„Als vereinbart gilt lt. ArbZG als Regel eine 5 - Tage Woche
mit 45 Arbeitsstunden.“
und
„Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach dem
Bundesurlaubsgesetz, z. Zt. 24 Werktage (einschließlich
Samstage) pro Jahr (monatlich somit 2 Werktage).“
steht, muss der AN wie viele Urlaubstage einreichen, damit er
eine Woche Urlaub hat? 5 oder 6?
Ich würde sagen: 5 Tage, da 5-Arbeitstage-Woche.
Das mit den Werktagen bedeutet nur, dass z.B. in der 5-Tage-Woche auch am Samstag gearbeitet werden könnte (und dafür Mi frei oder so).
„Ein Samstagsdienst ist im Wechsel mit anderen dafür in frage kommenden Mitarbeitern wahrzunehmen. Die Kernzeit dafür dauert von 07.00-10.00 Uhr, kann aber länger oder kürzer sein.“
Der § kommt aber nicht zur Anwendung, d. h. einen Samstagsdienst gibts für den AN nicht.
wieso muss man 6 Tage Urlaub nehmen, wenn man eine
5-Tage-Arbeitswoche hat?
„Muss“ „man“ nicht. Es kommt schlicht darauf an, was vereinbart wird. Man kann den Anspruch in Werk- oder Arbeitstagen vereinbaren. Hauptsache, mindestens 4 Wochen p.a. kommen dabei raus. Ob man jetzt bei einer 5-Tage-Woche 24 Werktage oder 20 Arbeitstage vereinbart, ist dann schlussendlich egal. Bei einer 4-Tage-Woche wären das gesetzliche Minimum dann 24 Werktage oder 16 Arbeitstage. Bei einer 3-Tage-Woche wären das gesetzliche Minimum dann 24 Werktage oder 12 Arbeitstage. Bei einer 2-Tage-Woche wären das gesetzliche Minimum dann 24 Werktage oder 8 Arbeitstage. Bei einer 1-Tag-Woche wären das gesetzliche Minimum dann 24 Werktage oder 4 Arbeitstage.
Ich habe eine 5Tage-Woche und muss nur 5 Tage Urlaub pro Woche
nehmen.