5 Tage Zahlungsziel

Hallo zusammen,

wir bauen ein Haus mit einem Bauträger. Laut Hausbauvertrag ist kein konkretes Zahlungsziel vereinbart. Allerdings steht auf den Rechnungen immer drauf. Zahlbar innerhalb von 5 Tagen.

Ist die Rechtens ?

Vielen Dank für Eure Antworten

Hallo sumi1201,

vielen Dank für die Anfrage.

Mit Baurecht kenne ich mich nicht so gut aus. Außerdem wäre dies eine Rechtsberatung, was ich nicht so erteilen darf.

Zahlungsziele hängen aber nicht nur vom Vertrag ab, sondern hier wäre die AGB des Bauträgers zu studieren, da müsste das drin stehen. Des Weiteren würde ich einen Anwalt konsultieren und ihm sowohl den Vertrag, die Rechnung und die AGB vorlegen. Der kann Ihnen da verbindliche Auskunft geben. Die Kosten dafür sind in jedem Fall gut investiert, denn Ihr Hausbau soll ja planmäßig und sauber verlaufen. Der kann Ihnen bestimmt auch einen Sachkundigen empfehlen, der die Baustelle in Ihrem Sinne betreut, damit keine Spätschäden durch „Pfusch“ oder ähnliches auftreten können.

Ich wünsche Ihnen viel Glück mit Ihrem neuen Haus!

Mit freundlichen Grüßen
gitarrejoern

Hallo, 5 Tage Zahlungsziel ist der Wunsch der Firma dass bis dahin zu zahlen ist. Standart sind 14 Tage. Allerdings ist es immer eine Frage von Vertrauen und geben und nehmen. Die Firmen brauchen das Geld, bauen erst weiter wenn es da ist. Daher würde ich so schnell zahlen.

moin,

„zahlbar binnen 5 tagen“ kann er zwar reinschreiben,ist aber für sie unwichtig.
Schließlich müssen sie ja auch erst die rechnugnen prüfen.Dafür ist ein angemessener Zeitraum einzuräumen.

286 abs.3 bgb,besagt das sie generell erst nach 30 tagen in verzug kommen.

Es gibt keine probleme wenn sie binnen 30 tage zahlen.

mfg
Fabian Kaisen

Hallo Sumi,

lt. BGB entsteht die Zahlungsverpflichtung sofort in dem Moment, in dem Du die Leistung oder Ware erhalten hast und Du die Rechnung in der Hand hast (warum auch nicht, Du hast ja, was Du wolltest und weist, was Du zahlen sollst?). Du gerätst spätestens nach 30 Tagen automatisch in einen vollstreckbaren Verzug (auch ohne Mahnung!). Daran kann auch der Verkäufer nichts ändern, höchstens die Frist freiwillig verlängern.
Die Einräumung eines „Zahlungsziels“ erfolgt meist mit einer Rabattierung des Preises (Skonto) innerhalb dieser Frist und ist Kulanz des Verkäufers, auch wenn sich die bei 5 Tagen „in Grenzen“ hält.

Sollte er keinen Rabatt oder andere Vergünstigungen für Deine schnelle Zahlung bieten, hast Du auf jeden Fall eine nicht näher bestimmbare Zeit zur Rechnungsprüfung und Veranlassung der Zahlung (Banklaufzeit etc.). Da hier sowieso unkonkret „5 Tage“ anstatt „bis zum TT.MM.JJJJ“ angegeben ist, kannst Du sogar recht „stressfrei“ sein, die 5 Tage beginnen mit dem Tag, an dem Du die Rechnung in der Hand hast. Wann das gewesen ist, kann der Verkäufer nicht wissen.

Aber versuch doch mal, im Supermarkt, bei einer Auktion oder beim Autohändler eine Zahlungsfrist zu bekommen!?
Schubi

Nein, sie ist nicht zu beachten. Wie du schon erfahren hast, kommst du nach einem Monat erst in Verzug, In dieser Zeit kannst du die Rechnung durch einen Architekten oder Bausachverständigen prüfen lassen und bei Bedarf der Höhe widersprechen. Die Summe, die du anerkennst, ist innerhalb eines Monats zu zahlen. LG Karlikarli

Allerdings steht

auf den Rechnungen immer drauf. Zahlbar innerhalb von 5 Tagen.

Hallo, Sumil,

sorry, daß ich erst jetzt dazu komme, Ihre Mail zu beantworten. Ich denke, daß dies in Ordnung ist - das müßte mit der althergebrachten Zahlungsweise der Handwerkszünfte zusammenhängen. D.h. aus Sicht des Meisters, der seine Leute bezahlt. Früher war es üblich, daß die Handwerker von Ihrem Meister wöchentlich ausgezahlt wurden. Schließlich wußten die Arbeiter früher nicht, ob sie die nächste Woche noch gebraucht wurden - oder vielleicht gar einem Unfall zum Opfer fallen würden.
Und da es in manchen Branchen auch durchaus legal ist, als Zahlungsziel „sofort“ einzusetzen, denke ich, daß man gegen die 5 Tage wenig tun kann - sofern der Betrieb nicht bereit ist einem z.B. 14 Tage, was ansonsten oft üblich ist, einzuräumen. Mit dem Hausbau als Gesamtprojekt, denke ich, hat das wenig zu tun, sondern daß jeweils der einzelne Handwerksbetrieb unter diesem Bauträger einzeln abrechnet.
Sollte diese Auskunft nicht ausreichen, müßten Sie sich vielleicht einmal direkt an einen Architekten oder Handwerksmeister bei den Experten - oder aber an das Forum von Wer-weiß-Was direkt wenden.
Ihnen ein schönes Wochenende
wünscht Greta

Vielen Dank für die Antwort. Mal sehen was der Anwalt sagt.
Gruß