Hallo zusammen,
angenommen ein Mieter hat nur fünf Monate in einer Wohnung gewohnt. (Grund dafür ist, dass der Vermieter nach nur 1,5 Monaten erklärt hat, dass die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten zu gering seien und diese ab nächsten Monat erhöht werden).
Nun wurde bei Auszug ein Abnahmeprotokoll mit den Vermerken Kinderzimmer - Schimmel in Ecke oben rechts
Wohnzimmer - leichte Schimmelflecken oberhalb der kleinen Fenster
erstellt.
Die Wohnungsabnahme erfolgt durch den Hausmeister, der gleichzeitig auch elf Jahre der Vormieter war. Bei der Übergabe erklärt der Hausmeister, dass er an den benannten Stellen selber am Anfang seiner Mietzeit Schimmel hatte, diesen dann später aber wegbekommen hat. Diese Aussage hat auch ein Zeuge, der der Abnahme beiwohnt und im Protokoll vermerkt ist mitgehört.
Nun stellt der Vermieter dem Mieter eine Frist von 14 Tagen zur sachgerechten Beseitigung des Schimmels andernfalls würden die Kosten zu Lasten des Mieters im Wege der Ersatzvornahme in die Wege geleitet.
Geheizt und gelüftet hat der Mieter regelmäßig. Es ist für den Mieter schwer vorstellbar, dass der Vermieter die Schimmelbeseitigung tatsächlich vom ehemaligen Mieter, der nur fünf Monate dort gewohnt hat, verlangen kann. Der ehemalige Mieter ist der Meinung, dass er dieser Aufforderung widersprechen sollte. Ist dieser Ansatz des Mieters richtig, was sollten Pflicht-Inhalte des Widerspruchs sein?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Hilfe.