Hallo zusammen,
kennt jemand das Strafmaß, wenn ich mit einem Kurzeitkennzeichen ohne Tüv den Zulassungsbezirk verlasse? Danke jetzt schon für die Antworten.
moin
es werden für Fahrzeuge keine Kurzkennzeichen ausgegeben die keinen aktuellen Tüv haben.
Seit dem 01.04.2015 benötigt das Auto welches Sie zur Probe fahren möchten oder aber überführen möchten, eine gültige TÜV Plakette. Sie müssen also für ein Kurzzeitkennzeichen, ein bestimmtes Auto angeben. http://www.kurzzeitkennzeichenseite.de/
MfG
Ich gehe mal davon aus, dass im KFZ-Schein eingetragen ist, dass Du nur innerhalb des Zulassungsbezirkes zur nächsten HU-Abnahmestelle fahren darfst. Ich vermute mal, dass das dann als fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gewertet wird. Macht 1 Punkt und 70 Euro. Jetzt ist es Vorsatz, da weiß ich nicht, ob noch was dazu kommt.
Interessant wird es, wenn Du in einem Unfall verwickelt wirst. Wenn die Zulassung nicht gültig ist, gilt ggf. auch die Versicherung nicht. Dann wäre das „Strafmaß“ nach oben offen.
Danke erstmal für die Antwort. Das wäre ja noch verträglich mit einem punkt und 70 Euro dann stellt sich aber die Frage wenn ich wirklich aufgehalten werde ob ich dann noch weiter fahren kann?
Kann man nicht mehr auf einen einzelnen Beitrag antworten? Nun gut, dann halt so:
@Michael: 70 Euro ist halt nur das Bußgeld. Wenn Du mit einem Auto, für das die Zulassung und damit die Versicherung nicht gilt, einen Unfall verursachst, kann es Dich auch ein paar Millionen kosten.
Und dass Du nach einer Kontrolle mit einem Fahrzeug, für das Du keine Zulassung hast, noch weiter fahren darfst, darauf würde ich mich lieber nicht verlassen.
@OBM: Deine Antwort ist ganz einfach falsch! Überlege mal, wie man sonst mit einem abgemeldeten Auto zur HU-Prüfstelle (das muss nicht unbedingt eine TÜV-Station sein, genauso wenig wie es eine TÜV-Plakette gibt) hinkommen soll? Dafür gibt es eine Ausnahme, und genau darum geht es hier.