
Die Steuern (ca. 30%)
habe ich mir monatlich weggelegt. WEnn ich das Gewerbe
abgemeldet habe, kann man dann eigentlich schon für 2006 beim
FA abrechnen???
wir haben jetzt 06/2007, d.h. ja klar
Vielen Dank, painter
…befürchte eher etwas vom Finanzamt???
korrekt, daher weht auch der Wind…(verstehe ich nicht, habe ich jetzt was zu erwarten oder nicht???
Vielen Dank, painter
korrekt, daher weht auch der Wind…(verstehe ich nicht, habe ich jetzt :was zu erwarten oder nicht???
Das hängt vom FA ab, ob die was erkennen und erkennen wollen. Zunächst mal ist das ja, an hand der abgegeben Steuererklärung, nicht offensichtlich zu erkennen. Im Falle einer Prüfung schon. Nur wer wird schon geprüft, wenn er a) nicht den großen Umsatz hatte und b) schon wieder abgemeldet hat?
Servus,
und jetzt erklärst Du bitte nochmal kurz, warum die ESt beim gegebenen Sachverhalt bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit höher ausfallen sollte als bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Am Pauschbetrag gem. § 9a S. 1 Nr. 1a EStG wirds jedenfalls nicht liegen, der geht nämlich in die andere Richtung. Und die Unterschiede beim Sonderausgabenabzug lassen wir mal auf der Seite, die werden auch keine Rolle spielen.
Wenn man mal von wehenden und anderen Winden absieht, kennt das Steuerrecht den Begriff der Scheinselbständigkeit nicht. Es handelt sich um einen Begriff aus dem SV-Recht, und das weht nicht im Finanzamt herum.
Schöne Grüße
MM
Servus,
was befürchtest Du vom Finanzamt? Warum sollen die gleichen Einkünfte höher besteuert werden, wenn sie als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit veranlagt werden? Ist da irgendein Dreh mit einem Betriebscadillac im Busch?
Schöne Grüße
MM
und jetzt erklärst Du bitte nochmal kurz,
das folgende habe ich nicht geäußert:
warum die ESt beim
gegebenen Sachverhalt bei Einkünften aus nichtselbständiger
Tätigkeit höher ausfallen sollte als bei Einkünften aus
selbständiger Tätigkeit. Am Pauschbetrag gem. § 9a S. 1 Nr. 1a
EStG wirds jedenfalls nicht liegen, der geht nämlich in die
andere Richtung. Und die Unterschiede beim Sonderausgabenabzug
lassen wir mal auf der Seite, die werden auch keine Rolle
spielen.
wie kommst du da drauf
Wenn man mal von wehenden und anderen Winden absieht, kennt
das Steuerrecht den Begriff der Scheinselbständigkeit nicht.
Es handelt sich um einen Begriff aus dem SV-Recht, und das
weht nicht im Finanzamt herum.
Das ist richtig. nur die SV hat gleich keine praktische Handhabe sowas aufzudecken, wenn’s nicht einer anzeigt. Das FA könnte das tun…
daher weht der Wind Martin.
Hallo,
ein Auftraggeber ist nur ein Punkt, der für Scheinselbständigkeit sprechen kann. Da muß normalerweise noch mehr vorliegen… z.B. Auftragnehmer war vorher Arbeitnehmer in diesem Betrieb oder erledigt seine Arbeit direkt dort im Betrieb oder…
Wenn aber gerade am Anfang nur ein Auftraggeber da ist, ist das letztendlich ganz normal…
Gruß
Juhe
Servus,
(a) welche Probleme sollen vom FA sonst kommen, als eine höhere Steuerlast?
(b) wer soll sich beim FA dafür interessieren? Da ist die Frage doch bloß während des kurzen Zeitraumes zwischen unterbliebenem LSt-Einbehalt und ESt-Veranlagung interessant, und auch dann für den Scheinselbständigen bloß, wenn beim Arbeitgeber nichts zu holen ist. Mal die Bestimmungen zur Haftung genauer lesen.
Umgekehrt: Die SV prüft lückenlos und im Anschluss. Und mit inzwischen knapp zwanzig Jahren Praxis mit dem aktuellen System der SV-Prüfungen ist das nicht mehr mit dem zu vergleichen, was 1995 die lieben Onkels von der BfA machten, wenn sie die Lohnkonten durchblätterten, sahen, dass alles mit DATEV abgerechnet war, und sich dann der Thermoskanne und der Zeitung widmeten.
