5 Wochen arbeitslos vor Mutterschutz

Am 31.08.12 läuft ein befristeter Vertrag als Erzieherin aus. Am 09.10.2012 geht man in den Mutterschutz.

Man hat sich vor kurzem arbeitslos gemeldet. Seitdem bekommt man fast täglich Stellenvorschläge auf man sich bewerben soll. Hierbei ist zu erwähnen, dass diese Arbeitsstellen in Kindergärten angeboten werden und auf ein Jahr befristet sind.

Da man nur 5 Wochen zur Verfügung steht, wird man nicht eingestellt. Muss man trotzdem laufend Bewerbungen schicken? Das Problem ist nämlich, dass man nach der Elternzeit eventuell wieder arbeiten möchte. Man hat ja jetzt das Gefühl, dass man sich mit den Bewerbungen fürs Arbeitsamt bei den Arbeitgebern lächerlich macht.
Man muss ja schließlich erwähnen, dass man nur 5 Wochen zur Verfügung steht. und eventuell wären diese Kindergärten aber potentielle Arbeitgeber nach der Elternzeit.

Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld bzw. den Vorschriften des Arbeitsamts bezüglich der wenigen Wochen?

Hallo!

Ich kenne die rechtliche Lage nicht, habe aber eigene Erfahrungen. ich war vor zwei Jahren mal für sechs Wochen arbeitslos, hatte allerdings schon eine Anstellung ab dann. In Abspreche mit meiner Sachbearbeiterin war es möglich, keine Bewerbungen schicken zu müssen, zumal es - wie bei dir - um einen Job ging, den man nicht mal eben ein paar Wochen ausübt. Hast du schon das Gespräch mit deiner Sachbearbeiterin gesucht? Viele sind, was diese Regelungen angeht, durchaus kulant.

Eine schöne Schwangerschaft noch!

Hallo Grußlose,

Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld bzw. den Vorschriften des
Arbeitsamts bezüglich der wenigen Wochen?

Dieser Formulierung kann ich keine konkrete Frage entnehmen. Was möchtest du wissen?
Nur nebenbei: Arbeitsämter gibt seit über 7 Jahren nicht mehr. Deshalb frage ich: Welche Behörde sendet dir Vermittlungsvorschläge (steht im Briefkopf)?
Gruß
Otto

Mal mit dem Arzt abgeklärt, was er davon hält, eine Schwangere kurz vor’m Mutterschutz in einem Kindergarten einzusetzen ? - Soweit ich weiss ist es bei Tätigkeiten in diesem Bereich vorgeschrieben, zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Unter Umständen sind solche Angebote von Vornherein unzumutbar, falls ihnen die Gesetze und Verordnungen des Mutterschutzes entgegenstehen bzw. falls hier Mutter /Kind gefährdet würden.
http://www.gew.de/Gesundheitsschutz_bei_schwangeren_…
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html

Um ALG1 zu beziehen, muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - und sich ggf. auch auf zumutbare Angebote bewerben. Ob man dann überhaupt zu einem Vorstellungstermin eingeladen (geschweige denn genommen) wird, ist wieder eine ganz andere Geschichte…

Hallo (Das ist eine freundliche Begrüßung)

Die Agentur für Arbeit macht vom theoretischen Standpunkt aus zunächst alles richtig und die Vermittlungsvorschläge sind abzuarbeiten. Das Argument, daß mit diesen Bewerbungen nur Boden verbrennt und bei potentiell später interessanten Arbeitgebern sich ins Abseits schießt, ist aber auch logisch und vor allem auch absolut korrekt. Abhilfe schaffen könnte ein Gespräch mit den zuständigen Arbeitsvermittlern des Leistungsträgers.

Gruß,
LeoLo