50-50 Aufteilung der Heizkosten Gas auf zwei unterschiedlich große Haushalte zulässig?

Hi.

Darf ein Vermieter Heizkosten (Gas) 50%-50% unter zwei Haushalten aufteilen, obwohl Haushalt A 75m² und 2 Personen beinhaltet, wohingegen Haushalt B eine Wohnung über Haushalt A mit 75m² + ausgebautem Dachboden mit 4 Personen bewohnt?
Wie ist da die rechtliche Lage?

Gruß
Patrick

Hallo,
a) wohnt der Vermnieter mit im Haus?
b) was wurde vertraglich abgemacht?
Gruß
Testare_

Moin,

a) wohnt der Vermnieter mit im Haus?
b) was wurde vertraglich abgemacht?

In welcher Form würde das die Heizkostenverordnung ausser Kraft setzen?

Gruß

TET

Hallo!

Das ist doch ganz normal und nach der Heizkostenverordnung so geregelt.
Die Personen zahlen spielen keine Rolle. Es soll(MUSS) ja gerade ausdrücklich nach Wohnfläche und Verbrauchsanzeigern verteilt werden
Und da Wohnung B mit 4 Personen „nur“ mehr Warmwasser verbraucht, beteiligen sie sich auch verstärkt an den Gesamtkosten.

MfG
duck313

Hi.
Die Vermieterin wohnt nicht mit im Haus.
Was im Mietvertrag steht kann ich derzeit noch nicht sagen, Habe ihn nicht zur Hand.

Das Haus umfasst 2 Wohnungen. Was für einen Unterschied macht das?

Wieviel Spielraum lässt die Verordnung? Meine Recherche ergab, dass die VM nicht den gerechtesten Verteilerschlüssel nehmen muss, sondern dieser nur nicht gegen die Verordnung verstoßen darf, die wiederum unter anderem auch 50-50 ermöglicht. Hoffe ich habe das richtig verstanden…

Wie ist das wenn im Mietvertrag nichts dazu steht? Müssen die Heizkosten dann nach Quadratmeter berechnet werden?

Gruß
Patrick

Hallo,

In welcher Form würde das die Heizkostenverordnung ausser
Kraft setzen?

http://www.heizkostenverordnung.de/par2.html
Gruß
Testare_

Hallo,

Die Vermieterin wohnt nicht mit im Haus.

Dann gilt die Heizkostenverordnung und was dann im Mietvertrag steht, darf dieser Verordnung auch nicht widersprechen.

Wieviel Spielraum lässt die Verordnung? Meine Recherche ergab,
dass die VM nicht den gerechtesten Verteilerschlüssel nehmen
muss, sondern dieser nur nicht gegen die Verordnung verstoßen
darf, die wiederum unter anderem auch 50-50 ermöglicht. Hoffe
ich habe das richtig verstanden…

Ich bin noch nicht sicher, ob WIR Dich richtig verstanden haben.
Die 50-50 in der Verordnung beziehen sich darauf, dass die Hälfte der Heizkosten nach der Wohnfläche verteilt werden darf, die andere Hälfte MUSS verbrauchsabhängig aufgeteilt werden. Eine Aufteilung rein nach Wohnfläche (wozu übrigens auch das ausgebaute Dachgeschoss zählen würde, wenn es mit geheizt wird) ist ungesetzlich.

Sind Wärmemengenzähler oder Verdunsterröllchen an den Heizkörpern angebracht? Wie wird das Warmwasser erzeugt?

Mal zum Selbststudium, ganz gut kommentiert:
http://www.heizkostenverordnung.de/
Beachte vor allem http://www.heizkostenverordnung.de/par12.html
Gruß
Testare_

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Die 50-50 in der Verordnung beziehen sich darauf, dass die
Hälfte der Heizkosten nach der Wohnfläche verteilt werden
darf, die andere Hälfte MUSS verbrauchsabhängig aufgeteilt
werden.

