50/50... find ich nicht!

Hi

habe etwas verkauft. Abwicklung läuft glatt, schnelle ÜW, Paket geht weg, kommt nach 5 Tagen zurück. Die bei eBay hinterlegte adresse stimmt nicht. der Käufer schickt mir die richtige per mail und meint, wegen dem Versand:
„machmerma 50/50, überweis ich wenn das Paket da ist“.

Nun, ich bin da ganz anderer Ansicht. Ich meine den erneuten Versand trägt er voll und er zahlt ihn im voraus. Oder - was mir am besten passt da meine Zeit knapp ist und ich ab Die. weg bin, ich schicke es ihm unfrei. Was hab ich den Schuld daran dass er nicht in der Lage ist seine Adresse in seinem account zu ändern, wenn er umzieht.

Seh’ ich das irgendwie falsch?

HH

Hallo,

siehst Du ganz richtig. Ich denke der Käufer sieht es genauso, aber versuchen kann man es ja mal.

Liebe Grüße
Rocco

Hallo Helge,

Ich meine den erneuten
Versand trägt er voll und er zahlt ihn im voraus.

Das meinst du ganz richtig!

Oder - was
mir am besten passt da meine Zeit knapp ist und ich ab Die.
weg bin, ich schicke es ihm unfrei.

Das würde ich nicht machen! Was, wenn er die unfrei Lieferung nicht annimmt? Dann sitzt wieder du auf den Kosten.

Grüße von
Tinchen

Hi
das mach ich ihm natürlich erstmal per mail schmackhaft. wenn die Sachen nicht bis Dienstag unterwegs zu ihm sind, muss er fast nen Monat drauf warten… vielleicht hilft ihm das in der Entscheidungsfindung…
HH

Jedes Mitglied ist verplichtet seine Daten aktuell zu halten. Dich trifft keine Schuld. Der Käufer hat hingegen gegen die eBay-AGB verstoßen:

„Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare, Familien). Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend gegenüber eBay zu korrigieren.“

Oder - was
mir am besten passt da meine Zeit knapp ist und ich ab Die.
weg bin, ich schicke es ihm unfrei.

Das würde ich nicht machen! Was, wenn er die unfrei Lieferung
nicht annimmt? Dann sitzt wieder du auf den Kosten.

Ja, sie hat dann aber auch wieder die ja schon bezahlte Ware bei sich liegen. Sie könnte ja dann die Portokosten, Ebay-Gebühren, sonstige Auslagen abziehen und dem Käufer den Restbetrag zurück überweisen -> schließlich hat er die Annahme verweigert, was man als Rücktritt vom Vertrag auslegen kann.
Den Artikel dann nochmals bei Ebay versteigern.