5-Tage-Woche, aber 6 Urlaubstage pro Woche

Hallo,

wenn im AV

„Als vereinbart gilt lt. ArbZG als Regel eine 5 - Tage Woche mit 45 Arbeitsstunden.“

und

„Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz, z. Zt. 24 Werktage (einschließlich Samstage) pro Jahr (monatlich somit 2 Werktage).“

steht, muss der AN wie viele Urlaubstage einreichen, damit er eine Woche Urlaub hat? 5 oder 6?

Bitte um eure Antworten mit Begründungen.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

Hallo,

„Als vereinbart gilt lt. ArbZG als Regel eine 5 - Tage Woche
mit 45 Arbeitsstunden.“

und

„Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach dem
Bundesurlaubsgesetz, z. Zt. 24 Werktage (einschließlich
Samstage) pro Jahr (monatlich somit 2 Werktage).“

steht, muss der AN wie viele Urlaubstage einreichen, damit er
eine Woche Urlaub hat? 5 oder 6?

Ich würde sagen: 5 Tage, da 5-Arbeitstage-Woche.
Das mit den Werktagen bedeutet nur, dass z.B. in der 5-Tage-Woche auch am Samstag gearbeitet werden könnte (und dafür Mi frei oder so).

Beatrix

Allerdings gibts noch einen § Sonderveinbarungen:

„Ein Samstagsdienst ist im Wechsel mit anderen dafür in frage kommenden Mitarbeitern wahrzunehmen. Die Kernzeit dafür dauert von 07.00-10.00 Uhr, kann aber länger oder kürzer sein.“

Der § kommt aber nicht zur Anwendung, d. h. einen Samstagsdienst gibts für den AN nicht.

Hallo

Eine Woche frei kostet 6 Werktage. So kommt man wie vereinbart auf das gesetzliche Minimum von 4 Wochen.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Eine Woche frei kostet 6 Werktage. So kommt man
wie vereinbart auf das gesetzliche Minimum von 4 Wochen.

Hallo,
wieso muss man 6 Tage Urlaub nehmen, wenn man eine 5-Tage-Arbeitswoche hat?
fragt sich Beatrix

Ich habe eine 5Tage-Woche und muss nur 5 Tage Urlaub pro Woche nehmen.

Beatrix

Hallo

wieso muss man 6 Tage Urlaub nehmen, wenn man eine
5-Tage-Arbeitswoche hat?

„Muss“ „man“ nicht. Es kommt schlicht darauf an, was vereinbart wird. Man kann den Anspruch in Werk- oder Arbeitstagen vereinbaren. Hauptsache, mindestens 4 Wochen p.a. kommen dabei raus. Ob man jetzt bei einer 5-Tage-Woche 24 Werktage oder 20 Arbeitstage vereinbart, ist dann schlussendlich egal. Bei einer 4-Tage-Woche wären das gesetzliche Minimum dann 24 Werktage oder 16 Arbeitstage. Bei einer 3-Tage-Woche wären das gesetzliche Minimum dann 24 Werktage oder 12 Arbeitstage. Bei einer 2-Tage-Woche wären das gesetzliche Minimum dann 24 Werktage oder 8 Arbeitstage. Bei einer 1-Tag-Woche wären das gesetzliche Minimum dann 24 Werktage oder 4 Arbeitstage.

Ich habe eine 5Tage-Woche und muss nur 5 Tage Urlaub pro Woche
nehmen.

Dann sind eben XY Arbeitstage vereinbart.

Gruß,
LeoLo

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oder so
Hi!

oder man guckt sich die FAQ:2004 an…

LG
Guido