§5-Schein (Wohnberechtigungsschein)

Hallo liebe Experten,

ich fange im Sommer eine Ausbildung in Hamburg an und bin dort auf der Suche nach einer Wohnung. Bei der Suche bin ich immer wieder auf den §5-Schein (Wohnberechtigungsschein) gestoßen.

Wer vekommt diesen Schein unter welchen Umstaänden und zu was berechtigt er genau?

Dankf für eine mögliche Aufklärung…

Schönen Tah noch,

Gruss

Simon Belger

Hallo,

ich kann dir zwar nicht genau erklären, wer einen §5-Schein bekommt. Aber ich kann dir sagen, dass er nicht mehr unbedingt notwendig ist.
So haben wir in Hamburg von der SAGA (http://www.saga.de) eine Wohnung bekommen, die es früher nur mit diesem Schein gab.
Das hat sich inzwischen sehr geändert.
Suchst du eine Wohnung, kannst du mal unter obiger Adresse nachsehen. Darüber haben wir damals innerhalb von 2 Wochen eine gute und günstige Wohnung bekommen.
Allerdings haben wir uns die Zeit genommen, die im Internet gefundenen Angebote abzufahren, um zu sehen, ob Gegend und Haus uns zusagt.
Viel Glück!

Gruß,
Salzmann

Hallo, Simon!

Den „P 5er“ gibt´s im allg. beim Wohnungsamt; den Schein gibt´s für Niedrigverdienende (wo die genaue Grenze liegt kann ich Dir leider nicht sagen). Auf dem Schein wird dann festgelegt, wie groß die Wohnung sein darf, die Du Dir suchst und wieviele Pers. da wohnen dürfen. Im „Gegenzug“ sind diese Wohnungen staatlich gefördert (also günstiger, weil Vater Staat direkt an den Vermieter dazubezahlt).

Da die P 5er Wohnungen auch steuerlich begünstigt sind gibt´s so „viele“ davon. Daher ist es auch nicht so sinnvoll, ohne P 5er eine solche Wohnung aufzusuchen und um eine „Ausnahme“ zu bitten. No chance …

Das Amt kann Dir auch eine Liste geben, wer P 5er Wohnungen hat. Ob da allerdings was frei ist, bleibt fraglich (meist sind deren WOhnungen alle belegt, weil diese Listen jeder Antragsteller bekommt). Deshalb lieber die TZ oder meine Linkliste abgrasen …

Weiterhin viel Erfolg!
Vince.

danke für den tip (OT)
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