In einer Nachbarschaftklage dauert das Verfahren jetzt schon 1,5 Jahre, ohne überhaupt in die Beweisaufnahme gekommen zu sein.
Unser letzter Schriftsatz liegt jetzt 5 Monate zurück, seitdem haben wir weder von Gericht noch von Klägerseite wieder was gehört.
Im wesentlichen geht es nach unseren letzten Schriftsätzen um die Wiederlegung einer von Klägerseite nicht beweis gesicherten Behauptung.
Das Geicht hat nach einer Nichtzuständikeitserklärung unsererseits, seine Auffassung zur Streitwerthöhe und der Kostfestsetzung dargelegt.
Deren Ansicht haben wir fristgerecht widersprochen und dies begründet.
Das ist jetzt 5 Monate her, kein pieps von keiner Seite.
Uns kommt dies ja entgegen, aber anderseits möchte man die Sache auch mal zu Ende bringen.
Bestehen den für Gerichte keine Fristen auf Anträge und Widersprüche zu reagieren?
In einer Nachbarschaftklage dauert das Verfahren jetzt schon
1,5 Jahre, ohne überhaupt in die Beweisaufnahme gekommen zu
sein.
Hallo,
gerade diese Flut an oft vermeidbaren Verfahrensmüll trägt dazu bei das die Wartezeiten bei deutschen Gerichten so groß sind.
ml.
Hallo,
eine Möglichkeit das zu klären wäre ein Anruf beim Gericht. Die Kontaktdaten zum Sachbearbeiter sollten in den Schreiben vom Gericht zu finden sein.
MfG
Klaus Sucker