Da aus der Abrechnung klar ersichtlich ist, dass die kompletten Heizkosten einfach durch 2 (also 50-50) geteilt wurden, obwohl Haushalt A mehr Quadratmeter hat (wegen Dachboden) als Haushalt B und auch die VM nicht mit im Haus wohnt, scheint das nicht i.O. zu sein sehe ich das richtig?
An den Heizkörpern sind keine Zähler, sodass eine verbrauchsorientierte Abrechnung nur schätzungsweise möglich wäre. Dann müsste doch der Paragraph greifen, nach dem Haushalt B 15% von den ihnen aufgetragenen Kosten (die 50% der Gesamtkosten) abziehen kann oder?

Gruß
Patrick

Hallo,

Da aus der Abrechnung klar ersichtlich ist, dass die
kompletten Heizkosten einfach durch 2 (also 50-50) geteilt
wurden, obwohl Haushalt A mehr Quadratmeter hat (wegen
Dachboden) als Haushalt B und auch die VM nicht mit im Haus
wohnt, scheint das nicht i.O. zu sein sehe ich das richtig?

Richtig.

An den Heizkörpern sind keine Zähler, sodass eine
verbrauchsorientierte Abrechnung nur schätzungsweise möglich
wäre. Dann müsste doch der Paragraph greifen, nach dem
Haushalt B 15% von den ihnen aufgetragenen Kosten (die 50% der
Gesamtkosten) abziehen kann oder?

Fast richtig. Die 15% Abzug stimmen, aber die 50% nicht, denn die Wohnfläche ist ja falsch angegeben worden. Das muss auch noch runter.

Gruß
Testare_

Fast richtig. Die 15% Abzug stimmen, aber die 50% nicht, denn
die Wohnfläche ist ja falsch angegeben worden. Das muss auch
noch runter.

Ah ich glaube so langsam verstehe ichs. Eine Beispielrechnung:

Heizkosten = 1000€ in 2012
Aufteilung laut Abrechnung: jeder Haushalt die Hälfte (50%)
Gesamtfläche: 125m² (A+B)
Haushalt A (z.B. 75m² = 60%): 250€ + 500€*0.60 = 250€ + 300€ = 550€
Haushalt B (z.B. 50m² = 40%): 250€ + 500€*0.40*(1-0.15) = 250€ + 200€*0.85 = 420€

Und auf den 15%, die sich Haushalt A abgezogen hat bleibt die Vermieterin dann sitzen?

Ist die Rechnung so korrekt?

Hallo,

Heizkosten = 1000€ in 2012
Aufteilung laut Abrechnung: jeder Haushalt die Hälfte (50%)
Gesamtfläche: 125m² (A+B)

ok. Wenn die 1000€ die GESAMTkosten für die Heizung sind (incl. Wartung, Strom etc.) und ohne die Vorauszahlungen abzuziehen - die kommen erst später ins Spiel.

Haushalt A (z.B. 75m² = 60%): 250€ + 500€*0.60 = 250€ + 300€ =
550€

Haushalt B (z.B. 50m² = 40%): **250€ + 500€*0.40*(1-0.15) = 250€

  • 200€*0.85 = 420€**

Verstehe ich nicht. Wo kommen denn die 250€ her? Vorauszahlungen?

Die Aufteilung wäre ganz einfach 60% von 1000€ für Haushalt A ergibt 600€, 40% für Haushalt B ergibt 400€. Von diesen 600€ bzw. 400€ wären dann jeweils 15% anzuziehen, also 510€ bzw. 340€. Wenn die 250€ die Heizkostenvorauszahlung war, dann würden dann auch noch abgezogen und wir landen dann bei 260€ für Haushalt A und 90€ für Haushalt B.

Und auf den 15%, die sich Haushalt A abgezogen hat bleibt die
Vermieterin dann sitzen?

Genau. Und auf denen von Haushalt B auch. Aber dazu müssen sich Haushalt A und B natürlich auch auf die Heizkostenverordnung berufen, von allein geht das nicht.

Gruß
Testare_

Verstehe ich nicht. Wo kommen denn die 250€ her?
Vorauszahlungen?

Ich hatte das so verstanden, dass die Hälfte der Gesamtkosten 50-50 aufgeteilt werden und sich die restliche Rechnung nur auf die andere Hälfte bezieht, aber jetzt hab ichs :wink:

Von diesen 600€ bzw. 400€ wären dann jeweils 15% anzuziehen

Dumme Frage: Die Haushalte müssen sich nicht untereinander einig sein, dass die 15% abgezogen werden oder? Sprich jeder hat das Recht es von seinem Betrag abzuziehen oder es zu lassen.