Unabhängig von Winden in dieser und jener Richtung bitte ich Dich, nochmal zu präzisieren, wo genau das Steuerrisiko liegen soll (und ja, Du hast von einem Steuerrisiko gesprochen), und woraus Du schließt, dass der Aspekt SV (und ja, nur dort gibt es - abgesehen vom hier nicht zur Debatte stehenden Arbeitsrecht - den Begriff der Scheinselbständigkeit) kein wesentliches Risiko birgt (ok, nicht für den Arbeitnehmer - das hab ich aber schon ausgeführt). Vielleicht erzählst Du einfach mal ein bissel aus Deinen eigenen Erfahrungen mit LSt-Außenprüfungen, SV-Prüfungen und Bp, und wie dort die Thematik Scheinselbständigkeit behandelt worden ist?
Schöne Grüße
MM
Servus,
vielen lieben Dank, falls Du mit * was anfangen kannst? - das liest man selten, in dem Dschungel der gebetsmühlenhaften Wiederholung von Kriterien, die 1998 mal gültig waren, und an die man sich so schön klammern kann, bis die Rechnung von der SV kommt…
Vielleicht noch die Stichworte „organisatorische Einbindung“, „eigene Arbeitsmittel“ und „weisungsgebundene Tätigkeit“. Dann hammer doch noch eine vernünftige Antwort zusammengekriegt.
Schöne Grüße
MM
Servus,
(a) welche Probleme sollen vom FA sonst kommen, als eine
höhere Steuerlast?
(b) wer soll sich beim FA dafür interessieren? Da ist die
Frage doch bloß während des kurzen Zeitraumes zwischen
unterbliebenem LSt-Einbehalt und ESt-Veranlagung interessant,
und auch dann für den Scheinselbständigen bloß, wenn beim
Arbeitgeber nichts zu holen ist. Mal die Bestimmungen zur
Haftung genauer lesen.
Verstehe deinen Zus. nicht.
Umgekehrt: Die SV prüft lückenlos und im Anschluss. Und mit
inzwischen knapp zwanzig Jahren Praxis mit dem aktuellen
System der SV-Prüfungen ist das nicht mehr mit dem zu
vergleichen, was 1995 die lieben Onkels von der BfA machten,
wenn sie die Lohnkonten durchblätterten, sahen, dass alles mit
DATEV abgerechnet war, und sich dann der Thermoskanne und der
Zeitung widmeten.
Das war nicht wonach der Fragesteller fragte.
Unabhängig von Winden in dieser und jener Richtung bitte ich
Dich, nochmal zu präzisieren, wo genau das Steuerrisiko liegen
soll
Davon habe ich nie gesprochen.
Ich denke du willst ein bischen den Dirigenten des Boards machen und mit deinem excellenten Fachwissen glänzen. Darum geht es teileise gar nicht, wenn einen einen praktischen Lösungsansatz benötigt. Du stellst deine Selbstdarstellungsverlangen über die Diskussion der anderen.
Sorry, aber damit kann icht nichts anfangen
(und ja, Du hast von einem Steuerrisiko gesprochen), und
woraus Du schließt, dass der Aspekt SV (und ja, nur dort gibt
es - abgesehen vom hier nicht zur Debatte stehenden
Arbeitsrecht - den Begriff der Scheinselbständigkeit) kein
wesentliches Risiko birgt (ok, nicht für den Arbeitnehmer -
das hab ich aber schon ausgeführt). Vielleicht erzählst Du
einfach mal ein bissel aus Deinen eigenen Erfahrungen mit
LSt-Außenprüfungen, SV-Prüfungen und Bp, und wie dort die
Thematik Scheinselbständigkeit behandelt worden ist?Schöne Grüße
MM
Servus,
mir ging es schlicht drum, Deine Stellungnahme, die ich für falsch halte, im Weg der Diskussion zu beleuchten, und meine These, dass Scheinselbständigkeit zuallererst ein sozialversicherungsrechtliches Problem ist, mit nur ganz winzigen und eher akademischen steuerlichen Aspekten, zu verteidigen.
Du hast aber schon recht, das brauchen wir hier nicht weiterführen - es ist ja schon eine Weile so, dass Leute, die wirklich Antworten brauchen oder möchten, dem Forum nicht mehr trauen und sich an die Expertensuche halten.
Schade eigentlich, die ganze Veranstaltung hier war inhaltlich verlässlicher, solange jeder, der Mutmaßungen am Kern der Dinge vorbei äußerte, damit rechnen konnte, in der öffentlichen Diskussion auseinandergenommen zu werden - ja, natürlich ist mir das auch oft genug passiert, wenn ich irgendwelches Zeug verbraten habe.
Es stimmt, ich halte mich gerne im Brett „Existenzgründung“ auf. Weil ich denke, dass man bei Gründern, die am Anfang stehen, durch Auskünfte viel gut und auch viel kaputt machen kann. Aus dem gleichen Grund finde ich es hier auch besonders wichtig, dass Fragen auf den Punkt gebracht werden, und nicht irgendwie im Vagen verplätschern.
Aber seisdrum -
Schöne Grüße
MM