50/50 bei einem Kamin?

Hallo zusammen,
wir möchten mit unserem neuem Vermieter einen neuen Kamin Kaufen. Jeder würde 50% des Kaufpreises übernehemen. Wenn wir ausziehn soll der Kamin in der Wohnung verbleiben.

Meine Frage: Wir würden uns gerne absichern das wenn wir aus egal welchem Grund ausziehen müssen wir keinen überhöten Preis für die Nutzung gezahlt haben. Übertreiben wir mal!!!: Jeder Zahlt 800€ für den Kamin nach 3 Monaten bekommen wir die Kündigung oder wir Kündigen d.h. für 6 Monate Kamin hätten wir 800€ gezahlt!
Das wollen wir natürlich nicht.
Gibt es da einen Text den man im Mietvertrag, rechtskräftig, mit einsetzen kann?
Danke für eure Antworten.

Gibt es da einen Text den man im Mietvertrag, rechtskräftig,
mit einsetzen kann?
Danke für eure Antworten.

Dafür gibt es keinen vorformulierten Text - das ist freie Vereinbarungssache. Ggfls. müßtet ihr einen RA bemühen…

Hallo,
das Leben ist riskant. Ich habe immer so gelebt, weil alles andere
zu langweilig ist und es für das Leben keine Absicherung gibt.
800 Euro sind ja auch noch riskierbar. Es geht nicht um einen
großen Hauskauf.

Aber ich bin kein Experte in Rechtsfragen sondern eher für Design.
Viel Erfolg
Monika

Hallo Ihr,
bevor Ihr den Kamin mitbezahlt, solltet Ihr euch beim Mieterverein erkundigen(müßt voher eintreten, geringer Jahresbeitrag)in welcher Form dieses in den Mietvertrag mit aufgenomen werden kann.
Gruß Petra Truschi

Hallo,

ein Kamin ist Vermietersache und fester Bestandteil des Hauses/Einrichtung.
Ich würde mich nicht auf eine Zuzahlung einlassen, da diese nicht rechtens ist.

Wird ein Kaminofen auf Wunsch des Mieters installiert, kann man vereinbaren das man Summe x mehr Miete zahlt.

Im Grunde sind solche Investitionen aber durch die Miete abgedeckt. Der Ärger ist vorprogrammiert

Ist derzeit ein Kamin vorhanden und muss dieser eh erneuert werden, ist das ein Instandsetzung, wenn der Alte nicht mehr funktioniert.

Sollte es bereits so ausgemacht sein, das der Kamin zusammen gekauft wird, würde ich den Anteiligen Kaufpreis auf 10 Jahre (Nutzungsdauer) umlegen und bei vorzeitigem Auszug die Restsumme auszahlen lassen und dies schriftlich festhalten.

Beispiel:

Kamin kostet 1600 Euro = Mieter 800 / Vermieter 800

800 Euro geteilt durch 10 Jahre (Beispiel) = 80 Euro im Jahr oder 6,67 Euro im Monat

Zieht ihr in drei Jahren aus, würdest du anteilig
560 Euro zurück erhalten.

Aber ganz ehrlich - ich hätte mich darauf nicht eingelassen - aber ich habe bisher auch noch keine Vermieter gehabt, die super und korrekt waren.

Um ganz sicher zu gehen, sollte man sowas vom Mieterverein aufsetzen lassen. Will der Vermieter kein Schriftstück unterschreiben, sollte man mind., zwei Zeugen haben oder die Finger davon lassen.
LG
tina

Hallo,

ich würde mich auf diesen Dael generell nicht einlassen-oder Sie verlangen schriftlich ein 10-jähriges Wohnrecht(Vertragsänderung). Nach 10 Jahren ist der Kamin dann auf „Null“.
Ggf.können Sie auch eine schriftliche Vereinabrung treffen, so Sie eine jährliche Abschreibung von 10% festlegen, wobei der Vermieter Ihnen als ausziehender Mieter der jeweiligen Restbetrag auszahlen muß.
Beispiel: Kamin kostet 1600€, jeder zahlt 800,00€, bei 10% pro Jahr sind 80€. Wäre bei 5Jahren logischerweise dann 400€, die Ihnen der Vermieter auszahlen müßte usw.
Das muß man schriftlich als Vereinbarung mit BEIDSEITIGER UNTERSCHRIFT und Datum abschließen.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

MfG
Waldi 64

Hallo,

eine passende Vereinbarung kenne ich auch nicht.

Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben:
Man könnte eventuell vereinbaren, dass Sie einen Zuschuß von 800,00 € für den Kamin geleistet haben, welcher monatlich mit 16,66 € abgewohnt wird. Der Zuschuß wäre dann nach 4 Jahren (16,66 x 12 = 200 € x 4 Jahre = 800 €) abgewohnt. Sollte das Mietverhältnis - aus welchen Gründen auch immer - vor Ablauf der 4 Jahre enden, verpflichtet sich der Vermieter den noch nicht abgewohnten Zuschuß an Sie zurück zu zahlen.

Ob sich Ihr VM darauf einläßt, ist eine andere Frage.

Ich hoffe diese Anregung hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo,
das würde ich dann individull fomulieren und abhängig machen von einem Auszug,
d.h. bei Auszug vor dem…(Datum) bekommen wir die 50% die wir investieren in Raten a’ zurück. so oder ähnlich!
lg
MT

Hallo,
legt doch einen Zeitraum verbindlich fest, z.B. 3 Jahre. Sollte das Mietverhältnis eher gelöst werden, zahlt der Vermieter an den Mieter die Summe x.
Von diese 50/50 Lösung halte ich allerdings nichts.
Zahlt lieber komplett, dann könntet ihr bei Auszug den Kamin mitnehmen, oder an den Vermieter verkaufen.
Viele Grüße
Llissy

Hallo,
tut mir leid, das ist nicht mein Fachgebiet, aber ich würde halt versuchen, meinen Anteil auf 24 Monatsraten
mit der Miete zu bezahlen. Im Falle eines vorzeitigen Auszuges ist ja ein Mehrwert der Wohnung gegeben, der
dem Vermieter dann eine höhere Miete bringt.
Da wäre doch beiden Seiten gedient.
gedo