Wenn die 250€ die Heizkostenvorauszahlung war, dann
würden dann auch noch abgezogen und wir landen dann bei 260€
für Haushalt A und 90€ für Haushalt B.

Die 1000€ wäre der Betrag, der als Gesamtkosten für die Mieter auf der Abrechnung steht, Vorauszahlung also schon abgezogen.

Vielen Dank für diese äußerst professionelle Antwort. Ich denke so habe ich den Teil des Mietrechts ein wenig weiter verstanden. Sehr hilfreich für die zukunft!

Gruß
Patrick

Hallo,

Die Haushalte müssen sich nicht untereinander
einig sein, dass die 15% abgezogen werden oder? Sprich jeder
hat das Recht es von seinem Betrag abzuziehen oder es zu
lassen.

Das hat jeder selber in der Hand. Es kann auch der eine abziehen und der andere nicht. Es kann sogar jeder der beiden die falsche Berechnung (50-50) akzeptieren. Das könnte dann für den Vermieter nochmal schlechter werden. Aber das ist halt sein Problem, wenn er fehlerhafte Abrechnungen erstellt und sich nicht an bestehende Gesetze halten will.

Die 1000€ wäre der Betrag, der als Gesamtkosten für die Mieter
auf der Abrechnung steht, Vorauszahlung also schon abgezogen.

Dann muss man die 60%-40% und die 15% Abzug natürlich von der höheren Summe ausgehend berechnen. Das Abziehen der Vorauszahlung ist der letzte Punkt der Rechnung. Sonst würden die 15% ja von der voraus gezahlten Summe gar nicht abgezogen, ebenso wenig wie die geänderte Aufteilung 40-60.

Ganz ehrlich: ich würde mit der fehlerhaften Nebenkostenabrechnung (nicht nur Heizkosten) in der Hand mal beim Mieterverein vorsprechen. Und den Mietvertrag auch mitnehmen. Ich könnte mir vorstellen, dass da haufenweise ungültige Berechnungen und Regelungen zu finden sind. Ob man dann mit dem Vermieter Ärger bekommen möchte oder lieber alles so lässt wie es ist (weil man auf Dauer wohnen bleiben möchte), kann man ja dann immer noch entscheiden.

Gruß
Testare_

Hallo,

Darf ein Vermieter Heizkosten (Gas) 50%-50% unter zwei Haushalten aufteilen, obwohl Haushalt A 75m² und 2 Personen beinhaltet, wohingegen Haushalt B eine Wohnung über Haushalt A mit 75m² + ausgebautem Dachboden mit 4 Personen bewohnt?
Wie ist da die rechtliche Lage?

Die ist ja schon beleuchtet worden. Bevor man jedoch rechtliche Schritte einleitet, kann eventuell anhand von Vergleichswerten geschaut werden, wie weit man davon durch diesen Verteilungsmaßstab nach oben abweicht.
Mit einer verbauchsabhängigen Abrechnung muss man nicht besser fahren, wenn man unten wohnt. Wärme steigt ja nach oben. Da hat also vor allem der oben drüber etwas von und muss entsprechend weniger heizen.
Außerden können für zukünftig notwendig werdende Verbrauchserfassungsgeräte sowie die Abrechnung durch einen Dritten weitere Kosten anfallen, die der Vermieter einfach auf den Mieter umlegen kann. Ingesamt kann es also passieren, dass man zwar eine Abrechnung nach der Verordnung hat, aber nicht weniger oder sogar mehr bezahlt.
Will man ohnehin kündigen oder hat dies schon getan, dann kann einem das natürlich egal sein und man nimmt das noch mit.
Ansonsten kann man auch erstmal vorschlagen, einen günstigeren Gas-Anbieter auszuwählen. Hier gilt natürlich wie überall, dass der Ton die Musik macht.

Grüße

Hallo

Vorweg: Ich vermute, da war noch was im Vorfeld, das mir vorbeigegangen ist.

Zur Heizkosten-Abrechnungan sich war das ja hier schon prima erklärt (Herr Krohn hat da wirklich gute Erläuterungen) - dennoch gebe ich zu bedenken:
Wenn keine Verbrauchsmesseinrichtungen vorhanden sind, dann war für den Mieter durchaus erkennbar, dass nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden KANN. Infolge wäre es rechtsmissbräuchlich, die fehlenden Messeinrichtungen sowie die nicht-verbrauchsabhängige Abrechnung/Kostenaufteilung für bereits vergangene Abrechnungszeiträume zu monieren.
Der Mieter könnte die Umstande für zukünftig beginnende Abrechnungszeiträume bemängeln und auf Einbau von Verbrauchsmesseinrichtungen bestehen.
Allerdings sollte man bei seinen diesbezüglichen Überlegungen eben auch berücksichtigen, dass die Anmietung der Verbrauchsmesseinrichtungen, die Kosten der erforderlichen Zählerablesungen sowie die Kosten der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung i.S. der Heizkostenverordnung ebenfalls zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören und dass dadurch zwangsläufig höhere umzulegenden Kosten entstehen.

Es gibt nicht wenige Fälle, wo die Mieter bei ganz ordnungsgemäßer verbrauchsabhängiger Abrechnung unterm Strich sehr viel mehr zahlen, als bei einer nicht heizkostenverordnungskonformen pauschalen Kostenverteilung.

Möglicherweise könnte der Eigentümer Einwänden des Mieters auch direkt mit dem Argument der Unwirtschaftlichkeit gemäß der Heizkostenverordnung begegnen …
http://www.heizkostenverordnung.de/par11.html

Die angeraten Überprüfung durch Dritte kann aber nie schaden, wenn man dann mit Vernunft die gesamte Sach- und Rechtslage überdenkt.

Grüße Rudi

Hallo,

Wenn keine Verbrauchsmesseinrichtungen vorhanden sind, dann
war für den Mieter durchaus erkennbar, dass nicht
verbrauchsabhängig abgerechnet werden KANN. Infolge wäre es
rechtsmissbräuchlich, die fehlenden Messeinrichtungen sowie
die nicht-verbrauchsabhängige Abrechnung/Kostenaufteilung für
bereits vergangene Abrechnungszeiträume zu monieren.

Hast Du ein Urteil dazu? In der Verordnung kann ich keine diesbezügliche Einschränkung finden. Und der BGH hat sogar die Bruttowarmmiete für ungültig erklärt, weil sie der HKV widerspricht - die war ja nun auch nicht grad erst nachträglich durch den Mieter erkennbar.
Es widerspricht sogar völlig dem Sinn des Gesetzes, wenn bei (ja IMMER erkennbaren) fehlenden Ablesegeräten nicht gekürzt werden dürfte.

Möglicherweise könnte der Eigentümer Einwänden des Mieters
auch direkt mit dem Argument der Unwirtschaftlichkeit gemäß
der Heizkostenverordnung begegnen …
http://www.heizkostenverordnung.de/par11.html

Na, dann sollest Du dringend den entsprechenden Kommentar von Herrn Krohn nochmal lesen. Besonders die Sache mit dem Einfamilienhaus. Und hier ist es sogar ein Haus mit zwei vermieteten Wohnungen. Warum sollte das Gesetz eine Grenze setzen, wenn man sie so einfach aushebeln könnte? Ich kann auch nirgends in der Vorschrift finden, dass ganze Wohnungen (hier sogar Häuser) nicht erfasst werden müssen, der §11 Abs.1 Punkt 1 bezieht sich auf einzelne Räume.

Wo siehst Du denn hier überhaupt Ansatzpunkte für eine Unwirtschaftlichkeit?

Gruß
Testare_

Abrechnungszeiträume bemängeln und auf Einbau von
Verbrauchsmesseinrichtungen bestehen.

Das Mietverhältnis ist seit einem Jahr gekündigt. Die Abrechnung betrifft also den Zeitraum 01/2012 bis enschl. 08/2013

Im Mietvertrag steht übrigens gar nichts zur Aufteilung der Heizkosten…
Die Abrechnung bezieht sich auf den Zeitraum 01/2012 bis einschl. 08/2012. Das Mietverhäntnis besteht also nicht mehr.

Haben die Informationen (Mietvertrag und Zeitraum) Einfluss auf die vorherigen Antworten?